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Reichstag Session Reports


Lohn



Lohn,

1. Resolution Schule-Delitzsch bei Berathung des Antrages v. Blanckenburg um Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung der Schuldhaft:Den Bundesrath aufzufordern, dem Reichstage in der nächsten Session einen Gesetzentwurf vorzulegen, worin das unbedingte Verbot jeder Beschlagnahme noch nicht verdienter Arbeits- und Dienstlöhne im Erekutions- und Arrestwege ausgesprochen wird: 82.14. Sitz. v. 28.5.1868 S.220 bis 226.Angenommen.

2. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Beschlagnahme des Arbeits- oder Dienstlohnes:10.I.B.: 6. Sitz. v. 13.3.1869 S.48 bis 58.Komm.B. 171.II.B.: Ab.Antr. 182.38. Sitz. v. 10.5.1869 S.898/917.Beschl. 184.III.B.: Ab.Antr. 197.41. Sitz. v. 13.5.1869 S.980/83.Red. 203.Gesetz v. 21.6.1869 BGB. 1869 S.242/43.

3. Interpellation Dr. Hirsch:Der preußische Herr Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten hat in Betreff der Kranken- ec. Kassen unterm 5. 2. 1870 ein Reskript erlassen, wonach jeder Handwerksmeister und Fabrikbesitzer nach wie vor verpflichtet ist, die rückständigen Beiträge der bei ihm in Arbeit stehenden Gesellen u.s.w. auf Verlangen der betreffenden Kasse, unter Vorbehalt der Anrechnung auf die nächste Lohnzahlung für Rechnung der Betheiligten zur Kasse zu zahlen und sich gefallen zu lassen, daß rückständige Zahlungen von ihm im Verwaltungswege beigetrieben werden.Unterzeichneter richtet an den Herrn Bundeskanzler die Anfrage: Welche Maßregeln hat derselbe gegen diese Verletzung des Bundesgesetzes, betreffend die Beschlagnahme des Arbeits- oder Dienstlohnes, ergriffen, eventuell welche Abhilfe steht zu erwarten?:208.54. Sitz. v. 25.5.1870 S.1186 u. S.1187. Beantwortet.

4. Einführung des Gesetzes, betreffend die Beschlagnahme des Arbeits- oder Dienstlohnes, v. 21.6.1869 in Bayern siehe "Bayern" unter 4.

5. Antrag Grillenberger, Bebel, betreffend statistische Erhebungen über die Verhältnisse der Lohnarbeiter in Bezug auf Arbeitslöhne, siehe "Gewerbeordnung" unter 72 u. 78.

6. Resolution Dr. Frege u. Gen. bei Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderungen des Zolltarifgesetzes v. 15.7.79:Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, über die Lohnverhältnisse der Arbeiterinnen in der Wäschefabrikation und der Konfektionsbranche sowie über den Verkauf oder die Lieferung von Arbeitsmaterial (Nähfaden ec.) seitens der Arbeitgeber an die Arbeiterinnen und über die Höhe der dabei berechneten Preise Ermittelungen zu veranlassen und dem Reichstag über das Ergebniß in der nächsten Session Mittheilung zu machen:397.98. Sitz. v. 11.5.1885 S.2704.Angenommen. (Siehe auch 7.)

7. Ergebniß der Ermittelungen über die Lohnverhältnisse der Arbeiterinnen in der Wäschefabrikation und der Konfektionsbranche, sowie über den Verkauf oder die Lieferung von Arbeitsmaterial (Nähfaden ec.) seitens der Arbeitgeber an die Arbeiterinnen und über die Höhe der dabei berechneten Preise: 83.

8. Resolution Dr. Hirsch bei Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung:Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, behufs Förderung der Wirthschaftlichkeit unter den Arbeitern dahin zu wirken, daß in den Betrieben des Reichs und der Bundesstaaten Abschlagszahlungen des verdienten Lohnes wöchentlich, die Abrechnung desselben, soweit möglich, spätestens vierzehntäglich erfolgen: 310.74. Sitz. v. 25.2.1891 S.1706.Zurückgezogen.

9. Festsetzung der ortsüblichen Tagelöhne siehe "Tagelohn".

10. Antrag von Graf v. Holstein, Dr. Giese auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes wegen Abänderung des Gesetzes, betreffend die Beschlagnahme des Arbeits- und Dienstlohns, vom 21.6.1869 (BGB. S.242), sowie des § 749 der Civilprozeßordnung vom 30.1.1877 (Alimentationsansprüche): 760.Unerledigt geblieben. (Siehe auch 11.)

11. Antrag Graf v. Holstein auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Beschlagnahme des Arbeits- und Dienstlohnes v. 21.6.1869 und die Abänderung der Civilprozeßordnung vom 30.1.1877 (Alimentationsansprüche): 33.Unerledigt geblieben.



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