Quartierleistung
Quartierleistung,
Siehe auch "Militärwesen" unter 5.
1. Antrag v. Forckenbeck u. Genossen bei Vorberathung des Haushalts-Etats des Norddeutschen Bundes für 1868 - Militärverwaltung -:Den Herrn Bundeskanzler aufzufordern, in der nächsten Session des Reichstages einen Gesetz-Entwurf vorzulegen, durch welchen einheitliche Bestimmungen über das Militär-Serviswesen in Friedenszeiten für den Norddeutschen Bund festgestellt werden: 58.Unter-Antr. Ziegler: Hinter den Worten: "über das Militär-Serviswesen" hinzuzusetzen: "und wegen der Naturalleistungen für die bewaffnete Macht und deren Vergütung" ec.: 61.15. Sitz. v. 7.10.1867 S.274, S.285/89.Angenommen mit dem Unter-Antrage Ziegler.
2. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes: 34.8. Sitz. v. 16.4.1868 S.92.Komm.B. 90.Ab.Antr. 100, 101, 102, 104.17. Sitz. v. 6.6.1868 S.271 bis 287.Zweiter Komm.B. 115.Ab.Antr. 128, 144, 146, 147, 149, 157, 165.24. Sitz. v. 16.6.1868 S.461/88.28. Sitz. v. 20.6.1868 S.593 (Berichtigung).Red. 168.Gesammt-Abst.: 27. Sitz. v. 19.6.1868 S.573.28. Sitz. v. 20.6.1868 S.583.(S.593 Berichtigung).Res. der Kommission:1. Den Herrrn Bundeskanzler zu ersuchen, behufs gesetzlicher Regulierung der Naturalleistungen an die bewaffnete Macht im Friedenszustande, insbesondere der Verpflegung und des Vorspanns, dem Reichstage baldmöglichst eine Vorlage zu machen.2. Den Herrn Bundeskanzler zu ersuchen, die in dem Etat der Militär-Verwaltung des Norddeutschen Bundes für Servis-Entschädigungen ausgeworfene Summe der Art zu erhöhen, daß der Servis-Tarif bis zu einem einer vollständigen Entschädigung für die Quartierlast gleichkommenden Betrag erhöht werden kann.3. Den Herrn Bundeskanzler zu ersuchen, darauf hinzuwirken, daß bei den Artillerie-Schießübungen die Truppen unter Vermeidung der Natural-Einquartierung in Baracken oder Zelten untergebracht werden: 90.24. Sitz. v. 16.6.1868 S.487.Angenommen.Gesetz v. 25.6.1868 BGB. 1868 S.523/67.(Siehe auch 5., 11., 18. u. 22.)
3. Einführung des Gesetzes des Norddeutschen Bundes v. 25.6.1868 über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes in Baden siehe "Baden" unter 6.
4. Petition um Revision des Servistarifs und der Klasseneintheilung der Städte. Versetzung der Stadt Hamm in eine höhere Servisklasse.Pet.B. 100.38. Sitz. v. 8.6.1972 S.860.Motivirte Tagesordnung.
5. Resolution der Kommission bei Vorberathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Geldmittel zur Umgestaltung der deutschen Festungen, ausschließlich derjenigen in Elsaß-Lothringen:
Den Herrn Reichskanzler aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, daß die im § 2 des Gesetzes, betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes, v. 25.6.1868, eingeräumte Befugniß, für Truppen in Garnison Quartiere für Mannschaften und Stallung für Dienstpferde zu verlangen, jedenfalls in Reichsfestungen demnächst nicht mehr in Anspruch genommen zu werden braucht: 107.35. Sitz. v. 19.5.1873 S.732.36. Sitz. v. 20.5.1873 S.755 u. S.756.Angenommen (Siehe auch 11., 18. u. 22.)
6. Petition des Magistrats zu Kulm um Deklaration des § 7 Alinea 5 des Gesetzes v. 25.6.1868.Pet.B. 119.Unerledigt geblieben.
7. Petition des Magistrats zu Kulm um eine Deklaration des § 7 Alinea 5 des Gesetzes v. 25.6.1868.Pet.B. 165.38. Sitz. v. 22.4.1874 S.1026.Ueberweisung zur Berücksichtigung.
8. Einführung des Gesetzes des Norddeutschen Bundes v. 25.6.1868 über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes in Württemberg siehe "Württemberg" unter 8.
9. Einführung des Gesetzes des Norddeutschen Bundes v. 25.6.1868 über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes im Königreiche Bayern siehe "Bayern" unter 11.
10. Petition um Versetzung der Stadt Ottensen in die Servisklasse I a.Pet.B. 81.37. Sitz. v. 25.1.1876 S.901.Ueberweisung zur Berücksichtigung.
11. Antrag Richter (Hagen) bei Berathung des Reichshaushalts-Etats für 1877/78 - Verwaltung des Reichsheeres -:Die Reichsregierung aufzufordern, dem Reichstage in der nächsten Session einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die Entschädigungssätze für die Einquartierung von Mannschaften und Dienstpferden bis auf einen Betrag erhöht werden, welcher den seither von den Gemeinden für Quartierleistung aufgewandten Vergütungssätzen annähernd entspricht: 151.29. Sitz. v. 24.4.1877 S.765 bis 768.Abgelehnt.(Siehe auch 18. u. 22.)
12. Petitionen, betreffend die Versetzung der Städte Hirschberg (Schlesien), Kamen, Emmerich und Neufahrwasser in eine höhere Servisklasse.Pet.B. 57.20. Sitz. v. 13.3.1878 S.489 bis 492.28. Sitz. v. 3.4.1878 S.685 u. S.686.Unerledigt geblieben.
13. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Revision des Servistarifs und der Klasseneintheilung der Orte: 183.I.B.: 42. Sitz. v. 7.5.1878 S.1096 bis 1099.Komm.B. 247.II.B.: Ab.Antr. 263, 270.52. Sitz. v. 20.5.1878 S.1448 bis 1459.III.B.: 53. Sitz. v. 21.5.1878 S.1487.Res. der Kommission.Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen: Diejenigen zur Zeit in der V. Servisklasse befindlichen Orte, welche nach den Grundsätzen der Klassifikation in eine höhere Klasse gestellt werden können, mit Rücksicht auf die Wohnungsgeldzuschüsse der Beamten entsprechend zu klassifiziren.: 247.52. Sitz. v. 20.5.1878 S.1458 u. S.1459.Angenommen.Gesetz v. 3.8.1878 RGB. 1878 S.243/88.(Siehe auch 15., 16. u. 17.)
14. Petitionen um Versetzung der Ortschaften Reudnitz, Lindenau, Volkmarsdorf, Plagwitz, Cönneritz, Eutritzsch, Neustadt, Neuschönefeld und Schönefeld aus der 5. in die 3. Servisklasse:Komm.B. 52.18. Sitz. v. 16.12.1881 S.420.Ueberweisung zur Erwägung.
15. Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Servistarif und die Klasseneintheilung der Orte: 226.I.B.: 76. Sitz. v. 29.3.1886 S.1707 bis 1716.In der Budgetkommission unerledigt geblieben.(Siehe auch 16. u. 17.)
16. Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Servistarif und die Klasseneintheilung der Orte: 6.I.B.: 7. Sitz. v. 6.12.1886 S.117 bis 119.In der Budgetkommission unerledigt geblieben.(Siehe auch 17.)
17. Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Servistarif und die Klasseneintheilung der Orte: 20.I.B.: 10. Sitz. v. 17.3.1887 S.152.Komm. B. 71.II.B.: Ab.Antr. 74, 76, 77.21. Sitz. v. 26.4.1887 S.372 bis 398.Beschl. 78.III.B.: Ab.Antr. 89.23. Sitz. v. 5.5.1887 S.426 bis 429.Gesetz v. 28.5.1887 RGB. 1887 S.159/92.
18. Entwurf eines Gesetzes, betreffend Abänderung bezw. Ergänzung des Gesetzes, betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes, vom 25.6.1868, sowie des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13.2.1875: 63.I.B.: 20. Sitz. v. 25.4.1887 S.365/69.Komm.B. 118.II.B.: 34. Sitz. v. 23.5.1887 S.696/700.III.B.: Ab.Antr. 158.36. Sitz. v. 25.5.1887 S.727/31.Gesetz v. 21.6.1887 RGB. 1887 S.245/49.(Siehe auch 22.)
19. Petitionen, betreffend die Versetzung der Städte Wandsbek und Osterburg in höhere Servisklassen.Pet.B. 136.70. Sitz. v. 18.3.1893 S.1741.Uebergang zur Tagesordnung.
20. Petitionen, betreffend Versetzung der Städte Solingen und Reinbek in höhere Servisklassen.Pet.B. 223. - Unerledigt geblieben.
21. Petition wegen Versetzung der Gemeinde Bulmke aus der 5. in die 3. Servisklasse.Pet.B. 141.81. Sitz. v. 13.4.1894 S.2086.Ueberweisung als Material.
22. Resolution v. Podbielski bei Berathung des Reichshaushalts-Etats für 1895/96 - Verwaltung des Reichsheeres -:Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, zu veranlassen, daß für das Etatsjahr 1895/96 die Mittel bereit gestellt werden, um den Quartierwirthen, welche während der Uebungen der Truppen den Mannschaften die Verpflegung freiwillig verabfolgen, eine Vergütung nach den Sätzen für die Marschverpflegung gewähren zu können: 163.55. Sitz. v. 8.3.1895 S.1339, S.1340, S.1342 bis 1344 u. S.1348.Komm.B. 204.57. Sitz. v. 11.3.1895 S.1387 bis 1389.Angenommen.
23. Petition, betreffend Versetzung der Stadt Köln (Rhein) in die Servisklasse A.Pet.B. 321.Unerledigt geblieben.
24. Petitionen, betreffend Versetzung der Orte Ohligs, Eitorf und Reinbek in höhere Servisklassen.Pet.B. 344. - Unerledigt geblieben.
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