Schweiz
Schweiz.
Neutralität, keine Störung durch Deutschland: Bd. 311, 133. Sitz. S. 4142D.
AnfrageDr. Heckscher: Nach Angaben Schweizer Blätter hat der Bundespräsident der Schweizerischen Eidgenossenschaft durch vertrauliche Mitteilung an den italienischen Gesandten die dem höchsten Beamten eines neutralen Staates obliegenden Verpflichtungen, und zwar Deutschland gegenüber schwer verletzt.
Ist der Herr Reichskanzler in der Lage, Auskunft zu erteilen, ob die Angaben der Schweizer Blätter zutreffen und ferner welche Schritte die deutsche Reichsregierung in solchem Falle unternommen hat oder zu unternehmen gedenkt?: Bd. 323, Nr. 1383.
Bd. 311, 143. Sitz. S. 4451C. — Verbesserung von Ungenauigkeiten der Ausdrucksweise in der Anfrage. — Beantwortet.
AnfrageDr. Werner (Gießen): Bei dem neuen reichsdeutsch-schweizerischen Handelsabkommen sind der Schweiz monatlich größere Mengen Kohlen zugestanden worden. Zugleich verlautet, daß die Vereinigten Staaten der Schweiz Munitionsaufträge erteilt haben.
Ist das Erforderliche geschehen, um zu verhindern, daß deutsche Kohlen zur Herstellung feindlicher Geschosse verwendet werden?
Bd. 321, Nr. 1007.
Schriftliche Antwort: Bd. 322, Nr. 1066.
Kartoffelausfuhr nach der Schweiz siehe Kriegswirtschaft unter II 189c.
Wehrbeitrag, einmalige Erhebung: Bd. 306, 24. Sitz. S. 477D.
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