Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Reichstagsprotokolle


Relikten



Relikten,

Siehe auch "Beamte" und "Militärpensionswesen".

1. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Pensionirung und Versorgung der Militärpersonen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine, sowie die Unterstützung der Hinterbliebenen solcher Personen: 96.Verhandlungen ec. siehe "Militärpensionswesen" unter A.1.Gesetz v. 27.6.1871 RGB. 1871 S.275 bis 302.Wegen der Abänderung dieses Gesetzes siehe "Militärpensionswesen" unter A.

2. Resolution Kanngießer bei Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten:Den Reichskanzler aufzufordern, dem Reichstag behufs der Gründung einer Pensionskasse für die Hinterbliebenen verstorbener Reichsbeamten eine Gesetzesvorlage zu machen: 16140. Sitz. v. 11.6.1872 S.889 bis 891.Angenommen.(Siehe auch 5., 6., 7., 8., 9. u. 12.)

3. Petitionen von Offizierswittwen, deren Männer in Folge der Kriegsstrapazen nach Ablauf der einjährigen Frist verstorben sind, um Bewilligung von Beihülfen.Pet.B. 86.38. Sitz. v. 24.5.1873 S.798.Unerledigt geblieben.

4. Petition der Wittwe des Gefreiten Karl Stumm zu Stipshausen um Gewährung der gesetzlichen Staatsunterstützung (aus dem Dispositionsfonds).Antr. 86.Unerledigt geblieben.

5. Interpellation v. Bernuth, Dr. Wagner:Ist eine Gesetzesvorlage, welche die Gründung einer Pensionskasse für die Hinterbliebenen verstorbener Reichsbeamten bezweckt, in der bevorstehenden Herbstsession des Reichstags zu erwarten?: 108.23. Sitz. v. 24.3.1874 S.529 u. S.530.Beantwortet.(Siehe auch 6., 7., 8., 9. u. 12.)

6. Antrag der Budgetkommission bei Berathung des Reichshaushalts-Etats für 1875 - Verwaltung des Reichsheeres -:Den Herrn Reichskanzler aufzufordern, die Versorgung der Hinterbliebenen der Militärpersonen u. Beamten gleichmäßig zu regeln: 95.29. Sitz. v. 12.12.1874 S.655.Angenommen.(Wegen der Reichsbeamten siehe auch 7., 8., 9. u. 12., wegen der Militärpersonen siehe auch 10., 11., 13., 14. u. 21.)

7. Interpellation v. Bernuth u. Gen.:Ist in der nächsten Session des Reichstags die Vorlegung des wichtigen und dringlichen Gesetzentwurfs, betreffend die Regelung der Ansprüche der Hinterbliebenen verstorbener Reichsbeamten mit Sicherheit zu erwarten?: 111.28. Sitz. v. 15.12.1875 S.659 bis 657.Beantwortet.(Siehe auch 8., 9. u. 12.)

8. Interpellation v. Bernuth, Dr. Dreyer:Darf der Reichstag jedenfalls in der jetzigen Session der Vorlegung des lange verheißenen Gesetzentwurfs, betreffend die Regelung der Ansprüche der Hinterbliebenen der Reichsbeamten, entgegensehen?: 25.9. Sitz. v. 27.2.1880 S.145 bis 147.Beantwortet.(Siehe auch 9. u. 12.)

9. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Reichsbeamten der Civilverwaltung: 28.I.B.: 9. Sitz. v. 4.3.1881 S.148 bis 151.Komm.B. 73.II.B.: Ab.Antr. 79, 80.26. Sitz. v. 31.3.1881 S.662 bis 671.Beschl. 82.III.B.: Ab.Antr. 85.30. Sitz. v. 5.4.1881 S.763 bis 678.Gesetz v. 20.4.1881 RGB. 1881 S.85 bis 90. (Siehe auch 12.)

10. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen von Angehörigen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine: 22.I.B.: 15. Sitz. v. 10.6.1882 S.329 bis 335.Komm.B. 163.II.B.: Ab.Antr. 178, 190, 191.51. Sitz. v. 12.2.1883 S.1435/36.Zurückverwiesen an die Kommission, dort unerledigt geblieben.(Siehe auch 11., 13., 14. u. 21.)

11. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen von Angehörigen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine: 44.I.B.: 18. Sitz. v. 25.4.1884 S.327 bis 331.Komm.B. 118.II.B.: Ab.Antr. 165.40. Sitz. v. 24.6.1884 S.985 bis 998.III.B.: Ab.Antr. 179, 180, 187, 188, 192.44. Sitz. v. 28.6.1884 S.1136/48.Red. 194.Gesammt-Abst.: 44. Sitz. v. 28.6.1884 S.1163.Angenommen seitens des Reichstags.(Siehe auch 13., 14. u. 21.)

12. Erhöhung des Wittwen- und Waisengeldes der Hinterbliebenen von Reichsbeamten in Folge Berechnung der Pensionen nach Sechzigsteln - Gesetz v. 21.4.1886 - siehe "Beamte" unter 20.

13. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen von Angehörigen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine: 37.Unerledigt geblieben.(Siehe auch 14.)

14. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen von Angehörigen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine: 15.I.B.: 5. Sitz. v. 9.3.1887 S.49 bis 51.Komm.B. 108.II.B.: Ab.Antr. 115, 116.29. Sitz. v. 13.5.1887 S.573 bis 586.III.B.: Ab.Antr. 135.32. Sitz. v. 20.5.1887 S.655 bis 658.Red. 145.Res. v. Benda u. Gen.:Bei Annahme des Gesetzentwurfs - 15 - die Erwartung auszusprechen, daß die verbündeten Regierungen thunlichst im Laufe der nächsten Session dem Reichstage eine Vorlage machen werden, nach welcher die Wittwen- und Waisengeldbeiträge sowohl bezüglich der Reichsbeamten des Civilstandes, als auch bezüglich der Angehörigen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine in Wegfall kommen: 135.32. Sitz. v. 20.5.1887 S.658.Angenommen.Gesetz v. 17.6.1887 RGB. 1887 S.237/44.(Siehe auch 16. u. 21.)

15. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Zurückbeförderung der Hinterbliebenen im Auslande angestellter Reichsbeamten und Personen des Soldatenstandes: 37.I. u. II.B.: 29. Sitz. v. 4.2.1888 S.714/16.32. Sitz. v. 8.2.1888 S.782 (Berichtigung).III.B.: 37. Sitz. v. 14.2.1888 S.902/3.Gesetz v. 1.4.1888 RGB. 1888 S.131.

16. Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Erlaß der Wittwen- und Waisengeldbeiträge von Angehörigen der Reichs-Civilverwaltung, des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine: 62.I.B.: 20. Sitz. v. 24.1.1888 S.454 u. S.455.II.B.: 22. Sitz. v. 26.1.1888 S.499 bis 502.Pet.B. 109.III.B.: Ab.Antr. 118.37. Sitz. v. 14.2.1888 S.900 bis 902.Komm.B. 139.46. Sitz. v. 25.2.1888 S.1115/18.Red. 158.Gesetz v. 5.3.1888 RGB. 1888 S.65 u. S.66.

17. Petitionen um Gewährung kurhessischer Wittwenstaatspensionen neben anderweiten gesetzlichen resp. versicherten Wittwenbezügen.a) Pet.B. 221.Unerledigt geblieben.b) Pet.B. 111.45. Sitz. v. 17.1.1890 S.1077.Ueberweisung zur Erwägung.

18. Petitionen, betreffend die Erhöhung des Wittwengeldes auf Grund des 2. Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für 1890/91.Pet.B. 353.171. Sitz. v. 13.2.1892 S.4186 u. S.4187.Ueberweisung als Material.

19. Petition, betreffend die Abänderung des Reglements für die Offizierwittwenkasse.Pet.B. 414.Ab.Antr. 782.200. Sitz. v. 22.3.1892 S.4934 u. S.4935.201. Sitz. v. 23.3.1892 S.4954.203. Sitz. v. 24.3.1892 S.4995.Ueberweisung zur Erwägung.

20. Resolution der Budgetkommission bei Berathung des Reichshaushalts-Etat für 1894/95 - Verwaltung des Reichsheeres -:Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, für die Hinterbliebenen solcher Militärpersonen des aktiven Dienstes und des Beurlaubtenstandes, welche in Folge der bei Friedensübungen erlittenen Beschädigung gestorben sind, eine entsprechende Fürsorge treffen zu wollen: 208.64. Sitz. v. 6.3.1894 S.1638.Angenommen.(Siehe auch 21.)

21. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Personen des Soldatenstandes des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine vom Feldwebel abwärts: 308.I.B.: 91. Sitz. v. 13.5.1895 S.2246/48.II.B.: 92. Sitz. v. 14.5.1895 S.2275/78.Beschl. 332.III.B.: 94. Sitz. v. 16.5.1895 S.2305.Gesetz v. 13.6.1895 RGB. 1895 S.261/64.

22. Wegen der Versorgung der Hinterbliebenen von Angehörigen der vormaligen Schleswig-Holsteinschen Armee siehe "Militärpensionswesen" unter A.4 und B unter 2, 5 und 6.

23. Wegen der Uebernahme der bisher aus Landesfonds gezahlten Pensionen ec. an Hinterbliebene von Militärpersonen auf das Reich - Gesetz v. 17.6.1878 - siehe "Militärpensionswesen" unter A.5

24. Wegen Gewährung von Unterstützungen an Hinterbliebene von Invaliden aus den Kriegen vor 1870 - Gesetz v. 14.1.1894 - siehe "Militärpensionswesen" unter A.16.

25. Resolution Auer u. Gen. bei Berathung eines 2. Nachtrages zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1890/91, betreffend Bewilligung von Zulagen zum Wittwen- und Waisengelde nach Verhältniß der den betreffenden Beamtenkategorien bewilligten Besoldungsverbesserungen siehe "Militärpensionswesen" unter A.12.

26. Wegen der Petition der Johanna Rust um Unterstützung siehe "Unterstützungen" unter 10.



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