Schuhwarenindustrie
Schuhwarenindustrie siehe auch Kriegswirtschaft unter II 338.
Einschränkung der Arbeitszeit, Arbeiterentlassungen, Erwerbslosenunterstützung:
Bd. 318, Nr. 402 Ziff. 413, Anhang a 301.
Bd. 319, Nr. 403 S. 115, 234.
Bd. 308, 62. Sitz. S. 1678A.
Resolution Albrecht u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1916: die verbündeten Regierungen zu ersuchen, nachdem durch die Beschlagnahme des Leders für den Heeresbedarf eine starke Beschränkung der Arbeitszeit in der Schuhindustrie und im Schuhmachergewerbe notwendig geworden,
1. den arbeitslos werdenden Heim-, Haus- und Fabrikarbeitern und -arbeiterinnen sowie den im Kleingewerbe beschäftigten Schuhmachergehilfen, falls ihnen anderweit geeignete Arbeit nicht beschafft werden kann, aus den für Zweck der Kriegswohlfahrtspflege bestimmten Reichsmitteln eine den derzeitigen Lebensbedürfnissen entsprechend ausreichende Unterstützung zu gewähren;
2. den durch die gleichen Beschränkungen in ihrem Verdienst stark geschädigten Arbeitern obengenannten Berufs eine entsprechende Zuschußunterstützung zu gewähren: Bd. 318, Nr. 387.
Bd. 307, 60. Sitz. S. 1553B. — Angenommen.
Stillegungen siehe Kriegswirtschaft unter II 360.
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