Forstwirtschaft. Holzwirtschaft
Forstwirtschaft. Holzwirtschaft
Einfuhr von Papierholz
Antr. Leicht, Dr. Horlacher (München) u. Gen.: Bd. 456, Nr. 300 unter 2. — Betr. strenge Handhabung der jetzigen Genehmigungsbewilligung für die Einfuhr von Papierholz, damit Papierholz nur dann vom Ausland bezogen werden kann, wenn die inländischen Fabriken tatsächlich den Nachweis führen können, daß sie den Bedarf im Inland nicht decken können
Eisenbahnfrachttarife für Holz — siehe »Eisenbahn« unter A VII 2
Kreditnot. Verschuldung — Abhilfe — siehe »Landwirtschaft« unter VII
Zölle für Holz — siehe »Handelspolitik« unter A 2 und 3 (Bd. 456, Nr. 235 und Bd. 456, Nr. 298) und »Zollwesen« unter 2 (Bd. 456, Nr. 300 unter 1)
Please cite this website as http://www.reichstagsprotokolle.de/en_Sach_bsb00000140_000136