Personenstand
Personenstand.
Beurkundung. Anfrage Kopsch, Dr. Ablaß, Dr. Müller (Meiningen): Um die schweren Nachteile und Härten, die aus der Tatsache der unehelichen Geburt erfahrungsgemäß den unehelich Geborenen in der Wertschätzung ihrer Mitbürger und in ihrem bürgerlichen Fortkommen entstehen, einigermaßen zu verringern, hat der Reichstag in seiner Sitzung vom 13. Juli 1909 beschlossen, die Petition II. Nr. 4301 des Jugendfürsorgeverbandes der Berliner Lehrerschaft um Abänderung der §§ 15 und 16 des Personenstandgesetzes und der zugehörigen Ausführungsvorschriften dem Herrn Reichskanzler als Material zu überweisen. In Anerkennung dieser Bestrebungen hat das Preußische Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten angeordnet, daß für die durch nachfolgende Ehe oder Annahme an Kindes Statt ehelich gewordenen Kinder abgekürzte standesamtliche Bescheinigungen erteilt werden dürfen, welche die Tatsache der vorehelichen Geburt verschweigen, aber nur für Schul- und Unterrichtszwecke einschließlich des Konfirmationsunterrichts ausgestellt werden dürfen.
Ist der Herr Reichskanzler bereit, Maßnahmen zu treffen, durch die für alle unehelich Geborenen, nicht nur für die nachträglich legitimierten, auch auf anderen Gebieten des bürgerlichen Lebens die tief eingreifende Gefährdung ihrer gesellschaftlichen, amtlichen und wirtschaftlichen Stellung, soweit dies irgend angängig ist, durch Vermeidung der Auskunftserteilung über die Tatsache der unehelichen Geburt in der Form abgekürzter Bescheinigungen vermieden wird?: Bd. 319, Nr. 485.
Bd. 308, 73. Sitz. S. 2021A. — Beantwortet.
Erneuerung von Standesregistern siehe Kriegswirtschaft unter II 288.
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