Verhandlungen des Deutschen Reichstags

MDZ Startseite


MDZ Suchen

MDZ Protokolle (Volltext)Icon externer Link
MDZ Register
MDZ Jahr/Datum
MDZ AbgeordneteIcon externer Link

MDZ Blättern

Protokolle/Anlagen:
MDZ 1867 - 1895
MDZ 1895 - 1918
MDZ 1918 - 1942

MDZ Handbücher (Abgeordnete)

MDZ Informieren

MDZ Projekt
MDZ Technisches
MDZ Impressum
MDZ Datenschutzerklärung
MDZ Barrierefreiheit

>> English

Reichstagsprotokolle


Handelsgewerbe



Handelsgewerbe. — Siehe auch Handelsgesetzbuch und Gewerbeordnung unter A 2.

Uebersicht:

Abzahlungsgeschäfte: Nr. 1b und "Abzahlungsgeschäfte".

Arbeitskammern: Nr. 1a und 2.

Arbeitszeit, Ladenschluß: Nr. 1a und 3.

Beamte, Handel: Nr. 6.

Detailhandel, Berufsgenossenschaft: Nr. 13.

Erhebungen über die Lage des kaufmännischen Mittelstandes: Nr. 1b.

Geheimabkommen: Nr. 1a.

Handelsinspektoren: Nr. 1a, 1b, und 5.

Handelskammern: Nr. 1b, 7 und "Handelskammern".

Hausierhandel siehe dort.

Heimlicher Handel: Nr. 6.

Kaufmannskammern: Nr. 1a und 2.

Koalitionsrecht: Nr. 8.

Konkurrenzklausel: Nr. 1a und 9.

Konsumvereine: Nr. 1b und "Konsumvereine".

Lehrlingsausbildung: Nr. 1b.

Mittelstand: Nr. 1b und 7.

Sonntagsruhe: Nr. 11.

Versicherung siehe Versicherungswesen unter II C 27, 50, 63.

Zwischenhandel mit Lebensmitteln: Nr. 13.

1. Arbeitsschutz im allgemeinen, Anträge usw. verschiedenen Inhalts:

a) Antrag Raab u. Gen.: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, möglichst bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach

1. vertragliche Vereinbarungen, durch die kaufmännische Angestellte nach Beendigung des Dienstverhältnisses in ihrer gewerblichen Tätigkeit beschränkt werden (Konkurrenzklausel), als nichtig anzusehen sind,

2. Vereinbarungen von Arbeitgebern untereinander, die geeignet sind, Arbeitern und Privatangestellten die Freiheit des Arbeitsvertrages und ihr wirtschaftliches Fortkommen zu beschneiden (Geheimabkommen), verboten werden,

3. die vorgeschriebene ortspolizeiche Ueberwachung der Schutzgesetze für das Handelsgewerbe einer sachverständigen Aufsichtsbehörde (Handelsinspektoren) übertragen wird,

4. die Errichtung von gesetzlichen Vertretungen für die Handelsangestellten (Kaufmannskammern) erfolgt,

5. der reichsgesetzliche Ladenschluß abends 8 Uhr erfolgt und eine weitere Beschränkung der Verkaufszeit ermöglicht wird,

6. die tägliche Arbeitszeit in Schreibstuben, Kontoren und Lagerräumen, die nicht mit offenen Verkaufsstellen verbunden sind, geregelt wird: Bd. 271 Nr. 139. — Unerledigt.

b) ResolutionDr. Freiherr v. Hertling u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1910: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, zur Erhaltung und Förderung des kaufmännischen Mittelstandes folgende Maßnahmen zu treffen:

1. Erhebungen über die Lage des kaufmännischen Mittelstandes auf dem Lande, in den kleinen, mittleren und größeren Städten unter öffentlicher und kontradiktorischer Anhörung der verschiedenen Interessentengruppen in die Wege zu leiten;

2. besondere, tunlichst aus dem Kaufmannsstande zu berufende Aufsichtsbeamte — Handelsinspektoren — einzuführen, welche an Stelle der Polizeibeamten die Durchführung der Bestimmungen zum Schütze der Gehilfen und Lehrlinge überwachen; dabei auch in Erwägung darüber einzutreten, ob und wie diese Aufsichtsbeamten für die Kontrolle des Ausverkaufswesens, der Wanderlager und Wanderversteigerungen sowie der Abzahlungsgeschäfte herangezogen werden können;

3. den Beamten des Reiches und der Einzelstaaten sowie den Offizieren die Leitung von Beamtenkonsumvereinen und Beamtenwarenhäusern zu untersagen;

4. im Wege der Verhandlung mit den Einzelstaaten dahin zu wirken, daß in den Handelskammern dem Kleinhandel eine stärkere Vertretung gesichert wird;

5. eine Novelle zum Gesetz über die Abzahlungsgeschäfte vorzulegen, wodurch den gleichlaufenden Interessen des Kaufmannsstandes wie des taufenden Publikums gegenüber den bisherigen Auswüchsen der Abzahlungsgeschäfte Rechnung getragen wird;

6. eine Novelle zur Gewerbeordnung vorzulegen, durch welche die für das Handwerk geltenden Vorschriften auf die kaufmännische Lehrlingsausbildung entsprechend ausgedehnt werden: Bd. 273 Nr. 255.

Bd. 259, 42. Sitz. S. 1473C.

Bd. 260, 46. Sitz. S. 1612C ff.

Ziffer 1 bis 5: Angenommen.

Ziffer 6: Abgelehnt.

c) AntragDr. Freiherr v. Hertling: Der Reichstag wolle beschließen:

in Erwägung, daß in der Entwicklung der gewerblichen Verhältnisse sich Auswüchse herausgebildet haben, die dem kleineren und mittleren Gewerbestande den Wettbewerb sehr erschweren,

in fernerer Erwägung, daß das Gesetz, betreffend die Angestelltenversicherung, eine weitere Belastung des gewerblichen Mittelstandes herbeiführt,

ersucht der Reichstag die verbündeten Regierungen:

A. dem Reichstag alsbald Gesetzentwürfe vorzulegen, durch welche

1. die Wanderlager und Wanderauktionen in der Regel gänzlich verboten werden,

2. die Vorschriften der Gewerbeordnung über das Detailreisen erheblich verschärft werden,

3. die Interessen des Gewerbestandes und des kaufenden Publikums gegenüber den Abzahlungsgeschäften mehr als bisher geschützt werden;

B. Maßnahmen zu treffen, welche

1. dem heimlichen Warenhandel wirksam entgegentreten,

2. dem Kleinhandel in den Handelskammern eine stärkere Vertretung sichern,

3. Erhebungen über die Lage des kaufmännischen Mittelstandes und die Mittel zur Förderung dieses Standes unter Anhörung der verschiedenen Interessentengruppen bewirken.

Anl.Bd. 282 Nr. 1222. — Unerledigt.

d) Petitionen, betr. Abänderung der Gewerbeordnung, des Gewerbegerichtsgesetzes (Forderungen der Handelsangestellten usw.), siehe Gewerbeordnung unter A 3.

2. Arbeitskammern. — Siehe auch vorstehend unter 1a.

a) Entwurf eines Kaufmannskammergesetzes, — Antrag Raab, Kölle u. Gen.: Anl.Bd. 275 Nr. 342. — Unerledigt.

Erwähnt: Bd. 262, 95. Sitz. S. 3442C, Bd. 262, 95. Sitz. S. 3449A ff., Bd. 262, 95. Sitz. S. 3450D, Bd. 262, 95. Sitz. S. 3461C.

b) Resolution der 11. Kommission zum Arbeitskammergesetz: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage baldmöglichst einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen auch für die Angestellten des Handelsgewerbes eine Standesvertretung im Sinne des Kaiserlichen Erlasses vom 4. Februar 1890 in einer paritätisch gestalteten Kammer geschaffen wird: Anl.Bd. 276 Nr. 523.

Bd. 262, 95. Sitz. S. 3442B, Bd. 262, 95. Sitz. S. 3442D, Bd. 262, 95. Sitz. S. 3461C, Bd. 262, 95. Sitz. S. 3462A.

Bd. 262, 96. Sitz. S. 3499D.

Angenommen.

c) Siehe auch:

Bd. 259, 37. Sitz. S. 1287D, Bd. 259, 37. Sitz. S. 1301C, Bd. 259, 37. Sitz. S. 1307A, Bd. 259, 37. Sitz. S. 1309A.

Bd. 262, 95. Sitz. S. 3441C ff., Bd. 262, 95. Sitz. S. 3444A ff., Bd. 262, 95. Sitz. S. 3448D, Bd. 262, 95. Sitz. S. 3449C, Bd. 262, 95. Sitz. S. 3450A ff., Bd. 262, 95. Sitz. S. 3452A, Bd. 262, 95. Sitz. S. 3453A, Bd. 262, 95. Sitz. S. 3454D, Bd. 262, 95. Sitz. S. 3457C, Bd. 262, 95. Sitz. S. 3459A, Bd. 262, 95. Sitz. S. 3460B ff., Bd. 262, 95. Sitz. S. 3462A ff., Bd. 262, 95. Sitz. S. 3463A, Bd. 262, 95. Sitz. S. 3464B ff., Bd. 262, 95. Sitz. S. 3465D ff. Bd. 262, 96. Sitz. S. 3496B.

Vgl. auch: "Arbeitskammern" unter 2 und 3d.

3. Arbeitszeit.

Arbeitszeit in Kontoren, gesetzliche Regelung:

Bd. 259, 38. Sitz. S. 1358B, Bd. 259, 38. Sitz. S. 1358C.

Bd. 265, 147. Sitz. S. 5421B.

Ladenschluß um 8 Uhr: Bd. 259, 42. Sitz. S. 1457B.

Siehe auch vorstehend unter 1a und Gewerbeordnung unter A 2.

4. Geheimabkommen siehe vorstehend unter 1a.

5. Handelsinspektoren siehe unter 1a und b.

Siehe auch: Bd. 265, 147. Sitz. S. 5421C.

6. Heimlicher Handel.

ResolutionDr. Freiherr v. Hertling zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1911: die verbündeten Regierungen zu ersuchen:

1. siehe Hausierhandel;

2. den heimlichen Warenhandel durch scharfe Durchführung der bestehenden Gesetze (Gewerbeordnung, Nahrungsmittelgesetz, einzelstaatliche Steuergesetze usw.) zu unterdrücken: Bd. 278 Nr. 774.

Bd. 265, 145. Sitz. S. 5369C.

Bd. 265, 148. Sitz. S. 5493D.

Angenommen.

Siehe auch unter 1c.

Petition des Deutschen Zentralverbandes für Handel und Gewerbe, E. V., Sitz Leipzig, betreffend Bekämpfung des heimlichen Gewerbebetriebs. 36. Bericht der Petitionskommission: Bd. 276 Nr. 484. — Berichterstatter: Abgeordneter Hauser.

Bd. 261, 81. Sitz. S. 2965C.

Ueberweisung zur Kenntnisnahme.

Petitionen, betreffend Bekämpfung des heimlichen Warenhandels. 124. Bericht der Petitionskommission: Bd. 281 Nr. 1093. — Berichterstatter: Abgeordneter Hauser.

Bd. 268, 190. Sitz. S. 7363D.

Ueberweisung zur Kenntnisnahme.

Heimlicher Warenhandel (Rheinland, Westfalen, Sachsen), Einzelfälle.

Bd. 265, 145. Sitz. S. 5369C ff.

Bd. 265, 147. Sitz. S. 5415D.

Direkter Handel der Grossisten und Fabrikanten mit dem Publikum (§44 G. -O); Besteuerung der Legitimationskarten der Geschäftsagenten: Bd. 265, 148. Sitz. S. 5453B.

Handel der Staats- und Kommunalbeamten, Inanspruchnahme von Diensträumen für diesen Handel: Bd. 265, 148. Sitz. S. 5453B, Bd. 265, 148. Sitz. S. 5456A.

7. Sogenannter Kaufmännischer Mittelstand.

Kleinbetrieb, detail- und mittlerer Betrieb, Abnahme der Zahl, Konkurrenz der Warenhäuser und Konsumvereine: Bd. 262, 93. Sitz. S. 3368C ff., Bd. 262, 93. Sitz. S. 3377B ff., Bd. 262, 93. Sitz. S. 3386D.

Kaufmännischer Mittelstand, Förderung im allgemeinen, Erhebungen über die Lage des kleinen Handels; — Konkurrenz der Großbetriebe, der Wanderlager usw.:

Bd. 265, 145. Sitz. S. 5340AD ff.

Bd. 265, 146. Sitz. S. 5390D.

Bd. 265, 147. Sitz. S. 5417A.

Kaufmännischer Mittelstand, genügende Vertretung in Handelskammern:

Bd. 262, 93. Sitz. S. 3394B.

Bd. 265, 145. Sitz. S. 5341B, Bd. 265, 145. Sitz. S. 5370A.

Kaufmännischer Mittelstand, Schwierigkeiten in der Kapitalbeschaffung, Schwächung der Kapitalkraft des Kaufmannsstandes durch den Umfang der ausstehenden Buchforderungen:

Bd. 265, 145. Sitz. S. 5341B.

Bd. 265, 147. Sitz. S. 5427B.

Förderung des Mittelstandes, Ausbildung des kaufmännischen Fortbildungswesens; Bildung von Genossenschaften: Bd. 265, 145. Sitz. S. 5341C.

8. Koalitionsrecht:Bd. 259, 42. Sitz. S. 1473C.

Koalitionsrecht der Handlungsgehilfen, Terrorismus der Arbeitgeberverbände (Schrift "Schutz des Koalitionsrechts" des Leipziger Handlungsgehilfenverbandes): Bd. 265, 148. Sitz. S. 5469C.

9. Konkurrenzklausel siehe auch unter 1a.

Konkurrenzklausel, Mißstände, gesetzliche Beseitigung:

Bd. 264, 131. Sitz. S. 4813C, Bd. 264, 131. Sitz. S. 4814A (Verhandlungen im Bundesrat, Gedanke der sogenannten bezahlten Karenz).

Bd. 265, 145. Sitz. S. 5342A, Bd. 265, 145. Sitz. S. 5358C.

Bd. 265, 146. Sitz. S. 5390D.

Bd. 265, 147. Sitz. S. 5421C.

10. Lehrlingswesen siehe unter 1b.

11. Sonntagsruhe. Einführung der völligen Sonntagsruhe, Verhältnisse auf dem Lande, in kleinen Städten im Gegensatz zu den Großstädten:

Bd. 259, 42. Sitz. S. 1456C, Bd. 259, 42. Sitz. S. 1473A.

Bd. 259, 43. Sitz. S. 1499C.

Bd. 265, 146. Sitz. S. 5391A.

Bd. 265, 147. Sitz. S. 5421B.

Siehe auch Gewerbeordnung unter A 2.

12. Versicherung, Regelung nach der Reichsversicherungsordnung siehe Versicherungswesen unter II C 27, 50, 63.

Detailhandel, gesetzliche Einbeziehung in die Versicherung, — besondere Berufsgenossenschaft, bisher Anschluß an die Lagereiberufsgenossenschaft:

Bd. 259, 43. Sitz. S. 1505B.

Bd. 267, 187. Sitz. S. 7275B, Bd. 267, 187. Sitz. S. 7276B, Bd. 267, 187. Sitz. S. 7276D.

13. Zwischenhandel mit Lebensmitteln.

Resolution Graf v. Kanitz u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1911: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, durch welches der § 64 der Reichsgewerbeordnung dahin erweitert wird, daß in kleineren Städten der Zwischenhandel mit Lebensmitteln auf Straßen und öffentlichen Plätzen durch Erlaß ortsstatutarischer Bestimmungen auf gewisse Stunden des Marktverkehrs beschränkt werden kann: Bd. 278 Nr. 844.

Bd. 265, 148. Sitz. S. 5493B, Bd. 265, 148. Sitz. S. 5493C.

Bd. 266, 162. Sitz. S. 6185B, Bd. 266, 162. Sitz. S. 6195A.

Angenommen.



PDF von diesem Text



Bitte zitieren Sie diese Seite als http://www.reichstagsprotokolle.de/Sach_bsb00003335_000518