Einkommensteuer
Einkommensteuer. — Vgl. auch »Arbeitslosigkeit« unter D (Abgabe zur Arbeitslosenhilfe), »Bürgersteuer« und »Ledigensteuer«
I. Lohnsteuer usw.
1. Antr. (Gesetzentw. über die Zurückerstattung zu viel gezahlter Lohnsteuer und Erleichterung der Wohlfahrtslasten der Gemeinden und Gemeindeverbände) Torgler, Dr. Neubauer u. Gen.: Bd. 455, Nr. 78
2. Antr. Torgler, Dr. Neubauer u. Gen.: Bd. 455, Nr. 79 unter 2. — Betr. Aufhebung der Lohnsteuer und Erhöhung des steuerfreien Existenzminimums für alle Einkommensteuerpflichtigen bis zu einem Jahreseinkommen von 5 000 ℛ ℳ auf 2 400 ℛ ℳ, wobei die bisher für die Lohnsteuerpflichtigen geltenden sozialen Abzüge für alle Einkommensteuerpflichtigen bis zu einem Einkommen von 5 000 ℛ ℳ gelten sollen
3. Interp.
Dr. Perlitius u. Gen.: Bd. 455, Nr. 104 unter 3. — Betr. die Mittel und Wege zur Abhilfe einer übermäßigen steuerlichen Belastung, insbesondere der Lohnsteuerpflichtigen
4. Antr. (Gesetzentw. zur Belebung der Wirtschaft)
Dr. Breitscheid u. Gen.: Bd. 455, Nr. 112. — § 5 Ziffer 3. — Betr. Wiederaufnahme der Lohnsteuererstattungen mit Wirkung für das Kalenderjahr 1932
II. Sondersteuern vom Einkommen
1. Antr. Torgler, Dr. Neubauer u. Gen.: Bd. 455, Nr. 79 unter 3. — Betr. Dividendensteuer, Aufsichtsratstantiemensteuer, Sondersteuer von Einkommen über 50 000 ℛ ℳ (unter Befreiung aller staatlichen und kommunalen Unternehmungen, aller Genossenschaften, Berufsverbände, politischen Parteien und Vereine, Gemeinnützigen Stiftungen und Anstalten, Pensions-, Witwen-, Waisen-, Sterbe-, Kranken-, Unterstützungs- und Hilfskassen von diesen Steuern)
2. Antr. (Gesetzentw. über Notsteuern zur Sicherung der Sozialleistungen)
Dr. Breitscheid u. Gen.: Bd. 455, Nr. 117. — § 2 Abs. 1 (betr. Notabgabe)
Hierzu siehe:
Bd. 455, 3. Sitz. S. 74C
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