Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag.
Landesgesetzliche Strafbestimmungen über Vertragsverletzungen eines Arbeiters oder Arbeitgebers, Außerkraftsetzung — Antrag Albrecht u. Gen. zur Novelle zum Strafgesetzbuch, Anl.Bd. 277 Nr. 570 Ziffer 4: Bd. 263, 107. Sitz. S. 3887C, Bd. 263, 107. Sitz. S. 3889C ff.
Hausarbeiter, Heimarbeiter, Hausindustrielle, Begriffe, Unterscheidung, Behandlung der Hausarbeiter usw. als Arbeiter oder als selbständige Gewerbetreibende, Anwendung der Bestimmungen über den Arbeitsvertrag und Dienstvertrag nach Gewerbeordnung bezw. Bürgerlichem Gesetzbuch, Fehlen einer Bestimmung der Begriffe Wertvertrag und Arbeitsvertrag:Bd. 268, 212. Sitz. S. 8150B ff., Bd. 268, 212. Sitz. S. 8152C, Bd. 268, 212. Sitz. S. 8153B.
Siehe im übrigen Gewerbeordnung, Tarifverträge.
Bitte zitieren Sie diese Seite als http://www.reichstagsprotokolle.de/Sach_bsb00003335_000067