Hilfsdienst, vaterländischer: Kriegsamt
Hilfsdienst, vaterländischer: Kriegsamt.
1. Kriegsamt.
Organisation; Verhältnis zum Kriegsernährungsamt: Bd. 308, 74. Sitz. S. 2092D, Bd. 308, 74. Sitz. S. 2096B, Bd. 308, 74. Sitz. S. 2113A.
Heranziehung von Vertretern des Handwerks: Bd. 309, 88. Sitz. S. 2596D.
Bureaukratismus der Kaufleute: Bd. 309, 87. Sitz. S. 2549D.
Veröffentlichungen, Berücksichtigung der Provinzpresse: Bd. 310, 102. Sitz. S. 3105A.
Hotel Cumberland, Dienstgebäude des Kriegsamts, Ankauf, Preisfrage, Vermittlerprovision:
Bd. 309, 98. Sitz. S. 2949A, Bd. 309, 98. Sitz. S. 2951A, Bd. 309, 98. Sitz. S. 2952A, Bd. 309, 98. Sitz. S. 2956C, Bd. 309, 98. Sitz. S. 2957A.
Bd. 309, 101. Sitz. S. 3086D.
Bd. 310, 102. Sitz. S. 3117A, Bd. 310, 102. Sitz. S. 3124A, Bd. 310, 102. Sitz. S. 3134C.
2. Vaterländischer Hilfsdienst.
Heranziehung der freien Arbeitskräfte zur Arbeitsleistung: Bd. 308, 66. Sitz. S. 1774C.
Entwurf eines Gesetzes, betreffend den vaterländischen Hilfsdienst: Bd. 320, Nr. 509.
Anlage: Richtlinien für die Ausführung des Gesetzes.
Geschäftliche Behandlung:
Bd. 308, 75. Sitz. S. 2151B.
Bd. 308, 77. Sitz. S. 2277B.
Erste Beratung: Bd. 308, 76. Sitz. S. 2156A.
Zweite Beratung: Ab.Antr. Bd. 320, Nr. 532, Bd. 320, Nr. 533, Bd. 320, Nr. 534, Bd. 320, Nr. 535, Bd. 320, Nr. 557, Bd. 320, Nr. 558, Bd. 320, Nr. 559.
Resolutionen: Bd. 320, Nr. 519, Bd. 320, Nr. 535, Bd. 320, Nr. 536, Bd. 320, Nr. 554.
Bd. 308, 77. Sitz. S. 2198C.
Zusammenstellung der Beschlüsse zweiter Beratung: Bd. 320, Nr. 560.
Dritte Beratung: Ab.Antr. Bd. 320, Nr. 562, Bd. 320, Nr. 563, Bd. 320, Nr. 567, Bd. 320, Nr. 568, Bd. 320, Nr. 569, Bd. 320, Nr. 571, Bd. 320, Nr. 572, Bd. 320, Nr. 573.
Resolution: Bd. 320, Nr. 570.
Allgemeine Besprechung: Bd. 308, 79. Sitz. S. 2286B.
Einzelbesprechung: Bd. 308, 79. Sitz. S. 2296C.
Beschlüsse dritter Beratung: Bd. 320, Nr. 574.
Gesetz v. 5. 12. 1916, RGB. S. 1333.
Namentliche Gesamtabstimmung: Bd. 308, 79. Sitz. S. 2326A. (Zusammenstellung Bd. 308, S. 2328). — Angenommen mit 235 gegen 19 Stimmen bei 8 Stimmenthaltungen.
Resolutionen (Wortlaut siehe unter 4).
Bd. 308, 79. Sitz. S. 2327B. — Ueberweisung als Material.
Petitionen. Mündl. Ber. d. Pet. Aussch.: Bd. 320, Nr. 538.
Bd. 308, 79. Sitz. S. 2327C. — Ueberweisung als Material.
3. Einzelnes.
Altersgrenze der Hilfsdienstpflichtigen:
Bd. 308, 76. Sitz. S. 2184D.
Bd. 308, 77. Sitz. S. 2207A, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2208A, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2209D, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2214A.
Angestelltenausschüsse, Einrichtung: Bd. 308, 77. Sitz. S. 2249C, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2251D, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2254A, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2255C, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2259B, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2265C.
Arbeiter. Herausziehung aus den Betrieben; Ueberführung in andere Wohnorte:
Bd. 308, 76. Sitz. S. 2160C, Bd. 308, 76. Sitz. S. 2182A.
Bd. 308, 77. Sitz. S. 2204D, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2243B, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2269A.
Arbeiterausschüsse. Gesetzliche Einführung; Verhältniswahl:
Bd. 308, 76. Sitz. S. 2173A, Bd. 308, 76. Sitz. S. 2175C, Bd. 308, 76. Sitz. S. 2179A.
Bd. 308, 77. Sitz. S. 2214A, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2248D, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2250C, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2252D, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2254C, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2256B, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2257B, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2258A, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2258D, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2260A.
Errichtung für landwirtschaftliche Arbeiter:
Bd. 308, 77. Sitz. S. 2259A, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2260C.
Bd. 308, 79. Sitz. S. 2302D.
Wahlrecht Jugendlicher: Bd. 308, 77. Sitz. S. 2256C, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2260D.
Arbeiterorganisationen. Mitwirkung bei der Ausführung des Gesetzes: Bd. 308, 77. Sitz. S. 2234C, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2257BBd. 308, 77. Sitz. S. 2258D.
Stellungnahme zum Gesetzentwurf (Metallarbeiter):
Bd. 308, 76. Sitz. S. 2192D.
Bd. 308, 79. Sitz. S. 2295A, Bd. 308, 79. Sitz. S. 2295D, Bd. 308, 79. Sitz. S. 2296A.
Arbeitswechsel. Beschränkungen; Zulässigkeit des Wechsels bei Verbesserung der Arbeitsbedingungen:
Bd. 308, 76. Sitz. S. 2161A, Bd. 308, 76. Sitz. S. 2186A.
Bd. 308, 77. Sitz. S. 2244D.
Arbeitszeit, achtstündige, für Hilfsdienstpflichtige: Bd. 308, 77. Sitz. S. 2225D, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2226D, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2229D.
Ausfuhrindustrie. Aufrechterhaltung: Bd. 308, 77. Sitz. S. 2201C, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2203D.
Außerkrafttreten des Gesetzes:
Bd. 308, 76. Sitz. S. 2163A, Bd. 308, 76. Sitz. S. 2171D.
Bd. 308, 77. Sitz. S. 2276A.
Bd. 308, 79. Sitz. S. 2324B.
Begriff, Umfang des Hilfsdienstes (Schulen, Presse, Rechtsanwaltschaft, Geistlichkeit, Arbeitelsekretariate, Krankenkassenverbände, Banken usw.):
Bd. 308, 76. Sitz. S. 2159D, Bd. 308, 76. Sitz. S. 2163D, Bd. 308, 76. Sitz. S. 2169A, Bd. 308, 76. Sitz. S. 2172D, Bd. 308, 76. Sitz. S. 2185B.
Bd. 308, 77. Sitz. S. 2215D, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2216D, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2217B, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2217C, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2220B, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2224B.
Berufsorganisationen (Handelskammern usw.), Mitwirkung: Bd. 308, 76. Sitz. S. 2161A.
Betriebe. Stillegung, Zusammenlegung:
Bd. 308, 76. Sitz. S. 2160C, Bd. 308, 76. Sitz. S. 2182A.
Bd. 308, 77. Sitz. S. 2199D, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2203C, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2210D, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2214C.
Anhörung der amtlichen Interessenvertretungen und der Gemeinden: Bd. 308, 77. Sitz. S. 2201A, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2210B, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2214B.
Ausnutzung stillgelegter Betriebe für die Kriegsindustrie: Bd. 308, 77. Sitz. S. 2200C, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2204C, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2206A, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2211A.
Bildung von Zwangssyndikaten: Bd. 308, 77. Sitz. S. 2200B, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2204A, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2210D.
Entschädigung der arbeitslos werdenden Arbeiter: Bd. 308, 77. Sitz. S. 2210A.
Entschädigung der arbeitslos werdenden Arbeiter der Unternehmer stillgelegter Betriebe usw.:
Bd. 308, 76. Sitz. S. 2164C, Bd. 308, 76. Sitz. S. 2176C.
Bd. 308, 77. Sitz. S. 2200B, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2201A, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2204B, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2205A, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2205D, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2211A, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2214D, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2216B.
Bd. 308, 79. Sitz. S. 2316D, Bd. 308, 79. Sitz. S. 2317C, Bd. 308, 79. Sitz. S. 2318B.
Facharbeiter. Heranbildung aus Jugendlichen: Bd. 308, 77. Sitz. S. 2207A.
Frauen. Beteiligung am vaterländischen Hilfsdienst; gesetzliche Stellung:
Bd. 308, 76. Sitz. S. 2159D, Bd. 308, 76. Sitz. S. 2163D, Bd. 308, 76. Sitz. S. 2172A, Bd. 308, 76. Sitz. S. 2176A, Bd. 308, 76. Sitz. S. 2177D, Bd. 308, 76. Sitz. S. 2184B.
Bd. 308, 77. Sitz. S. 2206A, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2208C, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2209B, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2214A, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2217A, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2217C, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2218A, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2219C.
Lohn- und Arbeitsverhältnisse in Betrieben des Hilfsdienstes:
Bd. 308, 77. Sitz. S. 2225C, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2229C, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2230B.
Bd. 308, 79. Sitz. S. 2291D.
Verbot der Nachtarbeit: Bd. 308, 77. Sitz. S. 2225D, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2229C.
Gerichte. Entlastung in Privatklage- und kleineren Strafsachen; Erweiterung der Strafbefehle: Bd. 308, 77. Sitz. S. 2213B, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2214B.
Gewerkschaften, wirtschaftsfriedliche. Gleichstellung mit den übrigen bei Durchführung des Gesetzes:
Bd. 308, 76. Sitz. S. 2172B.
Bd. 308, 77. Sitz. S. 2251C, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2254B.
Handwerk, Kleingewerbe, Mittelstand. Schonung bei Durchführung des Hilfsdienstes:
Bd. 308, 76. Sitz. S. 2160D, Bd. 308, 76. Sitz. S. 2165B, Bd. 308, 76. Sitz. S. 2178D.
Bd. 308, 77. Sitz. S. 2210C.
Bd. 308, 79. Sitz. S. 2296D.
Jugendliche. Teilnahme am vaterländischen Hilfsdienst; gesetzliche Stellung: Bd. 308, 77. Sitz. S. 2217A, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2217C, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2219C.
Verbot der Nachtarbeit: Bd. 308, 77. Sitz. S. 2225D, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2229C.
Koalitionsrecht der Hilfsdienstpflichtigen:
Bd. 308, 77. Sitz. S. 2228D, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2231A.
Bd. 308, 79. Sitz. S. 2309A.
Kriegsgewinne der Unternehmer. Beschränkung:
Bd. 308, 76. Sitz. S. 2169D, Bd. 308, 76. Sitz. S. 2190C.
Bd. 308, 77. Sitz. S. 2202B, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2205B, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2215B, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2221B, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2261D, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2263A, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2264C.
Landwirtschaft. Ueberweisung von Facharbeitern; Entlassung der nicht felddienstfähigen kleinen Landwirte: Bd. 308, 77. Sitz. S. 2218D, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2220A, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2221D, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2224A.
Landwirtschaftliche Arbeiter. Beschränkung des Berufswechsels:
Bd. 308, 76. Sitz. S. 2164B, Bd. 308, 76. Sitz. S. 2172D, Bd. 308, 76. Sitz. S. 2178D, Bd. 308, 76. Sitz. S. 2186D.
Bd. 308, 77. Sitz. S. 2212D, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2214B, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2217A, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2219D, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2220A, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2220D.
Bd. 308, 79. Sitz. S. 2292B.
Sicherung ihrer staatsbürgerlichen Rechte usw.: Bd. 308, 76. Sitz. S. 2169C.
Löhne und Arbeitsbedingungen der Hilfsdienstpflichtigen. Festsetzung durch Tarifverträge: Bd. 308, 77. Sitz. S. 2224C, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2226D, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2230C, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2232B.
Munitionserzeugung. Verstärkung durch Umgestaltung stillgelegter Fabriken: Bd. 308, 77. Sitz. S. 2204C.
Privatangestellte. Hinzuziehung bei Ausführung des Gesetzes: Bd. 308, 76. Sitz. S. 2172C.
Beschäftigung in ihrem Beruf: Bd. 308, 77. Sitz. S. 2243D.
Rechtsschutz der Hilfsdienstpflichtigen im allgemeinen (Schiedsverfahren):
Bd. 308, 76. Sitz. S. 2161B, Bd. 308, 76. Sitz. S. 2164D, Bd. 308, 76. Sitz. S. 2167B, Bd. 308, 76. Sitz. S. 2173A, Bd. 308, 76. Sitz. S. 2175B, Bd. 308, 76. Sitz. S. 2189B.
Bd. 308, 77. Sitz. S. 2198D, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2209C, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2213D, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2227A, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2227D, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2230C, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2231C, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2258D.
Bd. 308, 79. Sitz. S. 2287D, Bd. 308, 79. Sitz. S. 2292B.
Rechtsstellung der Hiltsdienstpflichtigen: Bd. 308, 77. Sitz. S. 2213A, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2223B.
Stellung zu den Militärgesetzen: Bd. 308, 77. Sitz. S. 2222C.
Reichstag. Mitwirkung bei Ausführung des Gesetzes; Tätigkeit, Befugnisse des Ausschusses:
Bd. 308, 76. Sitz. S. 2165A, Bd. 308, 76. Sitz. S. 2167D, Bd. 308, 76. Sitz. S. 2171C, Bd. 308, 76. Sitz. S. 2175A, Bd. 308, 76. Sitz. S. 2179A.
Bd. 308, 77. Sitz. S. 2262B, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2270B.
Bd. 308, 79. Sitz. S. 2320C, Bd. 308, 79. Sitz. S. 2322B.
Reklamierte, Schutz gegen Maßregelungen durch die Unternehmer, Einziehung zum Waffendienst:
Bd. 308, 77. Sitz. S. 2199B, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2203A, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2209D, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2268D.
Rentenempfänger. Belassung der Rente bei Beschäftigung im Hilfsdienst: Bd. 308, 77. Sitz. S. 2241D, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2243A.
Schlichtungsausschüsse (Einigungsämter). Errichtung: Bd. 308, 77. Sitz. S. 2256D, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2257B.
Ausdehnung auf landwirtschaftliche Arbeiter:
Bd. 308, 77. Sitz. S. 2257C, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2259B, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2260C, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2264B.
Bd. 308, 79. Sitz. S. 2304A.
Wählbarkeit von Gewerkschaftsangestellten: Bd. 308, 77. Sitz. S. 2247D.
Zusammensetzung nach Berufsgruppen; Vertretung der Landwirtschaft: Bd. 308, 79. Sitz. S. 2297C.
Streikrecht. Aufrechterhaltung für die Hilfsdienstpflichtigen:
Bd. 308, 76. Sitz. S. 2187A.
Bd. 308, 79. Sitz. S. 2309A.
Streikrecht Siehe auch Eisenbahnen.
Tarifverträge siebe vorstehend Löhne.
Vereins- und Versammlungsrecht der Hilfsdienstpflichtigen:
Bd. 308, 77. Sitz. S. 2228D, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2231B, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2232C, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2233D.
Bd. 308, 79. Sitz. S. 2308B.
Versicherungsrecht der Hilfsdienstpflichtigen: Bd. 308, 77. Sitz. S. 2242D, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2243A.
Verstaatlichung der Rüstungsindustrie; Uebernahme von Betrieben durch das Reich:
Bd. 308, 76. Sitz. S. 2170B, Bd. 308, 76. Sitz. S. 2191A.
Bd. 308, 77. Sitz. S. 2221A, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2261A, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2263C, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2264C, Bd. 308, 77. Sitz. S. 2268B.
Bd. 308, 79. Sitz. S. 2314D.
4. Resolutionen zum Gesetzentwurf, betr. den vaterländischen Hilfsdienst:
a) Gröber: Der Reichstag wolle beschließen:
I.
1. daß im Kriegsamt eine eigene Abteilung für das Handwerk, unter Zuziehung dessen gesetzlicher Vertretung, eingerichtet werde,
2. daß dafür zu sorgen ist, daß die ländlichen Handwerksbetriebe mit Rücksicht auf die Bedürf nisse der Landwirtschaft nach Möglichkeit aufrecht erhalten bleiben,
3. daß, um ein Durchhalten der selbständigen Handwerksbetriebe in weitgehendstem Maße zu fördern, den Handwerksmeistern und Handwerksgenossenschaften nach Möglichkeit Arbeit und die erforderlichen Rohstoffe zugewiesen werden,
4. daß bei Schließung oder Zusammenlegung von Handwerksbetrieben in einem Bezirk jeweils die zuständige Handwerkskammer zu hören ist,
5. daß diejenigen Handwerker, die zur Erfüllung ihrer vaterländischen Hilfsdienstpflicht in andere Betriebe übergehen, möglichst eine ihrer fachlichen Vorbildung entsprechende Berücksichtigung finden;
II. daß bei Schließung oder Zusammenlegung von Geschäften des Detailhandels vorher die zuständige Handelskammer bezw. deren Kleinhandelsausschuß zu hören ist;
III. daß mit Rücksicht auf die bevorstehende eventuelle Schließung des Betriebes infolge der Einberufung des Inhabers zum vaterländischen Hilfsdienst und mit Rücksicht auf die Tatsache, daß alle kaufmännischen und gewerblichen Betriebe auf 1. Januar 1917 Inventur- und Vermögensaufnahme machen müssen,
1. die Inhaber dieser Betriebe oder deren Vertreter nicht vor dem 15. Januar 1917 zum vaterländischen Hilfsdienst eingezogen werden sollen,
2. daß den schon zum Heeresdienst eingezogenen Betriebsinhabern womöglich vor dem 2. Januar 1917 ein entsprechender Urlaub gewährt wird: Bd. 320, Nr. 519.
b) Albrecht u. Gen.:
I. in den allgemeinen Verordnungen (§ 13 des Entwurfs eines Gesetzes, betr. den vaterländischen Hilfsdienst) sind Vorschriften aufzunehmen, nach denen:
Arbeitern und Angestellten, die zu dem Lebensunterhalt von Angehörigen wesentlich beigetragen haben und nicht in ihrem Heimatsorte in geeigneter Weise beschäftigt werden können, neben dem üblichen Lohne von den Unternehmern eine Familienzulage gewährt und Freifahrt zum Heimatsorte bewilligt werden soll. (Ueber Gewährung der Familienzulage und die Freifahrt zum Heimatsorte entscheidet im Streitfall der Ausschuß, § 5 des Gesetzes),
Arbeitern und Angestellten, die infolge des Gesetzes, betr. den vaterländischen Hilfsdienst, arbeitslos werden, nicht in ihrem Heimatsort beschäftigt werden können und zur Verpflanzung nach anderen Orten nicht geeignet sind, aus öffentlichen Mitteln Arbeitslosenunterstützung gewährt werden soll,
für Arbeiterinnen und Jugendliche in bezug auf Arbeitszeit, Aufsicht, Unterkunftsräume usw. besondere Bestimmungen zu treffen find,
Personen, welche auf Grund der Bestimmungen oder infolge der Wirkungen dieses Gesetzes aus ihrem bisherigen Beruf austreten mußten und bei der Arbeit in landwirtschaftlichen Betrieben einen entschädigungspflichtigen Unfall erleiden, die Berechnung der Rente nach dem letzten Jahresarbeitsverdienste in ihrem früheren Berufe erfolgen muß;
II. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, Ausführungsbestimmungen zum Gesetz zu erlassen, die die Behörden anhalten, in den Lieferungsverträgen Vorschriften vorzusehen, durch die die Arbeitgeber zur Einhaltung zeitgemäß angemessener Lohn- und Arbeitsbedingungen verpflichtet werden. Für Berufe, für die Tarifverträge bestehen, müssen die tariflichen Arbeitsbedingungen als Mindestgrenze eingehalten werden;
III. den Herrn Reichskanzler aufzufordern, dem Reichstag bei seinem nächsten Zusammentreten einen Gesetzentwurf oder Gesetzentwürfe vorzulegen, worin der Ausbau der Kriegsgewinnsteuer und die Beschränkung der Gewinne der unter dem Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst tätigen Betriebe geregelt werden: Bd. 320, Nr. 535.
c) Dr. Ablaß u. Gen.:
1. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, bei Ausführung des Zivildienstpflichtgesetzes dafür Sorge zu tragen, daß bei der Entscheidung über die Entziehung von Arbeitern wie über die Zusammenlegung oder Stillegung von Betrieben die zuständigen Gemeindevertretungen und amtlichen Interessenvertretungen: Handelskammern, Landwirtschaftskammern und Handwerkerkammern sowie etwa vorhandene Fachvereinigungen, gutachtlich gehört werden.
2. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, durch eine Neuregelung der Kriegssteuern die Gewinne zu erfassen, die von Betrieben des vaterländischen Hilfsdienstes infolge der auf Grund dieses Gesetzes angeordneten Maßnahmen erzielt werden: Bd. 329320, Nr. 536.
d) Bassermann: der Reichstag wolle beschließen:
I.
1. bei der Verstärkung der Munitionsherstellung nicht nur die Errichtung neuer und die Erweiterung bestehender Anlagen zu veranlassen, sondern insbesondere auch stillgelegte Fabriken zu Munitionsfabriken umzugestalten und dabei auf die wirtschaftliche Lage der in Betracht kommenden Fabrikationszweige und der Arbeiterschaft Rücksicht zu nehmen,
2. in Fällen besonderer Härte eine Entschädigung für die durch das Gesetz herbeigeführten wirtschaftlichen Nachteile in Aussicht zu nehmen,
3. in denjenigen Fällen, in denen innerhalb eines Geschäftszweiges einzelne Betriebe durch Zusammenlegung zur Stillegung kommen, um zur Ausnutzung der Arbeitskraft der Arbeiter andere Betriebe voll arbeiten zu lassen, durch Zusammenfassung der Betriebe zu Syndikaten dafür Fürsorge zu treffen, daß eine Entschädigung der stillgelegten Betriebe durch die vollarbeitenden stattfindet;
II.
1. eine ausreichende Vertretung der Angestellten in den zur Durchführung des Gesetzes zu schaffenden Organen sicherzustellen,
2. eine Unterbrechung der Angestelltenversicherung während der Zuweisung zu einem nicht unter die Angestelltenversicherung fallenden vaterländischen Hilfsdienst zu verhindern,
3. bei Verpflanzungen von Angestellten darauf hinzuwirken, daß nach Möglichkeit eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage nicht stattfindet,
4. für Bureau-, kaufmännische und ähnliche Arbeiten die bei Inkrafttreten des Gesetzes noch beschäftigten Angestellten zunächst einzustellen und andere Arbeitskräfte erst heranzuziehen, wenn diese zur Besetzung weiterer Stellen nicht ausreichen,
5. Bestimmungen zu erlassen, daß für kaufmännische Stellen in Betrieben, die unter § 2 des Gesetzes fallen, kaufmännische Angestellte durch Vermittlung der gemeinnützigen kaufmännischen Stellenvermittlung, Sitz Berlin, und der ihr angeschlossenen kaufmännischen Stellenvermittlungen einzustellen sind,
6. bei Festsetzung von Entschädigungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Fällen der Stilllegung von Betrieben dafür Sorge zu tragen, daß an die Familien der Kriegsteilnehmer die bisher von den Arbeitgebern gewährten Zuschüsse bzw. Gehalte oder Gehaltsteile weiter gezahlt werden,
7. bei der Einziehung von Angestellten und Arbeitern in erster Linie die Einziehung jüngerer Kräfte erfolgen zu lassen,
8. die Einziehung zum vaterländischen Hilfsdienst soll nicht als wichtiger Grund im gesetzlichen Sinne bei Aufhebung bestehender Verträge gelten;
III.
1. die Rechtsstellung der zum vaterländischen Hilfsdienst Herangezogenen soll derjenigen der Kriegsteilnehmer angenähert werden,
2. Maßregeln zur Einschränkung der Tätigkeit der Justizbehörden, insbesondere auf dem Gebiete der Privatklagen und der unerheblichen strafrechtlichen Verfehlungen, und zur Verminderung der in ihr beschäftigten Personenzahl durch organisatorische Aenderungen sind zu treffen: Bd. 320, Nr. 554.
e) Graf v. Westarp: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, bei dem mit der Leitung des vaterländischen Hilfsdienstes beauftragten Kriegsamt darauf hinzuwirken, daß
I.
1. zur Prüfung und Begutachtung aller Angelegenheiten des Vaterländischen Hilfsdienstes, die das Handwerk und Kleingewerbe betreffen, vom Kriegsamt geeignete Sachverständige auf Vorschlag des deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages hinzugezogen werden,
2. Angehörige kleinerer und mittlerer selbständiger Handwerks- und Gewerbebetriebe, die vaterländische Hilfsdienste in ihrem eigenen Betriebe leisten können, tunlichst in diesem zum Hilfsdienst herangezogen oder, soweit das nicht möglich ist, ihren Fachkenntnissen und Fertigkeiten entsprechend beschäftigt werden,
3. der Zusammenschluß der mittleren und kleineren Handwerksbetriebe zu Lieferungsgenossenschaften und -verbänden für Bedürfnisse der Heeresverwaltung planmäßig gefördert und diese durch Ueberweisung von Arbeit und Rohstoffen möglichst dauernd beschäftigt werden,
4. die Einziehung von Handwerkern in ländlichen und kleinstädtischen Gemeinden, soweit sie zur Aufrechterhaltung und Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen, tunlichst vermieden wird,
5. arbeitsverwendungsfähige und dauernd garnisondienstfähige Mannschaften, die aus ländlichen und kleinstädtischen Handwerksbetrieben stammen, auf begründeten und befürworteten Antrag aus dem Heeresdienst zur Wiederaufnahme ihres handwerkerlichen Berufes entlassen werden, soweit militärische Interessen es irgendwie gestatten;
II.
1. die Schließung oder Vereinigung von Kleinhandelsgeschäften von der gutachtlichen Aeußerung der zuständigen Handelskammer bzw. des dabei bestehenden Kleinhandelsausschusses abhängig gemacht wird,
2. Inhabern kleinerer Handelsgeschäfte die Ableistung ihrer vaterländischen Hilfsdienstpflicht in einer ihren kaufmännischen Kenntnissen und Fertigkeiten entsprechenden Weise ermöglicht wird;
III.
1. alle landwirtschaftlichen Arbeiter und der Landwirtschaft überwiesenen Gefangenen auch in den Wintermonaten den landwirtschaftlichen Betrieben belassen werden,
2. alle arbeitsverwendungsfähigen und dauernd garnisondienstfähigen Mannschaften, die Inhaber kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe oder landwirtschaftliche Beamte und Facharbeiter sind oder von ihren Angehörigen zur Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebes dringend benötigt werden, tunlichst aus dem Heeresdienst entlassen und zur Arbeit in ihrem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb oder in ihrem landwirtschaftlichen Fache freigestellt werden: Bd. 320, Nr. 570.
f) Bassermann und Genossen: den Bundesrat zu ersuchen, bei den Einzelstaaten darauf hinzuwirken, daß die in den §§ 11 und 12 vorgesehenen Einrichtungen in möglichst umfassendem Maße auch auf die Staatseisenbahnbetriebe ausgedehnt werden: Bd. 320, Nr. 562.
Bd. 308, 79. Sitz. S. 2327B. — Ueberweisung sämtlicher Resolutionen als Material.
5. Bericht des Ausschusses für den Vaterländischen Hilfsdienst:
Bd. 321, Nr. 856.
Bd. 322, Nr. 1249.
6. Durchführung des Gesetzes.
a) Allgemeines.
Hilfsdienstgesetz, Frage der volkswirtschaftlichen Notwendigkeit, Durchführung des Gesetzes, Stilllegung von Betrieben:
Bd. 309, 87. Sitz. S. 2550B.
Bd. 309, 88. Sitz. S. 2578C.
Durchführung unter Mitwirkung der wirtschaftlichen Organisationen, Einführung der Arbeiterausschüsse, der Schlichtungsstellen und Einigungsämter, Beibehaltung derselben für die Friedenszeit: Bd. 309, 87. Sitz. S. 2541D, Bd. 309, 87. Sitz. S. 2548C.
Anerkennung der Leistungen der Hilfsdienstpstichtigen, wirtschaftliches Durchhalten usw.:
Bd. 309, 101. Sitz. S. 3080C.
Bd. 310, 102. Sitz. S. 3105C.
b) Angestelltenversicherung siehe nachstehend unter 6 q.
c) Arbeiter und Angestellte, Zusammenfassung:
Bd. 312, 155. Sitz. S. 4858A.
Bd. 312, 156. Sitz. S. 4877A.
d) Arbeiterausschüsse.
Anfrage Bauer (Breslau): Nach § 11 des Gesetzes betreffend den vaterländischen Hilfsdienst müssen in allen für den vaterländischen Hilfsdienst tätigen Betrieben, für die Titel 7 der Gewerbeordnung gilt, und in denen in der Regel mindestens 50 Arbeiter beschäftigt werden, ständige Arbeiterausschüsse und Angestelltenausschüsse bestehen.
Soweit für solche Betriebe ständige Arbeiterausschüsse nach § 134 h der Gewerbeordnung oder nach den Berggesetzen nicht bestehen, sind sie zu errichten.
Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß, obgleich das Hilfsdienstgesetz bereits seit sieben Monaten in Kraft gesetzt ist, bisher in einem großen Teil der hilfsdienstpflichtigen Betriebe immer noch keine Arbeiter- und Angestelltenausschüsse errichtet sind?
Die Anträge der Arbeiter- und Angestelltenverbände, durch Verordnung eine Frist zu bestimmen, innerhalb deren die Wahlen vollzogen werden müssen, sind vom preußischen Handelsministerium abschlägig beschieden und vom Reichsamt des Innern bisher nicht beantwortet.
Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um dem § 11 des Hilfsdienstgesetzes Geltung zu verschaffen und die schleunige Wahl der Arbeiter- und Angestelltenausschüsse herbeizuführen?: Bd. 321, Nr. 923.
Bd. 310, 115. Sitz. S. 3564B. — Beantwortet.
e) Aerztliche Untersuchung. Anwendung des § 8, ärztliche Feststellung der Tauglichkeit usw., gerichtliche Urteile:
Bd. 313, 173. Sitz. S. 5435C.
Bd. 313, 175. Sitz. S. 5503C.
f) Ausländer. Ausdehnung auf Angehörige der österreichisch-ungarischen Monarchie:
Bd. 321, Nr. 754 Ziff. 600.
Bd. 322, Nr. 1214 S. 155.
g) Beschäftigungsverhältnisse, Meldung und Registrierung, Austritt, Abkehrscheine, Strafbestimmungen, Beschwerderecht:
Bd. 320, Nr. 633 Anhang a 547.
Bd. 320, Nr. 650 S. 125.
Bd. 320, Nr. 659 Anhang a 584.
Bd. 322, Nr. 1213 Anhang a 804.
Bd. 322, Nr. 1214 S. 153.
Bd. 324, Nr. 1612 Anhang a 897.
h) Erfindungen Hilfsdienstpflichtiger. Anfrage Dove: Durch Kriegsministerialerlaß vom 13. Februar ist bestimmt, daß in die Dienstverträge der Hilfsdienstpflichtigen, die als Ersatz für Militärpersonen im Inland eingestellt werden, ein Zusatz eingeschoben wird, laut dessen der Betreffende anerkennt, daß alle von ihm im dienstlichen Auftrage, mit dienstlichen Mitteln oder auf Grund dienstlicher Kenntnisse oder Erfahrungen gemachten Erfindungen dem ausschließlichen Verfügungsrecht der Heeresverwaltung unterliegen und ohne deren Zustimmung zum Patent (Gebrauchsmuster) nicht angemeldet werden dürfen, unter Uebernahme eines Vertragsstrafenversprechens für den Fall einer ohne vorher auf dem Dienstwege eingeholten kriegsministeriellen Genehmigung erfolgenden Patentanmeldung während der Vertragsdauer.
Billigt der Herr Reichskanzler den in dieser Verfügung liegenden weitgehenden Eingriff in Privatrechtsverhältnisse, welcher auf der einen Seite eine Beeinträchtigung der gerade für die Kriegsverhältnisse besonders wesentlichen Erfindertätigkeit, auf der anderen Rechtsnachteile für die beteiligten Erfinder auf Grund von Fristversäunmissen und Unterlassungen und darauf begründete Ersatzansprüche gegen den Fiskus in der Folgezeit befürchten läßt?
Ist der Herr Reichskanzler bereit, eine erneute eingehende Prüfung der Angelegenheit zu veranlassen?: Bd. 321, Nr. 1017.
Schriftliche Antwort: Bd. 322, Nr. 1146.
i) Invalidenversicherung siehe unter 6 q.
k) Jugendliche Personen.
Ausbeutung der Arbeiter. Verfügung des Generalkommandos des VI. Armeekorps, betr. Arbeitszwang für Personen unter 18 Jahren in landwirtschaftlichen Betrieben: Bd. 310, 106. Sitz. S. 3295B.
Anfrage Taubadel: Im Bereich des Stellvertretenden Generalkommandos für das 5. Armeekorps bringt der stellvertretende Kommandierende General durch eine Anordnung vom 11. Februar d. I. auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand die Bestimmungen des Gesetzes den Vaterländischen Hilfsdienst auch für jugendliche männliche Personen im Alter von 14 bis 17 Jahren in Anwendung.
Ist dem Herrn Reichskanzler diese im Widerspruch zu dem Gesetz über den Vaterländischen Hilfsdienst stehende Anordnung bekannt und was gedenkt er hiergegen zu tun?: Bd. 323, Nr. 1351.
Bd. 311, 138. Sitz. S. 4317A. — Beantwortet.
l) Mittelstand. Anwendung des Gesetzes auf den Mittelstand, rigorose Maßnahmen: Bd. 311, 139. Sitz. S. 4349D, Bd. 311, 139. Sitz. S. 4358A.
Heranziehung der Handwerker, der Lehrlinge: Bd. 309, 88. Sitz. S. 2591C, Bd. 309, 88. Sitz. S. 2596D.
Heranziehung von Handwerkern, möglichste Beschäftigung am Wohnsitz, Zurückstellung selbständiger Handwerker: Bd. 311, 144. Sitz. S. 4519D.
m) Politischer Mißbrauch.
Anfrage Dittmann: Ist dem Herrn Reichskanzler folgender Fall eines Mißbrauchs des Hilfsdienstgesetzes zu politischer Maßregelung bekannt?
Der 32jährige kriegsinvalide Mechaniker Hans Becker aus Neukölln, dem infolge Zerschmetterung des Fußgelenks durch einen Schuß das eine Bein um ca. 5 Zentimeter verkürzt worden ist, fand nach seiner Heilung in der Zigarettenfabrik Manoli Arbeit als Zigarettenmaschinist. Er erhielt am 3. Oktober d. I. vom Einberufungsausschusse für den vaterländischen Hilfsdienst eine Aufforderung, sich innerhalb 14 Tagen eine kriegswichtige Beschäftigung zu besorgen. Von Vertretern der Firma Manoli wurden Schritte unternommen, Becker zu reklamieren; es wurde aber schließlich erklärt: "über die Person des Herrn Becker werde von höherer Stelle aus verfügt werden".
Daraufhin beschaffte sich Becker bei der Firma Schwarzkopff Arbeit im Torpedobau, die zweifellos nach den Bestimmungen des Hilfsdienstgesetzes eine kriegswichtige Beschäftigung darstellt. Der Einberufungsausschuß, dem Becker davon Mitteilung machte, forderte ihn jedoch erneut auf, sich andere Beschäftigung zu suchen. Bei einer persönlichen Aussprache mit einem Beamten des Einberufungsausschusses wurde er gefragt, ob er "etwas ausgefressen" habe, ob er viellicht politisch tätig gewesen sei. Als er das letztere bejahte, meinte der Beamte, dann sei das wohl der Grund für die erneute Aufforderung des Einberufungs ausschusses; er möge sich beim Gesamteinberufungsausschuß beschweren. Becker reichte leine solche Beschwerde ein. Statt einer Antwort erhielt er die Aufforderung, am 16. November zur körperlichen Untersuchung in der Kaserne in der Karlstraße zu erscheinen. Dort wurde ihm von dem die Untersuchung leitenden Offizier gesagt: "Sie haben sich hier anständig zu betragen, zwei Kreuzer haben Sie schon. "
Später sagte derselbe Offizier, im Bureau des Einberufungsausschusses sei Becker doch schon erklärt worden, daß er von der Firma Schwarzkopff wieder fort müsse; deshalb solle ihm jetzt Arbeit zugewiesen werden. Darauf diktierte der Offizier dem Schreiber: "Messingwerk (oder Metallwerk) Eberswalde", verbesserte sich jedoch sofort: "Aber warten Sie mal, ich sah eben noch etwas Besseres", dann diktierte er: "Als Arbeiter zum Gemeindevorstand in Frohnau." Zu Becker sagte der Offizier: "Sie melden sich dort beim Gutsvorstand." Der Gutsvorsteher von Frohnau erklärte Becker, er habe kräftige Leute angefordert, die Kohlen und Kartoffeln tragen und sonstige schwere Arbeit verrichten konnten. Er sei erstaunt, daß man ihm statt dessen einen Mechaniker schicke, der körperlich schwächlich und zudem auch noch Kriegsinvalide mit einer Beinverkürzung sei. Der Gutsvorsteher stellte Becker eine Bescheinigung aus, in der es heißt: "Becker ist Kriegsinvalide und zur Verrichtung schwerer körperlicher Arbeit, wie solche hier verlangt und angemeldet ist, untauglich. Ich verzichte deshalb auf seine Einstellung. "
Seitdem — seit dem 20. November — bemüht sich Becker vergebens um andere Arbeit. Die Zuweisung nach dem Gutshof Frohnau wirkt auf alle industriellen Arbeitgeber abschreckend.
Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um dem durch den Einberufungsausschuß aus seiner sicheren Arbeitsstelle herausgerissenen kriegsinvaliden Mann wieder eine feste Beschäftigung zu verschaffen und für ihn den erlittenen Verdienstverlust zu entschädigen?
Was gedenkt der Herr Reichskanzler ferner zu tun, um die Veranlasser dieses Mißbrauchs des Hilfsdienstgesetzes zu politischer Maßreglung zur Verantwortung zu ziehen und welche allgemeinen Maßnahmen gedenkt der Herr Reichskanzler gegen die Wiederholung eines solchen — nicht vereinzelt dastehenden — Falles zu ergreifen: Bd. 322, Nr. 1186.
Wiederholt von Dr. Cohn (Nordhausen): Bd. 323, Nr. 1355.
Bd. 311, 141. Sitz. S. 4396C. — Beantwortet.
n) Rechtsschutz für Hilfsdienstpflichtige:
Bd. 321, Nr. 801 Ziff. 606.
Bd. 322, Nr. 1214 S. 227.
o) Schlichtungsausschüsse, Zentralstelle, Errichtung, Zusammensetzung, Tätigkeit, Tagegelder:
Bd. 320, Nr. 633 Anhang a 511, a 512, a 548.
Bd. 320, Nr. 650 S. 124, 126.
Bd. 322, Nr. 1213 Anhang a 803.
Bd. 322, Nr. 1214 S. 155.
Nichtzulassung der wirtschaftsfriedlichen (gelben) Arbeiterorganisationen zu den Ausschüssen des Hilfsdienstgesetzes:
Bd. 309, 85. Sitz. S. 2476A.
Bd. 309, 86. Sitz. S. 2495D, Bd. 309, 86. Sitz. S. 2515A ff, Bd. 309, 86. Sitz. S. 2517A ff, Bd. 309, 86. Sitz. S. 2518D ff, Bd. 309, 86. Sitz. S. 2519C, Bd. 309, 86. Sitz. S. 2520D, Bd. 309, 86. Sitz. S. 2522C ff, Bd. 309, 86. Sitz. S. 2524A, Bd. 309, 86. Sitz. S. 2524C, Bd. 309, 86. Sitz. S. 2525B, Bd. 309, 86. Sitz. S. 2526A.
Nichtzulassung der wirtschaftsfriedlichen (gelben) Arbeiterorganisationen zu den Ausschüssen des Hilfsdienstgesetzes, Ausschluß des Verbandes deutscher Eisenbahnarbeiter und Handwerker und sonstiger Eisenbahnorganisationen: Bd. 309, 86. Sitz. S. 2519C, Bd. 309, 86. Sitz. S. 2520D, Bd. 309, 86. Sitz. S. 2524D, Bd. 309, 86. Sitz. S. 2525D.
Nichtzulassung der wirtschaftsfriedlichen (gelben) Arbeiterorganisationen zu den Ausschüssen des Hilfsdienstgesetzes, Nichtzulassung katholischer Arbeitervereine: Bd. 309, 86. Sitz. S. 2519D, Bd. 309, 86. Sitz. S. 2521B, Bd. 309, 86. Sitz. S. 2524D, Bd. 309, 86. Sitz. S. 2525C, Bd. 309, 86. Sitz. S. 2525D, Bd. 309, 86. Sitz. S. 2526A.
Bildung landwirtschaftlicher Spruchkammern bei den Schlichtungsausschüssen: Bd. 309, 88. Sitz. S. 2570C.
p) Vereins- und Versammlungsrecht für die Hilfsdienstpflichtigen: Bd. 310, 125. Sitz. S. 3859B, Bd. 310, 125. Sitz. S. 3869D.
q) Versicherung der Hilfsdienstpflichtigen:
Bd. 320, Nr. 650 S. 190.
Bd. 321, Nr. 913 Anhang a 650.
Bd. 322, Nr. 1214 S. 269, S. 271.
Angestelltenversicherung der im Auslande beschäftigten Hilfsdienstpftichtigen:
Bd. 320, Nr. 650 S. 197.
Bd. 321, Nr. 913 Anhang a 647.
Bd. 322, Nr. 1214 S. 270.
Invalidenversicherung der im Auslande beschäftigten Hilfsdienstpflichtigen:
Bd. 320, Nr. 650 S. 195.
Bd. 321, Nr. 913 Anhang a 651.
Bd. 322, Nr. 1214 S. 269.
Unfallversicherung der Hilfsdienstpstichtigen:
Bd. 321, Nr. 913 Anhang a 650.
Bd. 323, Nr. 1356 Anhang a 546, a 858.
r) Weibliche Personen.
Anfrage Koenig: Am 18. November ist von der Polizeiverwaltung zu Dortmund auf Grund der Verordnung des Königlichen stellvertretenden Generalkommandos des VII. Armeekorps zu Münster vom 3. April 1917 über Arbeitshilfe in der Kriegswirtschaft eine Bekanntmachung erlassen worden, durch die sämtliche allein stehende und unverheiratete weibliche Personen im Alter von 16 bis einschließlich 35 Jahren, die nicht im Sinne des § 2 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916 tätig sind, aufgefordert werden, sich zur Eintragung in eine Liste zu gewissen Stunden und Tageszeiten zu melden.
Ist der Herr Reichskanzler bereit, Vorsorge zu treffen, daß die stellvertretenden Königlichen Generalkommandos Verordnungen, die mit den die weibliche Dienstpflicht ablehnenden Beschlüssen des Reichstags in Widerspruch stehen, nicht erlassen, bzw. daß die bereits erlassenen aufgehoben werden?: Bd. 322, Nr. 1174.
Bd. 311, 129. Sitz. S. 3992A. — Beantwortet.
7. Grundsätze für die Demobilmachung. —
Antrag des Aussch. f. Handel u. Gew.: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, die auf Grund des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst herbeigeführten Beschäftigungsverhältnisse sind alsbald nach Kriegsabschluß in dem Maße, als es die Zurückführung der Betriebe zum früheren Stand erfordert, rückgängig zu machen. Den solcherart Entlassenen steht, sofern sie vor ihrem Eintritt in den Hilfsdienst schon als Arbeiter oder Angestellte tätig waren, bis zur Wiedererlangung einer Beschäftigung das Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung zu: Bd. 321, Nr. 875 unter IB 5 f.
Bd. 312, 161. Sitz. S. 5045D. — Angenommen.
Antrag Albrecht und Genossen. Der Reichstag wolle beschließen: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß das Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916 sofort außer Kraft gesetzt wird.
Bd. 325, Nr. 1958. — Unerledigt.
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