Württemberg
Württemberg,
1. Postvertrag zwischen dem Norddeutschen Bund und Württemberg v. 23.11.1867: 13.4. Sitz. v. 28.3.1868 S.17.Antrag des Referenten 32.Schluß-B. 7. Sitz. v. 3.4.1868 S.70/72.Publikation: BGB. 1868 S.41 bis 68.
2. Postvertrag zwischen Württemberg und Italien siehe "Italien" unter 4a.
3. Vertrag mit Württemberg v. 25.11.1870 über den Beitritt zu der Verfassung des deutschen Bundes (nebst einer Militärkonvention) siehe "Verfassung" unter 6.
4. Einführung des Gesetzes, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend, v. 7.4.1869 in Württemberg siehe "Viehseuchen" unter 6.
5. Einführung des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz v. 6.6.1870 in Württemberg und Baden siehe "Unterstützungswohnsitz" unter 3.
6. Einführung der Gewerbeordnung in Württemberg siehe "Gewerbeordnung" unter 13.
7. Einführung des Gesetzes über die Portofreiheit in Württemberg siehe "Postwesen" unter 10.k.
8. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Einführung des Gesetzes über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes v. 25.6.1868, in Württemberg: 60.I.B.: 20. Sitz. v. 28.11.1874 S.374/75.Komm.B. 172.II.B.: 47. Sitz. v. 19.1.1875 S.1106/08.III.B.: 56. Sitz. v. 29.1.1875 S.1432/33.Gesetz v. 9.2.1875 RGB. 1875 S.48/51.
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