Reichshaushalt
Reichshaushalt
A.
Haushaltsrecht
Betr. Aufstellung und Ausführung der Reichshaushaltspläne
1. Entschl. d. 5. Aussch.: Bd. 456, Nr. 288 unter 3a. — Betr. Ersuchen an die Reichsregierung, bei der Aufstellung und Ausführung von Reichshaushaltsplänen den Feststellungen und Bemerkungen des 5. Ausschusses (nachgewiesen bei »Rechnungswesen« unter B II) Rechnung zu tragen
2. Entschl. d. 5. Aussch.: Bd. 456, Nr. 289 unter 2a und b. — Betr. a) Ersuchen an die Reichsregierung, bei der Aufstellung und Durchführung von Haushaltsplänen die Feststellungen und Bemerkungen des 5. Ausschusses (nachgewiesen bei »Rechnungswesen« unter B I 2) zu beachten; — b) Ersuchen an den Reichsminister der Finanzen im besonderen, bei der Durchführung der Haushaltspläne und der Aufstellung der Haushaltsrechnungen darauf zu achten, daß den Feststellungen und Bemerkungen des 5. Ausschusses Rechnung getragen wird.
B.
Reichshaushaltspläne
1932
Antr.
Dr. Breitscheid u. Gen.: Bd. 455, Nr. 160. — Betr. unverzügliche Vorlegung der Einzelnachweisung der von der Reichsregierung im Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1932 vorgenommenen Abstriche
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