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Reichstag Session Reports


Civilprozeß



Civilprozeß,

1. Petition um Zuziehung von Rechtsanwälten zu der zur Ausarbeitung einer Civilprozeß-Ordnung niedergesetzten Kommission: 89.20. Sitz. v. 10.6.1868 S.363 u. S.364.Ueberweisung zur Berücksichtigung.

2. Interpellation v. Bernuth: Der Unterzeichnete richtet an den Herrn Bundeskanzler die Anfrage:I. Hinsichtlich des Entwurfs einer gemeinsamen Civilprozeß-Ordnung, zu dessen Ausarbeitung vom Bundesrath eine Kommission niedergesetzt ist:Welches Resultat hat die Thätigkeit der Kommission bisher gehabt und wann ist der Abschluß dieser Thätigkeit muthmaßlich zu erwarten?Liegt es in der Absicht, nach Beendigung der Arbeiten der Kommission den Gesetz-Entwurf, ehe er dem Reichstage vorgelegt wird, veröffentlichen zu lassen?II. ec. (betreffend Strafrecht, Strafprozeßordnung, Gerichts-Organisation): 91.17. Sitz. v. 12.4.1869 S.309 bis 312.Beantwortet.

3. Resolutionen bei Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die bei dem Betrieb von Eisenbahnen, Bergwerken u.s.w. herbeigeführten Tödtungen und Körperverletzungen.a) Lasker: Den Reichskanzler aufzufordern darauf Bedacht zu nehmen, daß die Deutsche Civilprozeß-Ordnung für Streitigkeiten, welche nach den Prozeßgrundsätzen dieses Gesetzes zu entscheiden sind, die Mitwirkung von Laien (Geschworenen, Schöffen) anordne, namentlich so weit die Feststellung der Entschädigungspflicht, die Höhe und die Art des Schadenersatzes in Betracht kommen: 76.27. Sitz. v. 1.5.1871 S.508.33. Sitz. v. 12.5.1871 S.653 u. S.654.Zurückgezogen.b) Dr. Tellkampf: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, bei Abfassung der Deutschen Civilprozeßordnung in Erwägung zu nehmen, daß auch bei Entscheidung der nach dem Deutschen Handelsgesetzbuche zu verhandelnden Rechtsstreitigkeiten über den Ersatz des Schadens bei der Personen-Beförderung auf Seeschiffen das Gerichtsverfahren nach Analogie der Bestimmungen des § 5 des vorliegenden Gesetzentwurfs geordnet werde: 78.27. Sitz. v. 1.5.1871 S.509.33. Sitz. v. 12.5.1871 S.658.Abgelehnt.

4. Entwürfe einer Civilprozeß-Ordnung und eines Einführungsgesetzes zu derselben: 6 und zu 6.I.B.: 19. Sitz. v. 27.11.1874 S.355/62.Einsetzung einer Kommission zur Vorberathung des Entwurfs siehe "Gerichtsverfassung" unter 5.Mündlicher Bericht dieser Kommission über die Arbeiten derselben: 22.3. Sitz. v. 29.10.1875 S.13 bis 16.Komm.B. 6, zu 6, 9, 36, 135.Beschl. des Bundesraths: 22.II.B.: Ab.Antr. 38, 46, 49.4. Sitz. v. 3.11.1876 S.13/15.6. Sitz. v. 7.11.1876 S.53/62.11. Sitz. v. 18.11.1876 S.167/75.18. Sitz. v. 27.11.1876 S.389/92.Beschl. 60.Beschl. des Bundesraths: 115.III.B: Ab.Antr. 132, 138.36. Sitz. v. 21.12.1876 S.999 bis 1001.Red. 150.Gesammt-Abst.: 36. Sitz. v. 21.12.1876 S.1004.Civilprozeß-Ordnung v. 30.1.1877 RGB. v. 1877 S.83 bis 243.Einführungsgesetz v. 30.1.1877 RGB.1877 S.244 bis 250.

5. Amtsgericht. Verfahren vor dem Amtsgericht, bezüglich der Klageerhebung, Terminsbestimmung, Urtheilsverkündung, Zwangsvollstreckung ec. siehe Antrag Kulemann hier unter 16.b.

6. Anwaltszwang. Antrag Dr. Boeckel u. Gen. auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend Abänderung der Civilprozeß-Ordnung vom 30.1.1877 (Beseitigung des Anwaltszwanges): 99.

Unerledigt geblieben.

7. Aufgebot von Schuldurkunden des Reichs siehe "Schuldenwesen" unter A.4.

8. Eidesleistung siehe den besonderen Abschnitt "Eid".

9. Lohn, Beschlagnahme des Arbeits- und Dienstlohns siehe "Lohn".

10. Offenbarungseid.a) Petition, betreffend Abänderung der Civilprozeß-Ordnung (Offenlegung eines Verzeichnisses derjenigen Personen, die den Offenbarungseid geleistet haben, auf den Gerichtsschreibereien).Pet.B. 638.201. Sitz. v. 23.3.1892 S.4963 u. S.4964.Ueberweisung als Material.b) Petition, betreffend Abänderung der Civilprozeßordnung (Offenlegung eines Verzeichnisses von Personen, die den Offenbarungseid geleistet haben, auf den Gerichtsschreibereien).Pet.B. 133.70. Sitz. v. 18.3.1893 S.1740.Unerledigt geblieben.

11. Prozeßkosten siehe Antrag Kulemann hier unter 16. b.

12. Rechtskonsulenten. Wegen der Ausübung des Gewerbebetriebes der sogenannten Rechtskonsulenten siehe "Rechtskonsulenten".

13. Revision.a) Kaiserliche Verordnung, betreffend die Begründung der Revision in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, vom 28. 9. 1879: 34.I.B.: 12. Sitz. v. 4.3.1880 S.232/33.Komm. B. 72.II.B.: 23. Sitz. v. 6.4.1880 S.518.Beschl. 78.III.B.: 25. Sitz. v. 8.4.1880 S.555/61.Red. 82.Gesammt-Abst.: 27. Sitz. v. 10.4.1880 S.617.Res. der Kommission: Dem Herrn Reichskanzler zur Erwägung zu unterbreiten, ob nicht die Ausdehnung der Revision auf die Verletzung derjenigen an und für sich nicht revisibelen verschiedenen einzelnen Landesgesetze zu veranlassen sei, welche dem preußischen Berggesetz vom 24.7.1865, sowie dem preußischen Gesetz über den Eigenthumserwerb an Grundstücken und deren dingliche Belastung, vom 5.5.1872, und der preußischen Grundbuchordnung vom 5.5.1872 nachgebildet sind: 72.23. Sitz. v. 6.4.1880 S.518.Angenommen.Publikation v. 11.4.1880 RGB.1880 S.102.b) Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Begründung der Revision in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten: 6.I. u. II.B.: 5. Sitz. v. 25.2.1881 S.61/62.III.B.: 6. Sitz. v. 28.2.1881 S.67.Gesetz v. 15.3.1881 RGB.1881 S.38/39.c) Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Begründung der Revision in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten: 289.I. u. II.B.: 89. Sitz. v. 18.5.1886 S.2063 u. S.2064.III.B.: 91. Sitz. v. 21.5.1886 S.2097.Gesetz v. 24.6.1886 RGB.1886 S.207.d) Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Begründung der Revision in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten: 71.I.B.: 29. Sitz. v. 24.1.1893 S.666.II.B.: 67. Sitz. v. 15.3.1893 S.1669.III.B.: 69. Sitz. v. 17.3.1893 S.1715/1716.Gesetz v. 30.3.1893 RGB.1893 S.139/140.

14. Schuldhaft. Beseitigung bezw. Wiedereinführung siehe "Schuldhaft".

15. Zeugniszwang.a) Interpellation Dr. v. Komierowski:Der Redakteur des "Kuryer Poznanski", Dr. Kantecki, befindet sich seit dem 27.11.1876 in Haft beim Königlichen Kreisgerichte zu Posen; die Inhaftierung erfolgte und dauert fort, weil Dr. Kantecki in Folge einer Requisition des Kaiserlichen Ober-Postdirektors zu Bromberg, zur zeugeneidlichen Vernehmung darüber aufgefordert, von welcher Person ihm die Mittheilung über den Inhalt der vom Ober-Postdirektor zu Bromberg in Nr. 213 des "Kuryer Poznanski" vom 19.9.1876 erwähnten, die Beschlagnahme von Briefen Sr. Eminenz des Kardinal Erzbischofs Grafen Ledochowski betreffenden Verfügung zugegangen ist, zwar bezeugt und beschworen hat, daß ihm diese Nachricht nicht von einem Postbeamten zugegangen ist, sonst aber sich geweigert hat, die betreffende Person zu bezeichnen.Der Unterzeichnete erlaubt sich den Herrn Reichskanzler zu fragen:1. Ist der vorliegende Fall zur Kenntniß des Herrn Reichskanzlers gelangt?2. Ist der Herr Reichskanzler geneigt, geeignete Maaßnahmen zu Gunsten des inhaftierten Dr. Kantecki zu treffen?: 18.8. Sitz. v. 13.3. 1877 S.111 bis 122. 11. Sitz. v. 17.3.1877 S.197 (Berichtigung).Beantwortet und besprochen.b) Antrag Magdzinski: Die Zurücknahme der Requisition des Kaiserlichen Ober-Postdirektors zu Bromberg, welche die Inhaftirung des Dr. Kantecki wegen Zeugnißverweigerung zu Folge hat: 49.Durch Entlassung des Dr. Kantecki aus der Haft gegenstandslos geworden.c) Antrag Becker u. Gen. auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend den Zeugnißzwang: 66.I.B.: 25. Sitz. v. 19.4.1877 S.616/22.26. Sitz. v. 20.4.1877 S.625/30.II.B.: 33. Sitz. v. 30.4.1877 S.881/87.Beschl.: 193.III.B.: 36. Sitz. v. 3.5.1877 S.1008/11.Annahme des Gesetzentwurfs seitens des Reichstags.d) Siehe auch "Verfassung" unter 26.

16. Zustellunga) Entwurf eines Gesetzes, betr. die Ergänzung des §809 der Civilprozeß-Ordnung (Zustellung des Arrestbefehls an den Schuldner): 125.I.B.: 47. Sitz. v. 15.2.1886 S.1078/81.Komm.B. 233.II.B.: 79. Sitz. v. 1.4.1886 S.1803/05.III.B.: 82. Sitz. v. 5.4.1886 S.1875/78.Gesetz v. 30.4.1886 RGB.1886 S.130.b) Antrag Kulemann auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend Abänderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Civilprozeß-Ordnung (Zustellung, Klageerhebung, Zustellung der Terminsbestimmung, Zwangsvollstreckung, Prozeßkosten, Urtheilsverkündung): 52.I.B.: 39. Sitz. v. 14.3.1889 S.906/16.In der Kommission unerledigt geblieben.c) Antrag Freiherr v. Buol-Berenberg u. Gen., betreffend die Revision der Civilprozeß-Ordnung und des Gerichtskostengesetzes bezüglich des Zustellungswesens: 91.I.B.: 39. Sitz. v. 14.3.1889 S.906/16.In der Kommission unerledigt geblieben.d) Antrag Rintelen: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, schon vor genereller Revision der Reichsprozeßgesetze, und zwar baldmöglichst, dem Reichstage den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, durch welchen die Vorschriften der Civilprozeß-Ordnung und des Gerichtskostengesetzes über das Zustellungswesen nach der Richtung hin geändert werden:1. daß die Zustellungen von Amtswegen erfolgen, mit den Maßgaben,a) daß der Partei die Besorgung der Zustellung von Ladungen, Schriftsätzen, Urtheilen, Arrestbefehlen und einstweiliger Verfügung an die Gegenpartei zu überlassen ist, wenn sie erklärt, für die Zustellung selbst Sorge tragen zu wollen, in welchem Fall jedoch die zur Erstattung der Prozeßkosten verurtheilte Partei die durch die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher erwachsenen Kosten nicht zu tragen hat;b) daß Urtheile, gegen welche der Einspruch, die Berufung oder die Revision zulässig ist, von Amtswegen erst dann zugestellt werden, wenn eine Partei die Zustellung beantragt;c) daß die Nothfristen durch Uebergabe des zuzustellenden Schriftsatzes an die Gerichtsschreiberei gewahrt werden;d) daß die Vorschriften der Civilprozeß-Ordnung über Zustellung durch Vermittelung des Gerichtsschreibers in Wegfall kommen;2. daß bei Zustellungen von Amtswegen die Form der Zustellung vereinfacht wird, und zwar in der Art,a) daß die Vorschriften des §173 Absatz 2 und 3 der Civilprozeß-Ordnung, betreffend die Stelle, wohin die Zustellungsurkunde zu setzen und betreffend die Uebergabe einer beglaubigten Abschrift der Zustellungsurkunde, in Wegfall kommen;b) daß in der Zustellungsurkunde die Uebergabe des seiner Adresse und der Geschäftsnummer nach bezeichneten Schriftstücks bezeugt werden und die Unterschrift der Person, an welche zugestellt ist, oder der Grund, weshalb dieselbe nicht gegeben werden konnte, enthalten sein muß; wogegen die Vorschriften des §174 Nr. 2 und 3 der Civilprozeß-Ordnung, betreffend die Bezeichnung der Person oder des Gerichts, für welche, und der Person, an welche zugestellt werden soll, in Wegfall kommen:c) daß bei Zustellungen durch die Post die Vermittelung des Gerichtsvollziehers in Wegfall kommt; daß das Ersuchen an die Post durch trennbare Einfügung eines, soweit möglich, ausgefüllten Formulars der Postzustellungsurkunde in den der Post übergebenen Brief bewirkt wird, und daß an Stelle der Bescheinigung der Aufgabe zur Post die Bescheinigung des Gerichtsschreibers tritt, daß er die aufzugebenden Briefe behufs Beförderung zur Post dem Gerichtsdiener übergeben habe;d) daß, wenn mehreren an demselben Ort wohnenden Personen gleichlautende Schriftstücke durch den Gerichtsvollzieher zuzustellen sind, die Zustellung auf Einer Urkunde (Kurrende, Umlauf) beurkundet werden kann;e) daß die Zustellungsurkunden zu den Akten genommen werden;3. daß für die von Amtswegen zuzustellenden Schriftstücke Schreibgebühren und Zustellungsgebühren bei den Gerichtskosten nicht berechnet werden: 25.Unerledigt geblieben.e) Antrag Rintelen, das gerichtliche Zustellungswesen betreffend - gleichlautend mit dem Antrage vorstehend unter d -: 15.11. Sitz. v. 21.5.1890 S.209. u. S.210.Komm.B. 98 mit dem Antrage: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, schon vor durchgreifender Revision der Reichs-Prozeßgesetze, und zwar baldmöglichst, dem Reichstage den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, durch welchen die Vorschriften derselben über das Zustellungswesen nach der Richtung hin geändert werden, daß den zu Tage getretenen Mängeln und Härten - insbesondere hinsichtlich der Weitläufigkeit und Kostspieligkeit des Verfahrens - Abhilfe gewährt wird.30. Sitz. v. 30.6.1890 S.712 bis 715.Komm.Antr. angenommen.f) Petition von Gerichtsvollziehern, betreffend Abänderung der Prozeßgesetze und des Gerichtskostengesetzes. (Zustellung und Zwangsvollstreckung betreffend.)Pet.B. 637.201. Sitz. v. 23.3.1892 S.4962 u. S.4963.Ueberweisung als Material für eine etwaige Revision der Civilprozeß-Ordnung.

17. Zwangsvollstreckung.a) Petitionen, betreffend die Wiedereinführung des früheren Exekutionsverfahrens und die Haftpflicht des Staates für Defekte der Gerichtsvollzieher.Pet.B. 262. Ueberweisung mit dem Ersuchen, dieselben der Kommission für Ausarbeitung eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuches zuzustellen.Unerledigt geblieben.b) Pfändung von Eisenbahnbetriebsmitteln siehe "Eisenbahnwesen" unter E.c) Antrag Sabor u. Gen. um Vorlegung des Entwurfs eines Gesetzes über die Pfändung der Pension der im Privatdienste dauernd angestellt gewesenen Personen (vergl. Civilprozeß-Ordnung §749): 24.Unerledigt geblieben.d) Antrag Blos u. Gen.: Der Bundesrath wird aufgefordert, baldmöglichst einen Gesetzentwurf einzubringen, nach welchem die Bestimmungen der Civilprozeß-Ordnung v. 30.1.1877 über die Zwangsvollstreckung derart abgeändert werden, daß namentlich:die in den §§715 u. 749 aufgeführten Gegenstände bezw. Forderungen, welche der Pfändung nicht unterworfen sein sollen, vermehrt und, soweit erforderlich, noch genauer spezialisirt werden, unddas Zurückbehaltungsrecht der Vermiether und Verpächter an den sonst von der Pfändung befreiten Gegenständen auf gehoben werde: 30.Unerledigt geblieben.e) Antrag Kulemann siehe vorstehend unter 16.b.f) Petitionen von Gerichtsvollziehern wegen Abänderung der Prozeßgesetze und des Gerichtskostengesetzes (Zwangsvollstreckung) siehe vorstehend unter 16.f.g) Petition um Abänderung des Abs. 2 §749 der Civilprozeß-Ordnung (Zwangsvollstreckung).Pet.B. 238.82. Sitz. v. 2.5.1895 S.2049.Ueberweisung als Material.h) Antrag Graf v. Holstein auf Abänderung des §749 der Civilprozeß-Ordnung (Pfändung) siehe "Lohn" unter 10 u. 11.



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