Urlaub
Urlaub. — Siehe auch »Beamte« unter D 13, »Landwirtschaftliche Arbeiter« unter 2 und »Stahlhelm«
1. Antr. (Gesetzentw.) Stoecker, Rädel, Bertz u. Gen.: Bd. 430, Nr. 15. — Betr. Urlaub für Arbeiter, Angestellte und Beamte. — Siehe bei »Arbeitszeitschutz« unter 2
2. Antr. Stoecker, Torgler u. Gen.: Bd. 430, Nr. 137. — Betr. Gewährung von jährlich vier Wochen Erholungsurlaub an alle im Reichsdienst beschäftigten Beamten, Angestellten und Arbeiter ohne Unterschied des Dienstgrades und der Berufsstellung Bd. 423, 19. Sitz. S. 508C
. — 14. Aussch.
3. Siehe S. 28, Abs. 2 der Begründung zum Entwurf eines Arbeitsschutzgesetzes, Bd. 434, Nr. 753. — Betr. Nichteinbeziehung der Regelung des Arbeitnehmerurlaubs, insbesondere der Urlaubsregelung für Jugendliche, in den Arbeitsschutzgesetzentwurf
Hierzu siehe: Bd. 424, 44. Sitz. S. 1123D
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