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Reichstag Session Reports


Gewerbeordnung



Gewerbeordnung.

1. Arbeiterinnen:

Arbeitsverhältnisse siehe Arbeitszeit, Schlesische Zinkhüttengesellschaft, Steinbrüche, Walz- und Hammerwerke.

Fortbildungsschulen, obligatorische, Einführung solcher, siehe nachstehend unter 8 (Fortbildungsschulen).

2. Arbeiterschutz, freiwillige Vereinbarungen gegenüber gesetzlichen Bestimmungen siehe Arbeiterschutz.

3. Arbeitszeit, Maximalarbeitstag siehe Arbeitszeit.

4. Baukontrolle, Bauarbeiterschutz siehe Baugewerbe unter 1.

5. Befähigungsnachweis.

a) Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung (behördliches Untersagungsrecht für den Baubetrieb, Befähigungsnachweis): Anl.Bd. III, Nr. 101.

Erste Beratung: Bd. I, 29. Sitz. S. 825D.

Bericht der XI. Kommission: Anl.Bd. V, Nr. 361. — Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Burckhardt.

Zweite Beratung — Antr.: Anl.Bd. VIII, Nr. 552, Anl.Bd. VIII, Nr. 556, Anl.Bd. VIII, Nr. 557

in Verbindung mit

dem 35. Bericht der Kommission für die Petitionen, betreffend den Befähigungsnachweis für das Handwerk (Anl.Bd. V, Nr. 372) und

dem 59. Bericht der Kommission für die Petitionen, betreffend Einführung obligatorischer Fortbildungsschulen für weibliche Gehilfen etc. in gewerblichen Betrieben bezw. Einführung obligatorischer kaufmännischer Fortbildungsschulen für beide Geschlechter (Anl.Bd. VI, Nr. 490):

Bd. V, 121. Sitz. S. 3767B.

Bd. V, 122. Sitz. S. 3773C.

Bd. V. 123. Sitz. S. 3805A.

Zum 35. Petitionsbericht siehe auch Handwerk unter 2, zum 59. Petitionsbericht nachstehend unter 8.

Zusammenstellung der Beschlüsse II. Beratung: Anl.Bd. VIII, Nr. 566.

Dritte Beratung: Bd. V, 137. Sitz. S. 4269A.

Nach den Beschlüssen II. Beratung angenommen.

Gesetz v. 7. 1. 1907 (RGB. S. 3).

Resolutionen der XI. Kommission: Anl.Bd. V, Nr. 361:

α) betreffend Anstellung besonderer Beamten für die Baukontrolle und

β) betreffend den Erlaß von Verordnungen zum Schutz der Bauarbeiter siehe Baugewerbe unter 1,

γ) betreffend Einführung obligatorischer Fortbildungsschulen für gewerbliche Lehrlinge, jugendliche Arbeiter, Arbeitsburschen usw. siehe nachstehend unter 8a,

δ) betreffend die Berechtigung zur Anleitung von Lehrlingen siehe nachstehend unter 15c.

Petitionen:

Bd. V, 123. Sitz. S. 3827C.

Bd. V, 137. Sitz. S. 4281A.

Für erledigt erklärt.

b) Siehe auch Baugewerbe unter 3, Handwerk unter 2.

6. Bergarbeiterschutz, Abänderung der Gewerbeordnung, siehe Bergbau, Berggesetz.

7. Detailreisende. Petitionen, betreffend begriffliche Trennung der Tätigkeit des detailreisenden Kaufmanns von der des Hausierers in der Gewerbeordnung und Erteilung von Legitimationskarten anstatt der Wandergewerbescheine an die Reisenden. Vierzehnter Bericht der Petitionskommission: Anl.Bd. IV, Nr. 261.

Bd. III, 86. Sitz. S. 2667A.

Uebergang zur Tagesordnung.

8. Fortbildungsschulen:

a) Resolution der XI. Kommission zum Gesetzentwurf, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung: die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstag tunlichst bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen den gewerblichen Lehrlingen, jugendlichen Arbeitern, Arbeitsburschen usw. der Besuch einer Fortbildungsschule zur gesetzlichen Pflicht gemacht wird: Anl.Bd. V, Nr. 361 — und

b) Resolution Trimborn u. Gen.: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß sich die verbündeten Regierungen über eine möglichst gleichmäßige Durchführung eines obligatorischen gewerblichen Fortbildungsunterrichts verständigen: Anl.Bd. VIII, Nr. 556.

Zu a und b:

Bd. V, 122. Sitz. S. 3775D (Malkewitz), Bd. V, 122. Sitz. S. 3778D (Dr. Böttger), Bd. V, 122. Sitz. S. 3781B (Frohme), Bd. V, 122. Sitz. S. 3783D (Gamp), Bd. V, 122. Sitz. S. 3784B (Staatssekretär Dr. Graf v. Posadowsky-Wehner), Bd. V, 122. Sitz. S. 3787B (Hoffmeister), Bd. V, 122. Sitz. S. 3788D (Werner), Bd. V, 122. Sitz. S. 3792C (Euler), Bd. V, 122. Sitz. S. 3800A (Pauli-Potsdam).

Bd. V, 123. Sitz. S. 3809D (Erzberger), Bd. V, 123. Sitz. S. 3813C, Bd. V, 123. Sitz. S. 3819C, Bd. V, 123. Sitz. S. 3822B (Dr. Burckhardt als Berichterstatter), Bd. V, 123. Sitz. S. 3826A, Bd. V, 123. Sitz. S. 3826D.

Resolution der XI. Kommission mit 130 gegen 126 Stimmen (Auszählung) abgelehnt, Resolution Trimborn angenommen.

c) Petitionen, betreffend Einführung obligatorischer Fortbildungsschulen für weibliche Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiterinnen durch ortsstatutarische Bestimmungen, sowie Einführung obligatorischer kaufmännischer Fortbildungsschulen für beide Geschlechter. Neunundfünfzigster Bericht der Petitionskommission: Anl.Bd. VI, Nr. 490.

Bd. V, 116. Sitz. S. 3605B (von der Tagesordnung abgesetzt).

Bd. V, 121. Sitz. S. 3767B.

Bd. V, 122. Sitz. S. 3773C.

Bd. V, 123. Sitz. S. 3805A.

Zur Berücksichtigung und zur Erwägung überwiesen.

d) Siehe auch nachstehend unter 15b (Lehrlingswesen), sowie:

Bd. II, 34. Sitz. S. 977B.

Bd. II, 38. Sitz. S. 1111B.

9. Hausindustrie und Heimarbeiter.

a) Gesetzentwurf (Antrag Albrecht u. Gen.) betreffend die Haus- und Heimarbeiter und die Hausgewerbetreibenden: Anl.Bd. IV, Nr. 260. — Unerledigt.

b) Antrag Graf v. Hompesch u. Gen.: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstag einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher für Hausindustrie und Heimarbeiter

1. ausreichende Schutzbestimmungen bringt, zu deren wirksamer Durchführung die Registrierpflicht, Lohnbücher und eine besondere Aufsicht vorgesehen werden;

2. die Ausdehnung der obligatorischen Kranken- und Invalidenversicherung mit erhöhten Beiträgen der Arbeitgeber vorschreibt:

Anl.Bd. III, Nr. 77. — Unerledigt.

c) AntragDr. Hitze, Freiherr Heyl zu Herrnsheim, Graf v. Arnim, Bassermann, Dr. Burckhardt, Prinz zu Schönaich-Carolath, Delsor, Dietrich, Gamp, Giesberts, Gröber, Henning, Dr. Freiherr v. Hertling, Malkewitz, v. Oertzen, Graf v. Oriola, Dr. Pachnicke, Pauli (Oberbarnim), Dr. Porzig, Fürst Radziwill, Freiherr v. Richthofen-Damsdorf, Schack, D. Stoecker, Stychel, Trimborn, Dr. Vonderscheer, Dr. Wolff: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen

I. möglichst bald dem Reichstage einen Gesetzentwurf zur Regelung der Arbeitsverhältnisse in der Hausindustrie (Heimarbeit) vorzulegen, und zwar unter tunlichster Berücksichtigung folgender Gesichtspunkte:

daß

1. auf Anordnung des Bundesrats, oder soweit dieser von seiner Vollmacht keinen Gebrauch macht, der Landeszentralbehörden oder der zuständigen Polizeibehörden die Gewerbetreibenden (einschließlich Zwischenmeister, Faktoren etc.), welche außerhalb ihrer Arbeitsstätten Personen mit der Anfertigung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigen, verpflichtet sind, ein Verzeichnis dieser Personen (Name, Geschlecht, Wohnort, Wohnung, Arbeitsstätte; falls es jugendliche Personen unter 16 Jahren sind, Angabe des Lebensalters) zu führen und regelmäßig der Ortspolizeibehörde oder einer von dieser bezeichneten Meldestelle mitzuteilen;

2. soweit Lohnbücher für die Heimarbeit eingeführt werden (Gewerbeordnung § 114a), entsprechend den Rubriken der Lohnbücher über die gegebenen Arbeitsaufträge Buch geführt und dieses den Aufsichtsbeamten auf Verlangen vorgelegt wird;

3. die Gewerbeaufsicht (Gewerbeordnung § 139b) auf die in der Heimarbeit beschäftigten Personen ausgedehnt und möglichst durch besondere Beamte, auch weibliche, ausgeübt wird;

4. auf Antrag der Gewerbeaufsichtsbeamten die Polizeibehörden befugt sind, zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten oder der Konsumenten oder der Sittlichkeit im Wege der Verfügung für einzelne Arbeitsstätten Vorschriften zu erlassen oder die Beschäftigung von besonderen Bedingungen abhängig zu machen oder auf Zeit zu untersagen;

5. der Bundesrat, oder falls dieser von seiner Berechtigung keinen Gebrauch macht, die Landeszentralbehörden oder die zuständigen Polizeibehörden befugt sind, im Wege der Verordnung solche Vorschriften (Ziffer 4), sei es allgemein, sei es für bestimmte Gewerbszweige oder Bezirke zu treffen;

6. den jugendlichen Personen und Arbeiterinnen, soweit ihnen nicht schon durch das Kinderschutzgesetz von 1903 oder durch die Gewerbeordnung (§§ 135 bis 139a, 154) ein weitergehender Schutz gesichert ist, die Sonntags- und Nachtarbeit (von Abends 10 bis Morgens 6 Uhr) verboten ist;

7. dem Bundesrat das Recht gegeben wird, für solche Gewerbe, in welchen durch übermäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit die Gesundheit gefährdet wird, Dauer, Beginn und Ende der zulässigen täglichen Arbeitszeit auch für die Erwachsenen vorzuschreiben, sowie solche Arbeiten, welche mit besonderen Gefahren für Gesundheit und Sittlichkeit verbunden sind, gänzlich zu untersagen oder von besonderen Bedingungen abhängig zu machen;

8. den Arbeitgebern es untersagt ist, die für Fabriken und Werkstätten festgesetzte Arbeitszeit (Gewerbeordnung §§ 135 bis 139a, 154) dadurch zu umgehen, daß den Arbeitern Arbeit nach Hause mitgegeben wird;

9. für solche Bezirke, in denen die Hausindustrie stärker vertreten ist, Schutzkomitees als Hilfsorgane der Gewerbeaufsicht gebildet werden;

10. die Gewerbegerichte allgemein und auch dann für zuständig erklärt werden, wenn die Hausgewerbetreibenden die Rohstoffe selbst liefern; (Gewerbegerichtsgesetz § 5);

11. für den Fall der Errichtung von Arbeitskammern gesonderte Abteilungen für die Hausindustrie (Heimarbeit) insbesondere auch zur Förderung von Tarifverträgen gebildet werden;

12. die Kranken-, Invaliden- und Unfallversicherung tunlichst ausgedehnt wird.

II. auf Grund des § 154 Abs. 3 und 4 der Gewerbeordnung die Arbeiterschutzbestimmungen (Gewerbeordnung §§ 135a bis 139b) tunlichst auf alle Werkstätten der Hausindustrie auszudehnen:

Anl.Bd. IV, Nr. 300. — Unerledigt.

d) AntragDr. Ablaß u. Gen.: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, sofort eine Enquete über die Lage der Heimarbeiter, insbesondere betreffs der Arbeitszeiten, der Arbeitslöhne sowie ihrer sanitären und sozialen Verhältnisse zu veranstalten und sodann auf Grund der Ergebnisse dieser Enquete möglichst bald dem Reichstag einen Gesetzentwurf zur Beseitigung vorhandener Mißstände vorzulegen: Anl.Bd. IV, Nr. 301. — Unerledigt.

e) Zigarettenindustrie. Resolution der VI. Kommission zu dem Entwurf eines Zigarettensteuergesetzes: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, für die Herstellung von Zigaretten durch Heimarbeit auf Grund des § 120 Abs. 3 und des § 139a Abs. 1 der Reichsgewerbeordnung Bestimmungen zu erlassen: Anl.Bd. V, Nr. 358.

Bd. IV, 96. Sitz. S. 2982A (Held als Berichterstatter), Bd. IV, 96. Sitz. S. 2982B.

Angenommen.

Siehe auch: Bd. IV, 95. Sitz. S. 2946C, Bd. IV, 95. Sitz. S. 2952A, Bd. IV, 95. Sitz. S. 2955B.

f) Arbeitsschutz, Kinderarbeit siehe auch:

Bd. II, 33. Sitz. S. 949C, Bd. II, 33. Sitz. S. 956A.

Bd. II, 34. Sitz. S. 979D (Staatssekretär Dr. Graf v. Posadowsky-Wehner).

Bd. II, 35. Sitz. S. 1007B, Bd. II, 35. Sitz. S. 1022A, Bd. II, 35. Sitz. S. 1028C.

Bd. II, 36. Sitz. S. 1039C.

Bd. II, 39. Sitz. S. 1136A, Bd. II, 39. Sitz. S. 1159A (Freiherr Heyl zu Herrnsheim).

10. Innungen etc.

Petitionen des Bundes deutscher Barbier-, Friseur- und Perrückenmacher-Innungen, des Zentralverbands deutscher Bäckerinnungen "Germania" und der Photographen Deutschlands wegen Abänderung des § 100q der Gewerbeordnung (Festsetzung von Mindestpreisen für Waren oder Leistungen der Innungsmitglieder) — und

Petition des Bundes deutscher Barbier-, Friseur- und Perrückenmacherinnungen wegen Aufhebung der hygienischen Verordnungen bezw. wegen Konzessionierung des Gewerbes. Fünfundsiebzigster Bericht der Petitionskommission: Anl.Bd. VIII, Nr. 579 (Antrag der Kommission: Ueberweisung als Material, bezw. zur letzteren Petition: Uebergang zur Tagesordnung).

Unerledigt.

11. Jugendliche Arbeiter, Beschäftigung in Walz- und Hammerwerken, siehe Walz- und Hammerwerke.

12. Kinderarbeit, Kinderschutz: Bd. II, 42. Sitz. S. 1242D Werten).

Siehe auch vorstehend unter 9f (Heimarbeiter) und Glashütten.

Petition der freien Strumpfwirker-Innung von Drebach und Umgegend, betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben. Vierundvierzigster Bericht der Petitionskommission: Anl.Bd. V, Nr. 381 — (Antrag der Kommission: Ueberweisung als Material). — Unerledigt.

13. Koalitionsrecht, gerichtliche Strafen auf Grund des § 153 der Gewerbeordnung:

Bd. II, 39. Sitz. S. 1137B.

Bd. V, 126. Sitz. S. 3918A.

Bd. V, 127. Sitz. S. 3926B (Heine).

Siehe auch Koalitionsrecht.

14. Kündigungsfristen. Petitionen, betreffend Aenderung der §§ 123, 124 der Gewerbeordnung (Lösung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung). Zwanzigster Bericht der Petitionskommission: Anl.Bd. IV, Nr. 287.

Bd. III, 86. Sitz. S. 2670B.

Uebergang zur Tagesordnung.

15. Lehrlingswesen (sog. kleiner Befähigungsnachweis):

a) Gesetzentwurf (Antrag Malkewitz), betreffend Abänderung der Gewerbeordnung (Lehrlingswesen, Meistertitel): Anl.Bd. II, Nr. 68. — Unerledigt.

b) Antrag Patzig: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstag noch im Laufe dieser Session einen Gesetzentwurf, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich, vorzulegen, durch welchen

I. §129 Abs. 1 und 4, § 133 Abs. 1 und Art. 8 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich dahin abgeändert werden, daß

1. in Handwerksbetrieben die Befugnis zum Anleiten von Lehrlingen nur denjenigen Personen zusteht, welche den Meistertitel zu führen berechtigt sind (§ 133 Gewerbeordnung) und das 24. Lebensjahr vollendet haben;

2. zur Meisterprüfung auch solche Personen zugelassen werden, welche 5 Jahre hindurch als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung tätig gewesen sind;

3. zu Gunsten derjenigen Handwerker, die bei Inkrafttreten dieser neuen Bestimmungen zum Anleiten von Lehrlingen befugt sind, eine angemessene Uebergangsfrist gewährt wird;

II. den gewerblichen Lehrlingen, jugendlichen Arbeitern, Arbeitsburschen usw. der Besuch einer Fortbildungsschule zur gesetzlichen Pflicht gemacht wird:

Anl.Bd. II, Nr. 66. — Unerledigt.

c) Resolution der XI. Kommission zum Gesetzentwurf, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, schleunigst einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher das Recht zur Anleitung von Lehrlingen nur solchen Handwerkern gewährt, welche zur Führung des Meistertitels berechtigt sind: Anl.Bd. V, Nr. 361.

Bd. V, 121. Sitz. S. 3769A, Bd. V, 121. Sitz. S. 3770D (Staatssekretär Dr. Graf v. Posadowsky-Wehner).

Bd. V, 122. Sitz. S. 3775A, Bd. V, 122. Sitz. S. 3775D (Malkewitz), Bd. V, 122. Sitz. S. 3787B (Hoffmeister), Bd. V, 122. Sitz. S. 3787C.

Bd. V, 123. Sitz. S. 3814B (Hilpert), Bd. V, 123. Sitz. S. 3817B (Gothein), Bd. V, 123. Sitz. S. 3822C (Dr. Burckhardt als Berichterstatter), Bd. V, 123. Sitz. S. 3826B (Dr. Wiemer), Bd. V, 123. Sitz. S. 3826B, Bd. V, 123. Sitz. S. 3826C.

Angenommen.

d) Siehe auch:

Bd. II, 33. Sitz. S. 952D.

Bd. II, 34. Sitz. S. 976D, Bd. II, 34. Sitz. S. 982A (Staatssekretär Dr. Graf v. Posadowsky-Wehner), Bd. II, 34. Sitz. S. 998B/Bd. II, 34. Sitz. S. 998C.

Bd. II, 36. Sitz. S. 1042D.

Bd. II, 38. Sitz. S. 1110B, Bd. II, 38. Sitz. S. 1112A.

Bd. V, 121. Sitz. S. 3768C, Bd. V, 121. Sitz. S. 3770D (Staatssekretär Dr. Graf v. Posadowsky-Wehner).

Bd. V, 122. Sitz. S. 3774A, Bd. V, 122. Sitz. S. 3776C, Bd. V, 122. Sitz. S. 3780A, Bd. V, 122. Sitz. S. 3784A (Staatssekretär Dr. Graf v. Posadowsky-Wehner), Bd. V, 122. Sitz. S. 3791C, Bd. V, 122. Sitz. S. 3798C.

Bd. V, 123. Sitz. S. 3806A, Bd. V, 123. Sitz. S. 3811C, Bd. V, 123. Sitz. S. 3820D (Staatssekretär Dr. Graf v. Posadowsky-Wehner).

Bd. V, 137. Sitz. S. 4269B.

16. Schwarze Listen, sogenannte, etc.: AntragD. Stoecker u. Gen.: Folgende Bestimmung als § 113a der Gewerbeordnung einzufügen:

"Den Arbeitgebern ist untersagt, durch Verabredung, schwarze Listen oder Einrichtungen anderer Art einzelne Arbeiter bei der Erlangung von Arbeitsgelegenheit dauernd oder für längere Zeit absichtlich zu hindern":

Anl.Bd. III, Nr. 120. — Unerledigt.

17. Sonntagsruhe.

a) Bestimmungen des Bundesrats (Bekanntmachung vom 23. 5. 1906). betreffend Ausnahmen von dem Verbote der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe (Glashütten): Anl.Bd. VIII, Nr. 562.

b) Antrag Graf v. Hompesch u. Gen.: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, tunlichst bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen bestimmt wird, daß

1. die den Arbeitern zu gewährende Ruhe (105b der Gewerbeordnung) mindestens für jeden Sonn- und Festtag sechsunddreißig, für zwei aufeinander folgende Sonn- und Festtage sechzig Stunden beträgt;

2. die Arbeitszeit der Handlungsgehilfen, -lehrlinge und -arbeiter, soweit sie nicht in offenen Verkaufsstellen beschäftigt werden (§ 139c der Gewerbeordnung), auf höchstens zwei Stunden an Sonn- und Festtagen beschränkt wird;

3. eine ortsstatutarische Regelung der Sonntagsruhe (§ 105b der Gewerbeordnung) auch dahin ermöglicht wird, daß die Zulassung der Beschäftigung an bestimmte Bedingungen geknüpft wird;

4. den in Gast- und Schankwirtschaften beschäftigten Personen tunlichst an jedem Sonn- und Feiertag, mindestens aber an jedem zweiten Sonntag der Besuch des Gottesdienstes ihrer Konfession ermöglicht wird (§ 105i der Gewerbeordnung);

5. die Sonntagsruhe auf die in der Binnenschiffahrt beschäftigten Personen ausgedehnt wird:

Anl.Bd. III, Nr. 76. — Unerledigt.

c) Petition des Kaufmanns Joseph Hahn in Breslau, betreffend die Einführung einer vollständigen Sonn- und Feiertagsruhe in den Brauereibetrieben und Bierverlagsgeschäften, sowie in sämtlichen Engros- und Detailgeschäften, Kontors und Bureaus und betreffend die Einstellung der Bestellungen der Reichspost an Sonn- und Feiertagen. Neunter Bericht der Petitionskommission: Anl.Bd. IV, Nr. 228.

Bd. III, 86. Sitz. S. 2666B.

Als Material überwiesen.

d) Petition des Provinzialvereins für Hebung der Fluß- und Kanalschiffahrt in der Provinz Posen, betreffend Nichteinführung der Sonntagsruhe im Binnenschiffahrtgewerbe. Fünfzehnter Bericht der Petitionskommission: Anl.Bd. IV, Nr. 262.

Bd. III, 86. Sitz. S. 2667A.

Uebergang zur Tagesordnung.

e) Siehe auch vorstehend unter 9c; (Hausindustrie), sowie:

Bd. II, 33. Sitz. S. 950C.

Bd. II, 34. Sitz. S. 981C (Handelsgewerbe, Glashütten, Zinkhütten — Staatssekretär Dr. Graf v. Posadowsky-Wehner).

Bd. II, 35. Sitz. S. 1031A (Handelsgewerbe.)/Bd. II, 35. Sitz. S. 1031B. (Handelsgewerbe.).

Bd. II, 38. Sitz. S. 1109A (Handelsgewerbe.), Bd. II, 38. Sitz. S. 1113A (Handelsgewerbe.).

Bd. II, 39. Sitz. S. 1135C (Walz- und Hüttenwerke).

18. Technische Angestellte, Betriebsbeamte, Werkmeister.

a) Gesetzentwurf (Antrag Bassermann u. Gen.), betreffend Abänderung der Gewerbeordnung (Gehaltszahlungstermine, bezw. Gehaltszahlung in Fällen unverschuldeter Verhinderung, bezw. Dienstzeugnisse): Anl.Bd. II, Nr. 59.

Erste Beratung: Bd. III, 59. Sitz. S. 1805D.

An eine Kommission (XIV.) von 14 Mitgliedern überwiesen.

Bericht der XIV. Kommission: Anl.Bd. VIII, Nr. 588. — Berichterstatter: Abgeordneter Sittart.

Unerledigt.

b) Antrag Bassermann, Nacken, Patzig, Dr. Potthoff, Schack, Sittart, Trimborn: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstag baldigst Gesetzentwürfe vorzulegen, durch welche

a) die Vorschriften der Gewerbeordnung über das Dienstverhältnis der technischen Angestellten (§§ 133a. ff.) den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs über das Dienstverhältnis der Handlungsgehilfen angepaßt werden,

b) die so verbesserten Vorschriften der §§ 133a ff. der Gewerbeordnung auf alle technischen Angestellten (insbesondere diejenigen in landwirtschaftlichen Nebenbetrieben) ausgedehnt werden,

c) zu Gunsten der in § 133a. bezeichneten Personen Vorschriften über angemessene Ruhezeiten geschaffen werden,

d) die Zuständigkeit der Gewerbe- oder Kaufmannsgerichte auf die technischen Angestellten ausgedehnt wird unter Errichtung besonderer Abteilungen, in denen die Beisitzer zur Hälfte technische Angestellte sein müssen: Anl.Bd. IV, Nr. 241.

Bd. III, 59. Sitz. S. 1805D.

An eine Kommission (XIV.) von 14 Mitgliedern überwiesen.

Bericht der XIV. Kommission: Anl.Bd. VIII, Nr. 588. — Berichterstatter: Abgeordneter Sittart.

Unerledigt.

19. Werkstätten, Spezialisierung des Begriffs und gesetzliche Bestimmungen: Bd. II, 39. Sitz. S. 1160B.

20. Zahnkünstler. Petition des Zahnkünstlers Georg Schubert in Dresden und der Dresdener Dentisten-Vereinigung, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung (größeren Schutz des Gewerbes). Sechzehnter Bericht der Petitionskommission: Anl.Bd. IV, Nr. 277.

Bd. III, 86. Sitz. S. 2667B.

Uebergang zur Tagesordnung.



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