Bundesstaaten
Bundesstaaten. — Siehe auch Verfassung, Landesfürsten.
Anfrage Nr. 149, Dr. Müller (Meiningen): Die Verhaftung eines bayerischen Landtagsabgeordneten ist in Baden während der Dauer der Sitzung der bayerischen Abgeordnetenkammer durch Beschluß eines badischen Gerichts unter Umständen erfolgt, die bei der Vornahme auf bayerischem Gebiete eine Verletzung der verfassungsmäßig garantierten Immunität der Abgeordneten bedeuten würde.
Ist der Herr Reichskanzler bereit, mit den Einzelregierungen in Verhandlungen über die Anerkennung der Immunität der Mitglieder der einzelnen Landesvertretungen in sämtlichen Bundesstaaten (abgesehen vom Falle des § 11 Reichs-Strafgesetzbuchs) einzutreten?: Bd. 304 Nr. 1506. — Schriftliche Antwort: Bd. 305 Nr. 1608.
Bundesstaatliche Gesandschaften im Ausland, Bewertung der Einrichtung: Bd. 295, 258. Sitz. S. 8898C, Bd. 295, 258. Sitz. S. 8899B, Bd. 295, 258. Sitz. S. 8903C.
Grenzregulierungen zwischen den B., zwischen Anhalt und Preußen: Bd. 288, 117. Sitz. S. 3939A.
Verhältnis der Höhe der indirekten Steuern zur Höhe der direkten in den einzelnen Bundesstaaten: Bd. 284, 46. Sitz. S. 1422B.
Siehe auch Finanzen, Reichsvermögenssteuer.
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