Wohnungswesen
Wohnungswesen. — Siehe auch Grundbesitz, Grundstücke, Hausbesitz usw., Heimstätten.
1. Bedeutung der Wohnungsfürsorge; gesetzliche Regelung durch das Reich oder die Bundesstaaten, Stellung des Bundesrats:
Bd. 318, Nr. 295 S. 2, 5.
Bd. 307, 52. Sitz. S. 1200B, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1205C, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1208A, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1209A, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1212A, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1221B, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1224B.
Bd. 312, 162. Sitz. S. 5050D, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5055D, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5056B, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5062D, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5064D, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5066B.
Bedeutung der Wohnungsfürsorge, Rückblick auf die Behandlung der Wohnungsfrage im Reichstag: Bd. 312, 162. Sitz. S. 5050A.
Zuständigkeit der Reichsämter für die Bearbeitung der Wohnungsfrage: Bd. 312, 156. Sitz. S. 4883C.
Antrag v. Trampczynski u. Gen.: zur Beratung aller das Wohnungswesen betreffenden Anträge und Petitionen wird ein besonderer Ausschuß von 21 Mitgliedern eingesetzt: Bd. 316, Nr. 131.
Bd. 306, 19. Sitz. S. 383A, Bd. 306, 19. Sitz. S. 383B. — Angenommen.
Antrag Bartschat, v. Brockhausen, Dr. Cohn (Nordhausen), Göhre, Götting, Dr. Hitze, Dr. Jaeger, D. Mumm, Dr. Schatz, v. Trampczinski zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1917: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß im Reichsamt des Innern Einrichtungen getroffen werden, die geeignet sind, das Wohnungswesen, namentlich auf dem Gebiete des Kleinwohnungsbaues und der Siedlung, im Deutscheu Reiche zu fördern, mit dem Ziele, einen Mittelpunkt für die Bestrebungen der deutschen Wohnungsreform zu bilden. Dabei wird auf ein einheitliches, geordnetes Zusammenarbeiten aller beteiligten gesetzgeberischen, verwaltungsrechtlichen und finanziellen Faktoren (Reich, Einzelstaaten, Gemeinden, Versicherungsanstalten, freie Organisationen usw.) hinzuwirken sein: Bd. 321, Nr. 822.
Bd. 310, 108. Sitz. S. 3358D, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3362C, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3363B, Bd. 310, 108. Sitz. S. 3379D. — Angenommen.
Antrag des 10. Ausschusses (Wohnungswesen), den verbündeten Regierungen als Maßnahme gegen die Wohnungsnot vorzuschlagen: Die Leitung einer planmäßigen und umfassenden Wohnungsherstellung nach dem Kriege sowie die Organisierung aller hierfür im Reiche vorhandenen öffentlichen und privaten Kräfte hat das Reichswirtschaftsamt als Zentralstelle für Uebergangswirtschaftzu übernehmen. Alle Vorbereitungen und Maßnahmen dafür sind von ihm in Einverständnis und Gemeinschaft mit den Bundesstaaten zu treffen und schon jetzt in die Wege zu leiten: Bd. 324, Nr. 1492 Ziff. 1:
Bd. 312, 162. Sitz. S. 5050B, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5054B, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5062D, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5064D, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5066C, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5076A. — Angenommen.
Maßnahmen in Preußen, Wohnungsgesetzentwurf, Taxämter- und Stadtschaftengesetz:
Bd. 307, 52. Sitz. S. 1206B, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1207A, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1211D, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1212B, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1215B, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1217D.
Bd. 312, 162. Sitz. S. 5050D, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5054B.
Siehe auch Bayern, Oldenburg und Württemberg.
2. Beschaffung der Mittel für einen ausgedehnten Kleinwohnungsbau; Darlehen des Reichs, Haftung der Gemeinden:
Bd. 318, Nr. 295 S. 4.
Bd. 307, 52. Sitz. S. 1200D, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1208C, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1217A, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1220B, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1220D, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1221C, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1222A.
Resolutionen des Haushaltsausschusses zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1916: die Verbündeten Regierungen zu ersuchen, im nächsten Reichshaushalt als regelmäßige Ausgabe 30 000 Mark einzusetzen zur Unterstützung derjenigen Vereinigungen, welche die allgemeine Förderung des Kleinwohnungswesens bezwecken: Bd. 318, Nr. 293 unter II d 1
und des 10. Ausschusses (Wohnungswesen) — gleichlautend wie vorstehend: Bd. 318, Nr. 295 unter A I.
Bd. 318, Nr. 295 S. 4.
Bd. 307, 52. Sitz. S. 1212C, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1218A.
Bd. 307, 53. Sitz. S. 1251C. — Angenommen.
3. Finanzielle Beteiligung des Reichs.
a) Beteiligung des Reichs als Arbeitgeber am Kleinwohnungsbau; Wohnungsfürsorgefonds, Bewirtschaftung:
Bd. 315, Nr. 26 S. 30.
Bd. 316, Nr. 107 S. 9.
Bd. 307, 52. Sitz. S. 1216C.
Resolutionen des Haushaltsausschusses zum Etat für das Reichsamt des Innem für 1916: die verbündeten Regierungen zu ersuchen, bei Vorlage des Reichshaushaltsvoranschlags für 1917 beim Etat des Reichsamts des Innern im außerordentlichen Etat, "Reichswohnungsfürsorgefonds",
α) das Dispositiv wie folgt zu ändern: "zur Förderung der Herstellung geeigneter Kleinwohnungen für Arbeiter und gering besoldete Beamte in den Betrieben des Reichs und Reichsheeres sowie für Kriegsbeschädigte und -hinterbliebene. Rückeinnahmen (Zins und Tilgung) stießen dem Fonds zu";
β) die Etatsposition von 5 zunächst auf 10 Millionen Mark zu erhöhen: Bd. 318, Nr. 293 unter A I.
und des 10. Ausschusses (Wohnungswesen) — gleichlautend wie vorstehend, jedoch statt "1917" die Jahreszahl "1916": Bd. 318, Nr. 295 unter A I.
Bd. 318, Nr. 295. S. 5.
Bd. 307, 52. Sitz. S. 1207A, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1209D, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1212D, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1217B, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1218A, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1221D.
Bd. 307, 53. Sitz. S. 1251C. — Resolution des Haushaltsausschusses angenommen.
b) Bürgschaftsfonds des Reichs für Hypothekendarlehen, Erweiterung.
Resolution des 10. Ausschusses (Wohnungswesen): die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstag bei seinem nächsten Zusammentritt folgende Novelle zum Gesetz, betreffend Bürgschaften des Reichs zur Förderung des Baues von Kleinwohnungen für Reichs- und Militärbedienstete, vom 10. Juni 1914 vorzulegen:
Gesetz, betreffend Bürgschaften des Reichs zur Förderung des Baues von Kleinwohnungen für Kriegsteilnehmer und deren Hinterbliebene, wie für Reichs- und Militärbedienstere.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usw, verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:
§ 1.
Der Reichskanzler wird ermächtigt, zur Förderung der Herstellung geeigneter Kleinewohnungen für Kriegsteilnehmer und deren Hinterbliebene, wie für Arbeiter und gering besoldete Beamte des Reichs und der Militärverwaltung für Hypothekendarlehen, die
a) von anderer Seite an Gemeinden, Kommunalverbände, Zweckverbände oder gemeinnützige Unternehmungen (Bauvereine, Baugenossenschaften, Baugesellschaften usw.) oder
b) von Gemeinden oder Kommunalverbänden oder Zweckverbänden an geeignete Bauunternehmer
unter Ausschluß der Kündbarkeit für die Dauer von mindestens 10 Jahren gewährt werden, Bürgschaften bis zum Gesamtbetrage von 250 Millionen Mark zu übernehmen. (Im übrigen unverändert.)
Urkundlich usw. Gegeben usw.:
Bd. 318, Nr. 295 unter A V.
Bd. 307, 52. Sitz. S. 1207C, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1210A, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1213B, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1217B, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1221D, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1223D.
Bd. 307, 53. Sitz. S. 1251D. — Angenommen.
Antrag des 10. Ausschusses (Wohnungswesen): den Verbündeten Regierungen als Maßnahme gegen die Wohnungsnot vorzuschlagen: Da eine Neubautätigkeit allein auf privatwirtschaftlicher Grundlage wegen der Baukostenverteuerung und der anderweitigen starken Inanspruchnahme des Kapitalmarktes während der Uebergangszeit unmöglich erscheint, sind 500 Millionen Mark aus Reichsmitteln zwecks Gewährung von Bauzuschüssen und billigen Darlehen sowie zur Bildung eines Bürgschaftsfonds bereitzustellen. Gleichzeitig ist zu erwirken, daß auch die Bundesstaaten und Gemeinden sich mindestens in gleichem Umfang wie das Reich an der Aufbringung von Mitteln für die Neubautätigkeit beteiligen. Die Versicherungsträger (Krankenkassen, Landesversicherungsanstalten, Reichsversicherungsanstalt für Angestellte, Berufsgenossenschaften) sowie die öffentlichen Sparkassen sollen ihre verfügbaren Bestände möglichst in Darlehen auf Kleinwohnungsbauten zu mäßigem Zinsfuß anlegen: Bd. 324, Nr. 1492 Ziff. 2.
Bd. 312, 162. Sitz. S. 5069A, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5073A, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5075A, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5076A. — Angenommen.
Gesetzentwurf zur Abänderung des § 1 des Gesetzes, betreffend Bürgschaften des Reichs zur Förderung des Baues von Kleinwohnungen für Reichs- und Mititärbedienstete, vom 10. Juni 1914: Bd. 325, Nr. 1819.
Erste, zweite und dritte Beratung: Bd. 313, 191. Sitz. S. 6146D.
Gesetz vom 24. 8. 1918, RGB. S. 109.
Bürgschaften des Reichs zur Förderung des Baues von Kleinwohnungen für Reichs- und Militärbedienstere: Bd. 309, 87. Sitz. S. 2536A.
Antrag des 10. Ausschusses (Wohnungswesen): den verbündeten Regierungen als Maßnahme gegen die Wohnungsnot vorzuschlagen: Ausführungs- und Vermittlungsorgane für die künftige Wohnungsherstellung sind die Gemeinden bezw. Gemeindeverbände. Sie verwenden die von Reich- und Einzelstaaten hergegebenen Kapitalien zum Eigenbau oder begeben sie unter ihrer Bürgschaft an gemeinnützige Baugesellschauen, nötigenfalls auch an private Bauunternehmer. Dabei ist die gemeinnützige Verwendung durch Ortsstatut oder durch grundbuchliche Eintragung dauernd zu sichern. Die Rückzahlung der Darlehen ist durch eine sachgemäß ausgestattete Tilgungshypothek (siehe Beschluß des Reichstags vom 24. Mai 1916) anzustreben. In größeren Gemeinden bezw. Gemeindeverbänden sind Wohnungsämter zu errichten: Bd. 324, Nr. 1492 Ziff. 7.
Bd. 312, 161. Sitz. S. 5076A. — Angenommen. Siebe auch: Bd. 312, 162. Sitz. S. 5056A, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5061C, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5062D.
Schädigung des privaten Grundbesitzes bei Erweiterung der Reichsbürgschaft: Bd. 307, 52. Sitz. S. 1210A.
4. Baukostenzuschüsse des Reichs zur Wiederaufnahme der Bautätigkeit, — vierter Nachtragsetat für 1918:Bd. 325, Nr. 1994.
Hierzu Beilagen.
1. Bestimmungen des Bundesrats für die Gewährung von Baukostenzuschüssen aus Reichsmitteln, S. 5 des Etatsentwurfs.
2. Besondere Bestimmungen über die Gewährung von Baukostenzuschüssen zur Errichtung von Behelfsbauten und Notwohnungen, S. 7 des Etatsentwurfs.
5. Wohnungsausschuß des Reichstags. Einsetzung siehe Reichstag unter III 4i.
1. Bericht (Teilbericht) des 10. Ausschusses: Bd. 318, Nr. 295.
Bd. 307, 52. Sitz. S. 1200A.
Beschlüsse siehe unter 2 und 3 ferner unter Erbbaurecht, Grundbesitz, Heimstätten, Kriegswirtschaft unter II 454, 455 und Zwangsversteigerung.
2. Bericht (Teilbericht) des 10. Ausschusses: Bd. 224324, Nr. 1492.
Bd. 312, 161. Sitz. S. 5045D.
Bd. 312, 162. Sitz. S. 5050A.
Beschlüsse siehe unter 1, 3 u. 6.
6. Einzelnes.
a) Arbeiterwohnungen; Herstellung durch die Arbeitgeber: Bd. 312, 162. Sitz. S. 5064C, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5070A, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5074B.
b) Bauberatungsstellen, gemeinnützige, Errichtung:
Bd. 324, Nr. 1492. S. 6.
Bd. 307, 52. Sitz. S. 1202A.
c) Baugenossenschaften, gemeinnützige, wirtschaftliche Lage: Bd. 307, 52. Sitz. S. 1216D.
d) Baukapital, Beschaffung; Beteiligung von Reich und Bundesstaaten: Bd. 312, 162. Sitz. S. 5051C, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5058D, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5060B, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5063D, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5065C, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5066C, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5073A.
Baukapital, Baukapital aus öffentlichen Mitteln, Sicherung der gemeinnützigen Verwendung durch Ortsstatut oder grundbuchliche Eintragung: Bd. 312, 162. Sitz. S. 5075D.
Baukapital, Beteiligung von Sparkassen und Versicherungsträgern: Bd. 312, 162. Sitz. S. 5063B, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5065D, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5069B.
Baukapital, Beteiligung des Privatkapitals: Bd. 312, 162. Sitz. S. 5059A.
Baukapital, siehe auch vorstehend unter 2 — 4.
e) Baustoffe, Arbeitskräfte.
Anfrage Göhre, Dr. Jaeger: Nach Beendigung des Krieges werden große Massen von Baustoffen frei, die gegenwärtig zur Verfügung der deutschen Heeresverwaltung siehe und deren Wert auf mehrere Milliarden geschätzt wird.
Ist der Herr Reichskanzler bereit, dahin zu wirken, daß diese Baustoffe, soweit sie nicht von der Heeresverwaltung weiter benötigt werden, den nach dem Kriege voraussichtlich stark anwachsenden Bedürfnissen des Wohnungs- und Siedlungsbaues unter Ausschaltung des spekulativen Zwischenhandels zugeführt werden?: Bd. 321, Nr. 825.
Bd. 310, 109. Sitz. S. 3383C. — Beantwortet.
Anträge des 10. Ausschusses (Wohnungswesen): den verbündeten Regierungen als Maßnahme gegen die Wohnungsnot vorzuschlagen:
Bei dem Mangel an Baustoffen aller Art ist die baldige Wiederinbetriebsetzung der Baustoffindustrie durch rechtzeitige Entlassung von Arbeitskräften aus dem Heere und Bereitstellung ausreichender Kohlenmengen dringend erforderlich. Die bei der Heeresverwaltung freiwerdenden Baumaterialien sind zur Weitergabe an Gemeinden, in denen Wohnungsmangel herrscht, zu billigen Preisen abzugeben: Bd. 324, Nr. 1492 Ziff. 3.
Bd. 312, 162. Sitz. S. 5076A. — Angenommen.
Da trotzdem die Menge der so erstellten Baustoffe in der ersten Zeit nach dem Kriege aller Voraussicht nach dem vorhandenen Bedürfnis nicht genügen wird, so ist dafür Sorge zu tragen, daß alle Bauten nur in der Reihenfolge ihrer Dringlichkeit zur Ausführung kommen. Insbesondere sind Luxusbauten bis auf weiteres ganz zurückzustellen. Bd. 324, Nr. 1492 Ziff. 4.
Bd. 312, 162. Sitz. S. 5076A. — Angenommen.
Abgabe von Baumaterialien bei der Demobilmachung: Bd. 313, 175. Sitz. S. 5502A.
Baurohstoffe, Beschaffung, Bewirtschaftung, Preise. Bd. 324, Nr. 1492. S. 5.
Bd. 312, 162. Sitz. S. 5063A.
f) Bautätigkeit; Mittel gegen spekulative Ausnutzung: Bd. 312, 162. Sitz. S. 5069A.
g) Behelfswohnungen: Bd. 312, 162. Sitz. S. 5056D.
h) Beschlagnahmtes Land von Ausländern, gemeinnützige Verwertung: Bd. 309, 88. Sitz. S. 2569C.
i) Bürgschaften siehe unter 3 u. 4.
k) Dach- und Kellerwohnungen:Bd. 312, 162. Sitz. S. 5057B, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5061B, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5062A, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5073B.
Anfrage Silberschmidt: Nachrichten aus dem Lande zufolge wird angesichts des Wohnungsmangels von den Behörden vielfach die Benutzung der Dach- und Kellerräume zu Wohnzwecken wieder zugelassen oder deren Benutzung in Aussicht gestellt.
Dasselbe geschieht in dem gemeinsamen Erlaß der preußischen Herren Minister des Innern und der öffentlichen Arbeiten vom 6. Oktober d. I. Hier wird zwar auf das Bedenkliche einer solchen Wiederzulassung mittelbar hingewiesen in den Worten:
"Sollte zur Beseitigung eines Notstandes vorübergehend gelegentlich die sonst unzulässige Einrichtung von Dach- und Kellerwohnungen zugelassen werden, so ist unbedingt darauf zu halten, daß mit der Behebung des Notstandes auch die Dach- und Kellerwohnungen wieder beseitigt werden."
Was gedenkt der Herr Reichskanzler auf Grund Artikel 4, Ziffer 15 der Reichsverfassung zu tun, um dieser, die Gesundheit des ganzen Volkes gefährdenden Entwicklung vorzubeugen oder, soweit im Ausnahmefall für einzelne Orte bezw. Bezirke die Benutzung solcher Räume absolut nicht zu vermeiden sein sollte, die diesen Bewohnern drohenden Gefahren möglichst herabzumindern?
Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um die Erlaubnis zur Benutzung dieser Dach- und Kellerräume zu Wohnzwecken wieder aufzuheben, sobald in einem der in Frage kommenden Orte oder Bezirke der Wohnungsmangel beseitigt ist?: Bd. 322, Nr. 1227.
Schriftliche Antwort: Bd. 323, Nr. 1271.
l) Dauerkleinwohnungen.
Antrag des 10. Ausschusses (Wohnungswesen): den verbündeten Regierungen als Maßnahme gegen die Wohnungsnot vorzuschlagen: Sofort nach Friedensschluß ist zugleich mit einer planmäßigen und umfassenden Erstellung gesunder, zweckmäßig eingerichteter Dauerkleinwohnungen möglichst im Flachbau zu beginnen. In Vorbereitung dieser Aufgabe sind unverzüglich
a) Erhebungen über den Stand und voraussichtlichen Bedarf an Wohnungen zu veranstalten;
b) an allen Orten, wo der Eintritt eines Wohnungsmangels zu erwarten ist, die Beschaffung und Aufschließung geeigneten billigen Baulandes zu veranlassen und diese insbesondere auch durch Ueberlassung fiskalischen Grund und Bodens zu erleichtern;
c) Baupläne bereitzustellen für alle wichtigeren Typen des Kleinwohnungsbaues (Miet- und Eigenhäuser, Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser, Wohnungen für kinderreiche Familien, Einzelbauten, Reihenbauten und Siedelungsbauten, Wohnungen mit Garten und Stallung), entsprechend den Wohnsitten in den einzelnen Bundesstaaten und Provinzen. Die Bauordnungen für den Klein- und Flachbau sollen, soweit das noch nicht geschehen ist, von allen unnötig verteuernden Vorschriften (Straßenbreite, Baustoffe, Mauerstärke, Zimmerhöhe, Treppen, Feuersicherheit usw.) befreit werden;
d) in die Liste der mit Kriegsende in erster Linie aus dem Heere zu entlassenden Mannschaften auch die zur Herstellung der Wohnungen nötigen Angestellten und Arbeiter aufzunehmen: Bd. 324, Nr. 1492 Ziff. 6.
Bd. 312, 162. Sitz. S. 5058A, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5058D, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5076A. — Angenommen.
Aufbringung des Kapitals durch Reich und Einzelstaaten: Bd. 312, 162. Sitz. S. 5058A, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5058D.
m) Familienbaracken.
Antrag des 10. Ausschusses (Wohnungswesen): den verbündeten Regierungen als Maßnahme gegen die Wohnungsnot vorzuschlagen: Zur ersten Unterbringung Wohnungsloser sind zweckentsprechende Familienwohnbaracken zu errichten und zu mäßigen Preisen zu vermieten. Das Baumaterial für sie ist möglichst noch während des Krieges bereitzustellen. Es empfiehlt sich, solche Barackensiedelungen vorwiegend innerhalb der Vorortzonen in der Nähe von Bahnhöfen, und zwar so anzulegen, daß zu jeder Wohnung ein Gemüsegarten und nach Bedarf auch Stallung für Kleinvieh gegeben wird: Bd. 324, Nr. 1492 Ziff. 5.
Bd. 312, 162. Sitz. S. 5076A. — Angenommen.
Familienwohnbaracken, Aufbringung des Kapitals durch Reich und Einzelstaaten: Bd. 312, 162. Sitz. S. 5057C, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5057D, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5069D, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5073D.
n) Festungsgelände, gemeinnützige Verwertung: Bd. 309, 88. Sitz. S. 2569B.
o) Gemeinden und Gemeindeverbände als ausführende Organe der Einzelarbeiten: Bd. 312, 162. Sitz. S. 5056A, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5062D.
Gemeinden und Gemeindeverbände als ausführende Organe der Einzelarbeiten, Eigenbau der Gemeinde, Stellung der Haus- und Grundbesitzer: Bd. 324, Nr. 1492 S. 7.
Bd. 312, 162. Sitz. S. 5061C.
Gemeinden und Gemeindeverbände als ausführende Organe der Einzelarbeiten, Siehe auch unter 3.
p) Kleinsiedlung Staaken b. Spandau:
Bd. 309, 88. Sitz. S. 2569A.
Bd. 310, 108. Sitz. S. 3358D.
q) Kleinstädte und Land, Wohnungsfrage:
Bd. 312, 162. Sitz. S. 5061A.
r) Kleinwohnungsbau, Frage der Wohnungsnot nach dem Kriege:
Bd. 309, 87. Sitz. S. 2543A.
Bd. 309, 88. Sitz. S. 2568A ff., Bd. 309, 88. Sitz. S. 2592A.
Kleinwohnungsbau, Zustände, Versagen der Reichsregierung: Bd. 312, 162. Sitz. S. 5070A.
Kleinwohnungsbau, Unterstützung der Vereinigungen zur Förderung des Kleinwohnungswesens: Bd. 309, 87. Sitz. S. 2535D.
Kleinwohnungsbau, Siehe auch unter 1 ff.
s) Kriegerheimstätten siehe Heimstätten.
t) Landeswohnungsvereine, Bildung für die östlichen Provinzen (Bauberatungsstellen): Bd. 312, 162. Sitz. S. 5051D.
u) Massenherstellung von Häusern und Hausteilen nach bestimmten Typen und Mustern, Verbilligung: Bd. 324, Nr. 1492 S. 6.
v) Miet- und Pachtzinsen siehe dort.
w) Mieterschutz siehe target="Sach_bsb00003418_000455"Grundbesitz usw.
x) Oeffentliche Gebäude und Schulen zur Milderung der Wohnungsnot: Bd. 312, 162. Sitz. S. 5073D.
y) Planmäßige Herstellung von Wohnungen, gesetzliche Regelung: Bd. 311, 145. Sitz. S. 4527A.
z) Reichswirtschaftsamt, Zuständigkeit, Zentralstelle, siehe unter 1.
aa) Reichswohnversicherung:Bd. 312, 162. Sitz. S. 5071B.
Reichswohnversicherung, Versicherungsmathematische Begutachtung des Vorschlags einer Reichswohnversicherung: Bd. 324, Nr. 1492. S. 13.
bb) Wohnbedarf nach dem Kriege, Schätzungen, Erhebungen:
Bd. 324, Nr. 1492 S. l.
Bd. 312, 162. Sitz. S. 5052D, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5056C, Bd. 312, 162. Sitz. S. 5065B.
cc) Wohnungsnot, Wohnungsmangel nach dem Kriege:
Bd. 318, Nr. 295 S. 1.
Bd. 307, 52. Sitz. S. 1200D, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1207B, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1209C, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1217B, Bd. 307, 52. Sitz. S. 1221A.
Bd. 309, 86. Sitz. S. 2508B.
Wohnungsnot, Wohnungsnot, Vorschläge des preuß. Ministers im November 1917 zu ihrer Milderung: Bd. 312, 162. Sitz. S. 5073B.
Wohnungsnot, Wohnungselend in Berlin: Bd. 312, 162. Sitz. S. 5072C.
Wohnungsnot, Wohnungsnot als Folge der kapitalistischen Wirtschaftsordnung: Bd. 312, 162. Sitz. S. 5072A.
dd) Wohnungspolitik der Stadt Freiburg i. B., Bemängelung durch den Schutzverband für deutschen Grundbesitz: Bd. 307, 52. Sitz. S. 1225C.
ee) Wohnungspreise; Maßnahmen gegen Uebersteuerung: Bd. 312, 162. Sitz. S. 5064A.
ff) Wohnungsreformer, Bestrebungen: Bd. 307, 52. Sitz. S. 1202D.
gg) Wohnungszählung im Mai 1918: Bd. 324, Nr. 1612 Ziff. 768, Anhang a 905.
Wohnungszählung im Mai 1918, Statistik über leerstehende Wohnungen: Bd. 309, 88. Sitz. S. 2592A.
Please cite this website as http://www.reichstagsprotokolle.de/en_Sach_bsb00003418_001456