Türkei
Türkei.
Eintritt in den Krieg, Kriegsführung siehe Krieg unter I B 20.
Krieg in Kaukasien, Armenien siehe Krieg und Rußland unter L.
Beziehungen zu Deutschland.
AnfrageDr. Herzfeld: Auf dem Bankett der Jungtürken zu Ehren der deutschen Parlamentarier in Konstantinopel, Ende April d. I., hat der türkische Minister des Aeußern Halil Bei bekanntgegeben, daß Deutschland und Oesterreich mit der Türkei seit vier Monaten über ein Bündnis zu gleichen Rechten und von langer Dauer auf der Grundlage gegenseitigen und gleichwertigen Beistandes gegen jede Gefahr verhandelt, daß bis auf einige Einzelfragen ein endgültiges Einverständnis erreicht sei und die Ratifikation dieses Vertrags durch die Souveräne binnen kurzem bevorstehe.
An den Herrn Reichskanzler wird die Anfrage gerichtet, welchen Inhalt dieser Vertrag hat und ob er dem Reichstag vor der Ratifizierung zur Kenntnis gegeben wird?: Bd. 318, Nr. 285.
Bd. 307, 47. Sitz. S. 1045D. — Beantwortet.
(Siehe auch Bd. 311, 127. Sitz. S. 3946D.)
Handelsbeziehungen zu Deutschland, Weitergewährung der Meistbegünstigung nach Ablauf des Handelsvertrags:
Bd. 316, Nr. 106 Ziff. 169, Anhang a 20.
Bd. 316, Nr. 107 S. 20.
Rechtsschutzverträge, Abschluß mit Deutschland: Bd. 307, 47. Sitz. S. 1046B.
Beratung der zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen Reiche in Berlin am 11. Januar 1917 unterzeichneten Verträge nämlich
1. eines Konsularvertrags,
2. eines Vertrags über Rechtsschutz und gegenseitige Rechtsbeihilfe in bürgerlichen Angelegenheiten,
3. eines Auslieferungsvertrags,
4. eines Niederlassungsvertrags,
5. eines Vertrags über die gegenseitige Zuführung von Wehrpflichtigen und Fahnenflüchtigen der Land- und Seestreitkräfte,
6. eines Vertrags über die Anwendung des Konsularvertrags auf die deutschen Schutzgebiete,
7. eines Vertrags, betreffend die Anwendung des Vertrags über Rechtsschutz
und gegenseitige Rechtshilfe in bürgerlichen Angelegenheiten auf die deutschen Schutzgebiete, nachdem der Bundesrat seine Zustimmung dazu erteilt hat, zur verfassungsmäßigen Genehmigung vorzulegen
sowie die
Beratung des Gesetzes zur Ausführung der am 11. 1. 1917 zwischen dem Deutschen Reiche abgeschlossenen Rechtsverträge: Bd. 321, Nr. 755.
Erste Beratung: Bd. 310, 105. Sitz. S. 3197D.
Zweite Beratung: Bd. 310, 105. Sitz. S. 3210D.
Dritte Beratung: Bd. 310, 105. Sitz. S. 3211A.
Einzelnes.
Auslieferungsvertrag. Anarchistenklausel: Bd. 310, 105. Sitz. S. 3200A, Bd. 310, 105. Sitz. S. 3201D, Bd. 310, 105. Sitz. S. 3203B, Bd. 310, 105. Sitz. S. 3204A, Bd. 310, 105. Sitz. S. 3206B, Bd. 310, 105. Sitz. S. 3210C.
Kapitulationen, Aufhebung: Bd. 310, 105. Sitz. S. 3198B, Bd. 310, 105. Sitz. S. 3199A, Bd. 310, 105. Sitz. S. 3201D, Bd. 310, 105. Sitz. S. 3202D, Bd. 310, 105. Sitz. S. 3204B, Bd. 310, 105. Sitz. S. 3209C.
Niederlassungsrecht: Bd. 310, 105. Sitz. S. 3200C, Bd. 310, 105. Sitz. S. 3202B.
Unterstützung des Deutschtums in der Türkei, Förderung der deutschen Sprache: Bd. 309, 95. Sitz. S. 2474C.
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