Presse, Preßgesetzgebung
Presse, Preßgesetzgebung.
Abonnentenversicherung der Zeitungen siehe Abonnentenversicherung.
Ausdehnung der Zuständigkeit der Schwurgerichte in Preßsachen auf das ganze Reich siehe Strafprozeßordnung unter 4.
Befreiung der Verleger, Redakteure und Drucker vom Zeugniszwang siehe Strafprozeßordnung unter 5.
Petitionen
a) des Vorstands des Verbands deutscher Journalisten- und Schriftstellervereine in Berlin, betreffend Reformen der Gesetzgebung im Interesse der Presse,
b) des Schriftstellers Arno Hoffmann in Dresden, betreffend Aenderung des Preßgesetzes: 123. Bericht der Kommission für die Petitionen: Anl.Bd. 247 Nr. 920. — Berichterstatter: Abgeordneter Napieralski. — Anträge der Kommission zu a und b: Ueberweisung als Material. Ab.Antr.: Anl.Bd. 247 Nr. 980:
zu a: Ueberweisung zur Berücksichtigung,
zu b: Uebergang zur Tagesordnung.
Unerledigt.
Redakteure, Beschäftigung (Korbflechten) während der Gefangenschaft: Bd. 233, 177. Sitz. S. 6028A.
Auswärtige Presse; mangelhafte Orientierung durch das Auswärtige Amt:
Bd. 233, 159. Sitz. S. 5435D.
Bd. 233, 177. Sitz. S. 6017A.
Bd. 233, 180. Sitz. S. 6100B.
Siehe auch Auswärtiges Amt.
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