Justizreform
Justizreform.
1. Interpellation Graf v. Hompesch, Dr. Schaedler, Dr. Spahn, Gröber, Prinz v. Arenberg: Ist der Herr Reichskanzler in der Lage, Auskunft darüber zu erteilen, ob und wann Gesetzentwürfe zu erwarten sind, welche eine Revision der Strafprozeßordnung und der die Strafgerichte betreffenden Teile des Gerichtsverfassungsgesetzes betreffen, insbesondere darüber Auskunft zu geben, ob die Zuziehung von Schöffen zu den Strafkammern und die Zulassung der Berufung gegen die Urteile der Strafkammern beabsichtigt ist?: Anl.Bd. 240 Nr. 109,
in Verbindung mit der
2. Interpellation Bassermann: Ist der Herr Reichskanzler bereit, über den Stand der gesetzgeberischen Vorarbeiten für eine Reform der Strafprozeßordnung Auskunft zu geben?: Anl.Bd. 240 Nr. 172:
Bd. 227, 16. Sitz. S. 414B.
Bd. 227, 17. Sitz. S. 434A.
Begründet, beantwortet und besprochen.
3. AntragDr. Ablaß u. Gen.: Den Reichskanzler zu ersuchen, bei den dringlichen und tunlichst zu beschleunigenden Justizreformen darauf hinzuwirken, daß:
1. in Gemäßheit des Art. 4 Nr. 13 der Reichsverfassung der Strafvollzug geregelt und der Justizverwaltung unterstellt wird,
2. der Zeugniszwang gegen die Presse beseitigt wird,
3. den Geschworenen und Schöffen eine angemessene Vergütung für Zeitversäumnis in der Form von Tagegeldern aus Landesmitteln gewährt und die Beiziehung minderbemittelter Staatsbürger zum Schöffen- und Geschworenendienst erleichtert wird,
4. die Mitwirkung des Laienelements bei der Rechtsprechung erweitert wird,
5. das erstinstanzliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vereinfacht, verbilligt sowie beschleunigt wird,
6. die Berufung in Strafsachen eingeführt wird: Anl.Bd. 240 Nr. 138. — Unerledigt.
Siehe auch Gerichtsverfassung, Strafprozeßordnung, Strafrecht, Zivilprozeßordnung, Jugendliche usw.
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