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Reichstag Session Reports


Tabakindustrie, Tabakhandel



Tabakindustrie, Tabakhandel.

1. Industrie, Tabaktrust.

Anfrage Nr. 21, Vietmeyer, Behrens: Gedenkt der Herr Reichskanzler Maßnahmen gegen das Vordringen des amerikanischen Tabaktrusts in Deutschland zu treffen, um den deutschen Tabakbau, Tabakindustrie und -handel sowie die darin Beschäftigten gegen Schädigungen zu schützen: Bd. 300 Nr. 588.

Schriftliche Beantwortung: Bd. 300 Nr. 598.

Anfrage Nr. 84, Dr. Herzfeld: Ist es richtig, daß das Reichsamt des Innern eine Untersuchung über die Beziehungen des englisch-amerikanischen Tabaktrustes zur deutschen Zigarettenindustrie in die Wege zu leiten beschlossen hat?

Wird der Herr Reichskanzler die Untersuchung unter Hinzuziehung von Vertretern der Fraktionen des Reichstags vornehmen?: Bd. 303 Nr. 1193.

Beantwortet: Bd. 291, 177. Sitz. S. 6042A.

Schädigung des einheimischen Tabakbaus durch billige ausländische Tabake, Erhöhung des Tabakzolls:

Bd. 292, 196. Sitz. S. 6662A.

Bd. 292, 201. Sitz. S. 6860A.

2. Hausindustrie, Heimarbeit.

a) Abgeänderte Anfrage Nr. 40, Deichmann: Welche Maßnahmen gedenkt der Herr Reichskanzler zum Schutze der in der deutschen Tabakindustrie beschäftigter Heimarbeiter zu ergreifen, die in wirtschaftlicher und besonders in gesundheitlicher Beziehung schwer zu leiden haben?: Bd. 300 Nr. 646 (Abgeändert).

Beantwortet: Bd. 287, 93. Sitz. S. 3046B.

b) Anfrage Nr. 44, Vietmeyer, Behrens: Gedenkt der Herr Reichskanzler der in den wiederholten Anträgen der Abgeordneten Albrecht u. Gen. an den Reichstag [Bd. 298 Nr. 260, Bd. 298299 Nr. 370, Bd. 298 Nr. 11. Leg.-Per. II. Sess. 1905/06; Bd. 298 Nr. 125, Bd. 298 Nr. 12. Leg.-Per. I. Sess. 1907, und Bd. 298 Nr. 58, II. Sess. 1909/10, lautend: "Die gewerbliche Herstellung oder Bearbeitung von Nahrungs- und Genußmitteln durch Hausgewerbetreibende oder durch Heimarbeiter ist untersagt"] gegebenen Anregung, die Heimarbeit in der Tabakindustrie reichsgesetzlich zu verbieten, Folge zu geben; oder ist der Bundesrat bereit, um die wirtschaftliche Lage und die gesundheitlichen Zustände der Heimarbeiter in der Tabakindustrie zu heben, nach §§ 18 ff. des Hausarbeitgesetzes vom 20. Dezember 1911 Fachausschüsse für diesen Gewerbezweig zu errichten?: Bd. 301 Nr. 653.

Beantwortet: Bd. 287, 93. Sitz. S. 3047A.

c) Bestimmungen über die Hausarbeit in der Tabakindustrie vom 17. November 1913: Bd. 303 Nr. 1199.

d) Anfrage Nr. 128 Deichmann, Geyer: Auf die Anfrage Nr. 42 vom 14. Januar 1913 (Bd. 300 Nr. 651) wurde am 18. Januar 1913 vom Stellvertreter des Reichskanzlers die schriftliche Antwort erteilt, daß ein Entwurf der zu erlassenden weiteren Bestimmungen über die Errichtung und die Zusammensetzung der Fachausschüsse, sowie über das Verfahren nach § 24 des Hausarbeitgesetzes vom 20. Dezember 1911 im Reichsamt des Innen: ausgearbeitet worden sei, und daß die Beratungen mit anderen Ressorts im wesentlichen abgeschlossen seien, sodaß die Vorlage voraussichtlich bald an den Bundesrat werde gelangen können. Der Bundesrat habe zu der Frage der Errichtung von Fachausschüssen nach § 18 des Hausarbeitgesetzes noch nicht Stellung genommen.

Inzwischen sind die Bestimmungen über Hausarbeit in der Tabakindustrie vom 17. November 1913 erlassen worden.

Die Tabakarbeiter verschiedener Gebiete der Tabakindustrie haben nun — durchdrungen von der Notwendigkeit von Fachausschüssen, die auch für die Durchführung und Wirksamkeit vorgenannter Verordnung unerläßlich sind — an den Bundesrat Eingaben gerichtet, mit der Bitte, für Bezirke mit starker Tabakindustrie Fachausschüsse baldigst zu errichten.

Hat der Bundesrat zu diesen Eingaben bereits Stellung genommen und kann der Reichskanzler Auskunft darüber geben, ob der Bundesrat beschlossen hat, Fachausschüsse nach § 18 des Hausarbeitgesetzes für die Tabakindustrie zu errichten?: Bd. 303 Nr. 1378.

Beantwortet: Bd. 293, 216. Sitz. S. 7385D.

e) Vorschriften zum Schutze der Gesundheit und Sittlichkeit, Anordnungen für Zigarrenhausarbeiter:

Bd. 286, 91. Sitz. S. 2986A.

Bd. 287, 92. Sitz. S. 3030A (Gesetz zur Regelung der Zigarrenhausarbeit).

Vorschriften zum Schutze der Gesundheit und Sittlichkeit, Anordnungen für Zigarrenhausarbeiter, Mißstände in gesundheitlicher Beziehung, Wohnräume als Arbeitsräume usw., Frage des Verbots der Hausindustrie bezw. Regelung durch Verordnung: Bd. 291, 193. Sitz. S. 6591B.

f) Siehe auch Hausindustrie.

3. Verbot des Verkaufs von Zigarren und sonstigen Tabakswaren in den Stunden des Ladenschlusses in Gastwirtschaften usw., Petitionen: Bd. 289, 131. Sitz. S. 4478B, Bd. 289, 131. Sitz. S. 4482C, Bd. 289, 131. Sitz. S. 4484A.

Petitionsbericht siehe Handelsgewerbe unter 1 f.



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