Verhandlungen des Deutschen Reichstags

MDZ Startseite


MDZ Suchen

MDZ Protokolle (Volltext)Icon externer Link
MDZ Register
MDZ Jahr/Datum
MDZ AbgeordneteIcon externer Link

MDZ Blättern

Protokolle/Anlagen:
MDZ 1867 - 1895
MDZ 1895 - 1918
MDZ 1918 - 1942

MDZ Handbücher (Abgeordnete)

MDZ Informieren

MDZ Projekt
MDZ Technisches
MDZ Impressum
MDZ Datenschutzerklärung
MDZ Barrierefreiheit

>> English

Reichstagsprotokolle


Privatangestellte, Technische Angestellte



Privatangestellte, Technische Angestellte,Bureaugehilfen der Rechtsanwälte usw., — Arbeits- und Rechtsverhältnisse, gesetzliche Regelung.

Privatangestellte des Reichs siehe Beamte unter 11.

Versicherung der Privatangestellten, der Technischen Beamten usw. siehe Versicherungswesen unter V.

Statistisches, Zahl der P., Zunahme, Abnahme der selbständigen Erwerbstätigen:

Bd. 268, 192. Sitz. S. 7433D.

Bd. 268, 193. Sitz. S. 7459D, Bd. 268, 193. Sitz. S. 7463A.

A. Sogenannte Privatbeamte, Bureaugehilfen usw.:

a) Antrag Albrecht u. Gen.: Die verbündeten Regierungen um Vorlegung eines Gesetzentwurfs zu ersuchen, wodurch die Verhältnisse der Privatbeamten

a) im Sinne der Bestimmungen des Handelsgesetzbuches über die Handlungsgehilfen gesetzlich geregelt werden,

b) diese Klassen von Angestellten allgemein der Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung unterstellt werden,

c) daß die Invalidenversicherung so ausgebaut und eine Hinterbliebenenversorgung geschaffen wird, daß sie auch den berechtigten Anforderungen dieser Klassen von Angestellten entspricht: Bd. 270 Nr. 76. — Unerledigt.

b) Antrag Bassermann u. Gen.: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstag tunlichst bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher bezüglich der Gehilfen der Rechtsanwälte, der Rechtsagenten, Notare und Gerichtsvollzieher, ferner der Beamten und Angestellten der Krankenkassen, der Angestellten von Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit, von Vereinen, Auskunfteien, von Bücherrevisoren, Konkursverwaltern und Zentralbuchführungsbetrieben über die Arbeitszeit, die Kündigungsfristen, die Sonntagsruhe, die berufliche Aus- und Fortbildung die gleichen oder ähnliche Schutzvorschriften vorsieht, wie sie das Handelsgesetzbuch und die Gewerbeordnung hinsichtlich der Handelsangestellten enthält: Bd. 270 Nr. 92. — Unerledigt.

c) Antrag Albrecht u. Gen.: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, tunlichst bald dem Reichstag einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach die Gewerbeordnung dahin abgeändert wird, daß:

1. — 13. siehe Gewerbeordnung unter A 2.

14. der Werkmeister, Techniker, Zeichner, Betriebsbeamte und Bureauangestellte, wenn er durch unverschuldetes Unglück oder militärische Dienstleistungen an der Arbeitsleistung verhindert wird, einen Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts für die Dauer von 6 Wochen hat und die Aufrechnung von Bezügen aus Kranken- und Unfallversicherung unzulässig ist:

15. — 18. siehe Gewerbeordnung unter A 2.

19. die Bestimmungen des Titels VII der Gewerbeordnung auf alle Gärtner und die Bestimmungen über die Sonntagsruhe sowie die §§ 133a bis 139m der Gewerbeordnung auf die Bureauangestellten, die nicht dauernd als kommunale oder staatliche Beamte angestellt sind und nicht dem Handelsgesetzbuch unterstehen, entsprechende Anwendung finden;

20. — 22. siehe Gewerbeordnung unter A 2 —: Bd. 271 Nr. 155. — Unerledigt.

d) Resolution Bassermann u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1910, — gleichlautend dem Antrag unter b: Bd. 273 Nr. 247.

Bd. 259, 42. Sitz. S. 1464C.

Bd. 260, 46. Sitz. S. 1613B.

Angenommen.

e) ResolutionDr. Freiherr v. Hertling u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1910: Die verbündeten Regierungen um Vorlegung von Gesetzentwürfen und um Anordnungen zu ersuchen, welche bezwecken:

A. bezüglich der Privatbeamten:

1. Ausdehnung der Erhebungen der Kommission für Arbeiterstatistik auf die Verhältnisse aller Privatbeamten;

2. Errichtung von Ausschüssen der Privatbeamten in größeren Betrieben;

3. eine gesetzlich anerkannte Standesvertretung der Privatbeamten;

4. Sicherung der Koalitionsfreiheit der Privatbeamten;

5. Schaffung einer gesetzlichen Aufsicht über die Durchführung der Schutzbestimmungen zu Gunsten der Privatbeamten;

6. Ausdehnung der Kranken- und Unfallversicherung auf Privatbeamte in angemessenen Grenzen;

7. Einführung einer staatlichen Pensions- und Hinterbliebenenversicherung für Privatbeamte;

8. Sicherung der Dienstkautionen der Privatbeamten im Konkurs des Arbeitgebers;

B. bezüglich der technischen Angestellten:

1. rechtliche Gleichstellung der technischen Angestellten mit den kaufmännischen Angestellten, insbesondere in bezug auf

a) die obligatorische Zahlung des Gehalts am Monatsschluß,

b) die Fortzahlung des Gehalts bei militärischen Uebungen bis zur Dauer von acht Wochen,

c) das Verbot der Abzüge vom Gehalt hinsichtlich der Beträge aus einer Kranken- oder Unfallversicherung,

d) die Ausstellung des Dienstzeugnisses schon bei Kündigung des Dienstverhältnisses,

e) die Konkurrenzklausel;

2. Gewährung angemessener Ruhezeiten, insbesondere der Sonntagsruhe, in erhöhtem Maße;

3. Ausdehnung der Zuständigkeit der Gewerbe- oder Kaufmannsgerichte auf die technischen Angestellten;

4. Anwendung der Bestimmungen Ziffer 1 bis 3 auf die technischen Angestellten in landwirtschaftlichen Nebenbetrieben, im Verkehrsgewerbe und im Bergbau: Bd. 273 Nr. 260.

Bd. 259, 42. Sitz. S. 1464B, Bd. 259, 42. Sitz. S. 1473C.

Bd. 260, 46. Sitz. S. 1613B.

Angenommen.

f) Resolution Trimborn u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1910: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage tunlichst bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher bezüglich der Gehilfen der Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsvollzieher, ferner der Beamten und Angestellten der Krankenkassen über die Arbeitszeit, die Kündigungsfristen, die Sonntagsruhe, die berufliche Aus- und Fortbildung die gleichen oder ähnliche Schutzvorschriften vorsieht, wie sie das Handelsgesetzbuch und die Gewerbeordnung hinsichtlich der Handelsangestellten enthält: Bd. 273 Nr. 261.

Bd. 260, 46. Sitz. S. 1613B.

Angenommen.

g) Resolution Albrecht u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1910: Die verbündeten Regierungen um Vorlegung eines Gesetzentwurfs zu ersuchen, wodurch die Verhältnisse der Privatbeamten (Gehilfen der Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsvollzieher usw.)

a) im Sinne der Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs über die Handelsgehilfen gesetzlich geregelt werden,

b) diese Klassen von Angestellten allgemein der Kranken- und Unfallversicherung unterstellt werden,

c) eine obligatorische Invaliditäts-, Alters- und Reliktenversicherung erhalten: Bd. 273 Nr. 284.

Bd. 260, 46. Sitz. S. 1613C.

Angenommen.

h) Resolution Bassermann u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1911: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstag tunlichst bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher bezüglich der Gehilfen der Rechtsanwälte, der Rechtsagenten, Notare und Gerichtsvollzieher, ferner der Beamten und Angestellten der Krankenkassen, der Angestellten von Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit, von Vereinen, Auskunfteien, von Bücherrevisoren, Konkursverwaltern und Zentralbuchführungsbetrieben über die Arbeitszeit, die Kündigungsfristen, die Sonntagsruhe, die berufliche Aus- und Fortbildung die gleiche oder ähnliche Schutzvorschriften vorsieht, wie sie das Handelsgesetzbuch und die Gewerbeordnung hinsichtlich der Handelsangestellten enthält: Bd. 278 Nr. 825.

Bd. 265, 148. Sitz. S. 5493D.

Angenommen.

i) Siehe auch Handelsgewerbe unter 1a.

j) Privatangestellte, Arbeits- und Rechtsverhältnisse, Regelung durch eine Novelle zur Gewerbeordnung: Bd. 265, 148. Sitz. S. 5458A.

Bureauangestellte der Rechtsanwälte, Regelung ihrer Arbeitsverhältnisse:

Bd. 259, 38. Sitz. S. 1365B.

Bd. 265, 145. Sitz. S. 5342B.

Arbeitskammern, Einbeziehung der technischen Privatangestellten, Werkmeister, Betriebsbeamte, Einbeziehung in das Arbeitskammergesetz bezw. besondere Standesvertretung:

Bd. 259, 37. Sitz. S. 1287D, Bd. 259, 37. Sitz. S. 1293D, Bd. 259, 37. Sitz. S. 1295C, Bd. 259, 37. Sitz. S. 1297C, Bd. 259, 37. Sitz. S. 1301C, Bd. 259, 37. Sitz. S. 1307A, Bd. 259, 37. Sitz. S. 1308D.

Bd. 262, 95. Sitz. S. 3441C, Bd. 262, 95. Sitz. S. 3444A, Bd. 262, 95. Sitz. S. 3444B, Bd. 262, 95. Sitz. S. 3448D, Bd. 262, 95. Sitz. S. 3450B ff., Bd. 262, 95. Sitz. S. 3452C ff., Bd. 262, 95. Sitz. S. 3460A, Bd. 262, 95. Sitz. S. 3462D, Bd. 262, 95. Sitz. S. 3465D.

Bd. 262, 96. Sitz. S. 3497B.

Arbeitskammern, Ausdehnung des Gesetzes auf alle Arbeiter, Staatsarbeiter, Privatangestellte, Angestellte im Handwerk, im Handels- und Verkehrsgewerbe, in der Seeschiffahrt und Fischerei, der Bureaubeamten usw. — Antrag Albrecht u. Gen. zum Arbeitskammergesetz, Bd. 277 Nr. 561 Ziffer 4: Bd. 262, 95. Sitz. S. 3441B, Bd. 262, 95. Sitz. S. 3447A, Bd. 262, 95. Sitz. S. 3448C ff., Bd. 262, 95. Sitz. S. 3449D, Bd. 262, 95. Sitz. S. 3452A, Bd. 262, 95. Sitz. S. 3455D, Bd. 262, 95. Sitz. S. 3456D, Bd. 262, 95. Sitz. S. 3457A.

Koalitionsrecht, Maßregelung von Privatangestellten wegen Teilnahme an Organisationen am Verbande der technisch-industriellen Beamten:

Bd. 268, 214. Sitz. S. 8238A, Bd. 268, 214. Sitz. S. 8238D und Bd. 268, 214. Sitz. S. 8239A (Vorfälle auf der Gutehoffnungshütte in Oberhausen), Bd. 268, 214. Sitz. S. 8239C (Steigerverband), Bd. 268, 214. Sitz. S. 8240C, Bd. 268, 214. Sitz. S. 8241D, Bd. 268, 214. Sitz. S. 8242D, Bd. 268, 214. Sitz. S. 8243C (Steigerverband), Bd. 268, 214. Sitz. S. 8244C.

Bd. 268, 215. Sitz. S. 8265C.

Koalitionsrecht, Vorgehen des Verbandes Bayerischer Metallindustriellen gegen den Bund der technischindustriellen Beamten: Bd. 265, 148. Sitz. S. 5469C.

B. Technische Angestellte. — Siehe auch vorstehend unter A c und e.

a) AntragDr. Ablaß u. Gen.: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen,

1. dem Reichstage baldigst eine Novelle zur Gewerbeordnung vorzulegen, welche den technischen Angestellten mindestens den gleichen Schutz gewährt, wie ihn das Handelsgesetzbuch den Handlungsgehilfen sichert, und die Gültigkeit von Konkurrenzklauseln für gewerbliche Arbeitnehmer möglichst beschränkt;

2. dem Reichstage baldigst einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die Zuständigkeit der Gewerbegerichte auf alle technischen Angestellten bis zu einem Gehalt von 5000 Mark ausgedehnt wird, unter Errichtung besonderer Abteilungen, in denen die Beisitzer zur Hälfte technische Angestellte sein müssen;

3. darauf hinzuwirken, daß baldigst eine weitergehende Kranken-, Unfall-, Pensions- und Hinterbliebenenversicherung der Privatangestellten zur Einführung gelangt;

4. sich mit den verbündeten Regierungen ins Benehmen zu setzen, daß die Gewerbeaufsichtsbeamten den Verhältnissen der Angestellten in gewerblichen Betrieben, im besonderen der Einhaltung der den technischen Angestellten durch §§ 105a ff. der Gewerbeordnung gewährleisteten Sonntagsruhe besondere Aufmerksamkeit widmen: Bd. 270 Nr. 53 (Abgeändert). — Unerledigt.

b) Antrag Bassermann u. Gen.: Die verbündeten Regierungen um Vorlage eines Gesetzentwurfs zu ersuchen, durch den die Bestimmungen sozialer Natur, die das Handelsgesetzbuch für die Handlungsgehilfen trifft, auf die technischen Beamten übertragen werden: Bd. 271 Nr. 133. — Unerledigt.

Erwähnt: Bd. 258, 21. Sitz. S. 700D.

c) Antrag Lattmann u. Gen.: Die verbündeten Regierungen um Vorlage von Gesetzentwürfen zu ersuchen, durch die

I. zwingende Vorschriften erlassen werden über den Dienstvertrag der technischen Angestellten, wonach

1. die Zahlung des Gehalts am Schlusse eines jeden Monats zu erfolgen hat;

2. die Fortzahlung des Gehalts in Krankheitsfällen, jedoch nicht über die Dauer von 6 Wochen hinaus, festgelegt wird;

3. die Aufhebung des Dienstverhältnisses im Falle einer militärischen Uebung, die die Dauer von 8 Wochen nicht übersteigt, für unzulässig erklärt wird;

4. die Berechtigung der Angestellten, die Erteilung eines Zeugnisses vom Tage der Kündigung an zu verlangen, bestimmt wird;

5. das Verbot einer Beschränkung des Angestellten hinsichtlich seiner gewerblichen Tätigkeit für die Zeit nach der Beendigung des Dienstverhältnisses ausgesprochen wird;

II. die Zuständigkeit der Gewerbegerichte auf die technischen Angestellten ausgedehnt wird, tunlichst unter Errichtung besonderer Abteilungen, in denen die Beisitzer zur Hälfte technische Angestellte sein müssen: Bd. 271 Nr. 140. — Unerledigt.

Erwähnt: Bd. 258, 21. Sitz. S. 700D.

d) Resolution Bassermann u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1910: Die verbündeten Regierungen um Vorlage eines Gesetzentwurfs zu ersuchen, durch den die Bestimmungen sozialer Natur, die das Handelsgesetzbuch für die Handlungsgehilfen trifft, auf die technischen Beamten übertragen werden: Bd. 273 Nr. 248.

Bd. 259, 42. Sitz. S. 1464B.

Bd. 260, 47. Sitz. S. 1613B.

Angenommen.

e) Resolution Bassermann u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1911, — gleichlaulend mit der Resolution unter d, Bd. 278 Nr. 826:

Bd. 265, 148. Sitz. S. 5493D.

Angenommen.

f) Petitionen, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung und des Gewerbegerichtsgesetzes (sozialpolitische Forderungen der Handelsangestellten und Techniker, Regelung der Rechtsverhältnisse der Techniker, Gärtner, sowie der Arbeiter der Gemeindeverwaltungen und Privateisenbahnen usw.),

dem Herrn Reichskanzler als Material zu überweisen.

Mündlicher Bericht der Kommission für die Petitionen. Bd. 280 Nr. 988. — Berichterstatter: Abgeordneter Severing. — Unerledigt,

g) Technische Privatbeamte, Einzelnes:

Arbeitsverhältnisse, Regelung: Bd. 259, 38. Sitz. S. 1358B, Bd. 259, 38. Sitz. S. 1359A, Bd. 259, 38. Sitz. S. 1359D, Bd. 259, 38. Sitz. S. 1360A, Bd. 259, 38. Sitz. S. 1366A.

Technische Angestellte, Werkmeister, Betriebsbeamte, Einbeziehung in das Gesetz, betreffend die Einrichtung von Arbeitskammern bezw. besondere Standesvertretung, siehe oben unter A j.

Konkurrenzklausel, gesetzliche Regelung:

Bd. 259, 38. Sitz. S. 1360B.

Bd. 265, 145. Sitz. S. 5342A, Bd. 265, 145. Sitz. S. 5358C.

Bd. 265, 146. Sitz. S. 5390D (Stand der Erhebungen).

Bd. 265, 148. Sitz. S. 5458A.

Anrechnung des Krankengelds auf das Gehalt;

§ 63 HGB., Beseitigung:

Bd. 259, 38. Sitz. S. 1360A.

Bd. 265, 146. Sitz. S. 5391A.

Technische Beamte, Erfinderrecht siehe Patentgesetz unter 2.



PDF von diesem Text



Bitte zitieren Sie diese Seite als http://www.reichstagsprotokolle.de/Sach_bsb00003335_001051