Handelsgewerbe
Handelsgewerbe.
Kleinhandel, kaufmännischer Mittelstand. Kreditwesen siehe Grundbesitz und Kriegswirtschaft unter 218. (Kredithilfe).
Lage, Preisbildung:
Bd. 306, 18. Sitz. S. 334B.
Bd. 306, 29. Sitz. S. 611D.
Lage, Niedergang infolge des Krieges, Wiederaufbau, Vorschläge, Fürsorge des Reichs:
Bd. 311, 134. Sitz. S. 4158C.
Bd. 311, 135. Sitz. S. 4186B, Bd. 311, 135. Sitz. S. 4206C.
Bd. 311, 136. Sitz. S. 4255A.
Bd. 311, 140. Sitz. S. 4390A, Bd. 311, 140. Sitz. S. 4391C.
Bd. 312, 160. Sitz. S. 4999C.
Lage, Hilfsmaßnahmen, Beratungsstellen, Einigungsämter bei Zahlungsschwierigkeiten u. a.:
Bd. 311, 139. Sitz. S. 4366A.
Bd. 311, 140. Sitz. S. 4384C.
Antrag des Aussch. für Handel und Gewerbe: Der Reichstag wolle beschließen:
1. die Petition der Arbeitsgemeinschaft kaufmännischer Verbände auf Erlaß eines Notgesetzes den verbündeten Regierungen als Material zu überweisen;
2. folgende Resolution anzunehmen: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, das Reichswirtschaftsamt zu veranlassen, die Verhandlungen zwischen Unternehmern und Angestellten über die Wünsche der Petition der Arbeitsgemeinschaft kaufmännischer Verbände vom 3. November 1917 weiterzuführen, um eine Einigung herbeizuführen: Bd. 322, Nr. 1251.
Bd. 312, 161. Sitz. S. 5045D. — Angenommen.
Petition der Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin in Berlin, betreffend Einführung eines verbesserten Verwaltungsrechtsschutzes und einer Entschädigung für Schließung von Geschäften und Beschlagnahmen.
Mündl. Ber. d. Haush. Aussch.: Bd. 324, Nr. 1401, Ziff. Ib1.
Bd. 313, 190. Sitz. S. 6120C. — Ueberweisung zur Erwägung.
Gefährdung des Kleinhandels in Lebensmitteln durch Andrang von Kriegsbeschädigten und Kriegerwitwen nach Friedensschluß: Bd. 308, 73. Sitz. S. 2074D.
Petition, betreffend Versagung der Genehmigung zu einer Reichs-Wohlfahrtslotterie, die den Umsatz des Kleinhandels durch Ausgabe von Prämienmarken beeinflußt.
Mündl. Ber. des Pet. Aussch.: Bd. 325, Nr. 1817 Ziff. IV e.
Bd. 313, 191. Sitz. S. 6137A. — Uebergang zur Tagesordnung.
Ausschaltung bei der Kriegswirtschaft, beim Kriegsernährungsamt, Notwendigkeit des Schutzes, Zentralstelle: Bd. 309, 88. Sitz. S. 2529A, Bd. 309, 88. Sitz. S. 2599B, Bd. 309, 88. Sitz. S. 2600A.
Boykottierung von Firmen wegen Ablehnung des Beitritts zu nicht genehmen Lieferungsverbänden: Bd. 311, 140. Sitz. S. 4391D.
Neueröffnung von Geschäften durch Leute ohne kaufmännische Berufsbildung: Bd. 311. 140. Sitz. S. 4391C.
Kaiserliche Verordnung vom 29. Februar 1916 über die Aufrechterhaltung von Dienstverhältnissen, die dem Handlungsgehilfengesetz unterliegen, während des Krieges: Bd. 321, Nr. 805 S. 13.
Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses, gesetzliche Regelung: Bd. 311, 140. Sitz. S. 4392C.
Ladenschluß, früherer, siehe Gewerbeordnung unter 3b.
Schädigung durch die Werkvereine siehe Werkvereine.
Siehe auch Kriegswirtschaft unter 172b, 243e, 297.
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