Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Reichstagsprotokolle


Arbeitszeit



Arbeitszeit. — Siehe auch Bergbau, Berggesetz, Bureaugehilfen, Eisen- und Stahlwerke, Gast- und Schankwirtschaften, Gewerbeordnung unter 9c; (Hausindustrie), Handelsgewerbe unter 4, Landwirtschaft unter 5.

1. Antrag Graf v. Hompesch u. Gen.: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, tunlichst bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen

a) die regelmäßige Arbeitszeit der Arbeiter über 16 Jahre in Fabriken und in den diesen gleichgestellten Anlagen (RGO. § 154) auf höchstens zehn Stunden täglich beschränkt und

b) die regelmäßige Arbeitszeit der Arbeiterinnen, welche ein Hauswesen zu besorgen haben, in Fabriken und in dm diesen gleichgestellten Anlagen (RGO. § 154) auf höchstens neun Stunden, an Vorabenden von Sonn- und Festtagen auf höchstens sechs Stunden festgesetzt wird:

Anl.Bd. III, Nr. 75. — Unerledigt.

2. Antrag Graf v. Hompesch u. Gen.: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstag einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher die in den staatlichen, kommunalen und privaten Verkehrsanstalten beschäftigten Personen den Schutzbestimmungen der Reichsgewerbeordnung unter Anpassung an die Eigentümlichkeiten des Betriebs unterstellt und insbesondere eine Maximaldienstschicht mit entsprechender ununterbrochener Mindestruhezeit für dieselben festsetzt: Anl.Bd. III, Nr. 78. — Unerledigt.

3. Antrag Albrecht u. Gen.: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage baldigst einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die tägliche regelmäßige Arbeitszeit für alle im Lohn-, Arbeits- und Dienstverhältnis im Industrie-, Handels- und Verkehrswesen beschäftigten Personen unter Festsetzung angemessener Uebergangsvorschriften auf längstens 8 Stunden festgesetzt und der Sonnabend Nachmittag freigegeben wird.

In Betrieben mit ununterbrochener Arbeitszeit, sowie in unterirdischen Betrieben soll eine tägliche regelmäßige Arbeitszeit von längstens 8 Stunden und in unterirdischen Betrieben, in welchen die Temperatur 28° Celsius übersteigt, von längstens 6 Stunden zugelassen werden: Anl.Bd. III, Nr. 84. — Unerledigt.

4. Antrag v. Chrzanowski u. Gen.: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage bis zur nächsten Session einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen der Maximalarbeitstag der unter Tage beschäftigten Bergleute und der am Feuer und in giftigen Gasen arbeitenden Zink- und Eisenhütten-, Walzwerkarbeiter und Arbeiter in ähnlichen Betrieben auf 8 Stunden verkürzt wird: Anl.Bd. III, Nr. 113. — Unerledigt.

5. Antrag v. Chrzanowski u. Gen.: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, möglichst bald dem Reichstag einen Gesetzentwurf zugehen zu lassen, durch welchen die Maximalarbeitszeit der in Fabriken, Eisen- undZinkhütten und der in Bergwerken über Tage arbeitenden Frauen auf 8 Stunden täglich beschränkt wird und an den Vorabenden von Sonn- und Feiertagen die Beschäftigung derselben höchstens bis Mittag 12 Uhr stattfinden darf: Anl.Bd. III, Nr. 110. — Unerledigt.

6. AntragDr. Hitze u. Gen.: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, tunlichst bald einen Gesetzentwurf zum Zwecke der Beschränkung der regelmäßigen Arbeitszeit der Arbeiterinnen (über 16 Jahre) in Fabriken und in den diesen gleichgestellten Anlagen (§ 154 der Reichsgewerbeordnung) auf höchstens 10 Stunden täglich, an den Vorabenden von Sonn- und Festtagen auf höchstens 9 Stunden vorzulegen: Anl.Bd. III, Nr. 116. — Unerledigt.

7. Frauen, zehnstündiger Arbeitstag, Nachtarbeit:

Bd. II, 33. Sitz. S. 950A (Trimborn).

Bd. II, 34. Sitz. S. 980D (Staatssekretär Dr. Graf v. Posadowsky-Wehner).

Bd. II, 36. Sitz. S. 1042B.

Bd. II, 39. Sitz. S. 1160C.



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