Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung.
Aenderung der §§ 57 und 183 des Gesetzes (Verfügungsbeschränkung des Eigentümers über den Miet- und Pachtzins vom Zeitpunkt der Beschlagnahme des Grundstücks ab; Belehrung des Mieters über die Rechtslage bei Zustellung des Beschlagnahmebeschlusses) siehe Miet- und Pachtzinsforderungen.
Kriegsverordnungen siehe Kriegswirtschaft unter II 454 u. 455.
Zwangsversteigerung von Grundstücken wegen rückständiger Steuern, Notwendigkeit einer Verordnung zum Schutze der Hausbesitzer und Hypothekengläubiger: Bd. 309, 91. Sitz. S. 2701B, Bd. 309, 91. Sitz. S. 2702A.
AnfrageDr. Arendt, Freiherr v. Gamp-Massaunen: Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß in Preußen Gemeinden wegen rückständiger Steuern in zahlreichen Fällen Zwangsversteigerungen von Grundstücken herbeiführen und dadurch Verschleuderungen von Grundbesitz verschuldet haben?
Ist der Herr Reichskanzler bereit, die Bundesratsverordnungen zum Schutze der Hypothekenschuldner gegen Zwangsversteigerungen während des Krieges derartig auszudehnen, daß solche schwere Mißstände ihr Ende finden?: Bd. 320, Nr. 652.
Schriftliche Antwort: Bd. 321, Nr. 748.
Petition betreffend Aussetzung der Zwangsversteigerungen während der Weihnachts-, Oster- und Pfingstwochen.
Ber. des Pet. Aussch.: Bd. 321, Nr. 867.
Bd. 310, 114. Sitz. S. 3557A. — Uebergang zur Tagesordnung.
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