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Treffer 50 von 56: Reichstagsprotokolle, Register 296


Privatangestellte, Technische Angestellte, Bureaugehilfen



Privatangestellte, Technische Angestellte, Bureaugehilfender Rechtsanwälte usw., — Arbeits- und Rechtsverhältnisse, gesetzliche Regelung.

Privatangestellte in Reichsämtern und Reichsbetrieben siehe Beamte, Reichsbetriebe, Reichsheer unter 20 und 138, Marine unter 57.

Versicherung der Privatangestellten, der Technischen Beamten usw. siehe Versicherungswesen (Uebersicht).

A. Anträge und Resolutionen, betreffend Rechts- und Arbeitsverhältnisse der Angestellten.

1. AntragDr. Schaedler u. Gen.: Die verbündeten Regierungen um Vorlegung von Gesetzentwürfen und um Anordnungen zu ersuchen, welche bezwecken:

A. bezüglich der Privatbeamten:

1. Ausdehnung der Erhebungen des Beirates für Arbeiterstatistik auf die Verhältnisse aller Privatbeamten;

2. Errichtung von Ausschüssen der Privatbeamten in größeren Betrieben;

3. eine gesetzlich anerkannte Standesvertretung der Privatbeamten;

4. Sicherung der Koalitionsfreiheit der Privatbeamten;

5. Sicherung der Dienstkautionen der Privatbeamten im Konkurs des Arbeitgebers;

6. Weitergehende Einschränkung der Konkurrenzklausel;

7. Regelung der Arbeitszeit in den Kontoren und sonstigen kaufmännischen Betrieben, die nicht mit offenen Verkaufsstellen verbunden sind, auf Grund der Erhebungen des Beirats für Arbeiterstatistik.

B. bezüglich der technischen Angestellten:

1. rechtliche Gleichstellung der technischen Angestellten mit den kaufmännischen Angestellten, insbesondere in bezug auf

a) die obligatorische Zahlung des Gehalts am Monatsschluß,

b) das Kündigungsrecht und den Fortbezug des Gehalts bei kurzfristigen Unterbrechungen der Dienstleistung,

c) die Ausstellung des Dienstzeugnisses schon bei Kündigung des Dienstverhältnisses,

d) die Konkurrenzklausel;

2. Gewährung angemessener Ruhezeiten, insbesondere der Sonntagsruhe, in erhöhtem Maße;

3. Ausdehnung der Zuständigkeit der Gewerbe- oder Kaufmannsgerichte auf die technischen Angestellten und Sicherung einer entsprechenden Vertretung in diesen;

4. Anwendung der Bestimmungen Ziffer 1 bis 3 auf die technischen Angestellten in landwirtschaftlichen Nebenbetrieben, im Verkehrsgewerbe und im Bergbau;

5. Regelung des Erfinderrechts der technischen Angestellten: Bd. 298 Nr. 25. — Unerledigt.

2. AntragDr. Schaedler u. Gen.: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage tunlichst bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher bezüglich der Gehilfen der Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsvollzieher über die Arbeitszeit, die Kündigungsfristen, die Sonntagsruhe, die berufliche Aus- und Fortbildung die gleichen oder ähnliche Schutzvorschriften vorsieht, wie sie das Handelsgesetzbuch und die Gewerbeordnung hinsichtlich der Handelsangestellten enthält: Bd. 298 Nr. 68. — Unerledigt.

3. Antrag Bassermann u. Gen.: Die verbündeten Regierungen um Vorlegung von Gesetzentwürfen zu ersuchen, worin

a) das Erfinderrecht der Angestellten;

b) das Recht der Konkurrenzklausel geregelt wird;

c) die jetzt im Bürgerlichen Gesetzbuche, Handelsgesetzbuche, der Gewerbeordnung und anderen Einzelgesetzen enthaltenen sozialrechtlichen Bestimmungen zusammengefaßt und mit dem Ziele der Schaffung eines einheitlichen Privatbeamtenrechts in Einklang gebracht werden: Bd. 298 Nr. 97.

Erwähnt:

Bd. 283, 6. Sitz. S. 52D.

Bd. 283, 16. Sitz. S. 341A.

Unerledigt.

4. Antrag Albrecht u. Gen.:

I. die verbündeten Regierungen zu ersuchen, baldigst einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen das Arbeitsrecht der Privatangestellten (Handlungsgehilfen, Bureauangestellten, Techniker, Werkmeister und anderer Angestellter) nach folgenden Grundsätzen geregelt wird:

1. sinngemäße Ausdehnung aller für einzelne Kategorien von Angestellten bereits durch Handelsgesetzbuch und Gewerbeordnung eingeführten Schutzvorschriften auf sämtliche Angestellte;

2. obligatorische Weiterzahlung des Gehalts im Krankheitsfalle bis zum Ablauf der Kündigungsfrist und während militärischer Pflichtübungen bis zu 8 Wochen; Erhöhung des pfändungsfreien Einkommens auf 2500 Mark;

3. Verbot des Kost- und Logiswesens; monatliche Mindestfrist für Kündigung von Dienstwohnungen;

4. Sicherung der Dienstkautionen;

5. Anspruch auf jederzeitige Ausstellung eines Zeugnisses über die Tätigkeit in einem Spezialfach;

6. Verbot und Nichtigkeit der Konkurrenzklausel;

7. Sicherung des Anspruchs auf Gratifikationen, Tantiemen usw. für den Fall der Kündigung vor dem gewöhnlichen Fälligkeitstermin, Nichtigkeit solcher Vereinbarungen, durch, die das Gehalt während der Kündigungszeit gemindert oder ausgeschlossen wird;

8. volle Koalitionsfreiheit;

9. Eigentumsrecht an Erfindungen und Sicherung eines angemessenen Anteils am Ertrage derselben;

10. Errichtung von Angestelltenausschüssen, deren Mitglieder in allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl zu wählen sind, in Betrieben mit mindestens 10 Angestellten; Einführung von Arbeitsordnungen für diese Betriebe;

11. tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden; 36stündiger ununterbrochener Ruhetag in der Woche, der den Sonntag einschließt, sofern das die Aufrechterhaltung des Betriebs gestattet; Kontor- und Bureauschluß um 7 Uhr abends; Schluß der offenen Verkaufsstellen um 8 Uhr abends; 12 stündige ununterbrochene Ruhezeit zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn; zusammenhängender Sommerurlaub von 14 Tagen unter Gehaltsfortzahlung nach einjähriger Beschäftigung;

12. hygienische Vorschriften für die Arbeitsräume;

13. Ausdehnung der Kaufmanns- und Gewerbegerichte auf sämtliche Angestellte;

14. Ausdehnung der Gewerbeinspektion auf die Angestellten durch Anstellung besonderer Beamten unter Zuziehung der Angestellten.

II. bis zur Vorlage eines einheitlichen Angestelltenrechts alsbaldige Gleichstellung der technischen und der Bureauangestellten aller Art mit den Handlungsgehilfen: Bd. 298 Nr. 114.

Erwähnt: Bd. 283, 6. Sitz. S. 28A.

Unerledigt.

5. Antrag Bassermann u. Gen.: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstag tunlichst bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher bezüglich der Gehilfen der Rechtsanwälte, der Rechtsagenten, Notare und Gerichtsvollzieher, ferner der Beamten und Angestellten der Krankenkassen, der Angestellten von Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit, von Vereinen, Auskunfteien, von Bücherrevisoren, Konkursverwaltern und Zentralbuchführungsbetrieben über die Arbeitszeit, die Kündigungsfristen, die Sonntagsruhe, die berufliche Aus- und Fortbildung die gleichen oder ähnliche Schutzvorschriften vorsieht, wie sie das Handelsgesetzbuch und die Gewerbeordnung hinsichtlich der Handelsangestellten enthält: Bd. 298 Nr. 166. — Unerledigt.

6. Antrag Behrens u. Gen.: Die verbündeten Regierungen um Vorlage eines Gesetzentwurfs zu ersuchen, durch den für den Dienstvertrag der Bureauangestellten der Notare, Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher und Konkursverwalter sowie der Krankenkassen, Bücherrevisoren und ähnlicher Betriebe Vorschriften erlassen werden, welche nach den Vorbildern im Handelsgesetzbuch und in der Gewerbeordnung

1. die regelmäßige Gehaltszahlung, ferner die Fortzahlung des Gehalts in Krankheitsfällen und bei militärischen Uebungen,

2. die tägliche Arbeitszeit,

3. die völlige Sonntagsruhe,

4. für beide Teile gleichmäßige Kündigungsfristen, jedoch nicht unter einem Monat,

5. die Beschaffenheit der Arbeitsräume zum Schutze der Gesundheit,

6. die berufliche Ausbildung und Fortbildung

einer gesetzlichen Regelung unterziehen: Bd. 298 Nr. 138. — Unerledigt.

7. Antrag Behrens u. Gen.: Die verbündeten Regierungen um Vorlage eines Gesetzentwurfs zu ersuchen, durch den zwingende Vorschriften erlassen werden über den Dienstvertrag der technischen Angestellten, wonach

1. die Zahlung des Gehalts am Schlusse eines jeden Monats zu erfolgen hat;

2. in Krankheitsfällen die Fortzahlung des Gehalts bis zur Dauer von sechs Wochen festgelegt wird;

3. die Aufhebung des Dienstverhältnisses im Falle einer militärischen Uebung bis zur Dauer von 8 Wochen für unzulässig erklärt wirb;

4. die Berechtigung des Angestellten, die Erteilung eines Zeugnisses vom Tage der Kündigung an zu verlangen, bestimmt wird;

5. die Zuständigkeit der Gewerbegerichte auf alle technischen Angestellten bis zu einem Einkommen von 5000 Mark ausgedehnt wird, tunlichst unter Errichtung besonderer Abteilungen, in denen die Beisitzer zur Hälfte technische Angestellte sein müssen: Bd. 298 Nr. 140. — Unerledigt.

8. Resolution Albrecht u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1912: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, möglichst noch in dieser Session einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den zur leichteren Schaffung eines einheitlichen Privatangestelltenrechts zunächst in der Gewerbeordnung

a) für die technischen Angestellten in Industrie, Landwirtschaft und in Staats- und Gemeindebetrieben, soweit sie hier auf privaten Dienstvertrag angestellt sind,

b) für die Bureauangestellten in landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben und in sonstigen Unternehmungen und Verwaltungen

gleiche oder ähnliche Vorschriften vorgesehen werden, wie sie für die Handlungsgehilfen gelten: Bd. 298 Nr. 203.

Bd. 283, 21. Sitz. S. 513A.

Bd. 285, 69. Sitz. S. 2289D (von der Tagesordnung abgesetzt).

Bd. 287, 95. Sitz. S. 3129D.

Angenommen.

9. ResolutionDr. Schaedler u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern, — gleichlautend dem Antrage unter 1 (Privatbeamte): Bd. 298 Nr. 225.

Bd. 285, 69. Sitz. S. 2289D (von der Tagesordnung abgesetzt).

Bd. 287, 95. Sitz. S. 3130A.

Angenommen.

10. ResolutionDr. Schaedler u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1912, — gleichlautend dem Antrage unter 2 (Gehilfen der Rechtsanwälte usw.): Bd. 298 Nr. 217.

Bd. 285, 69. Sitz. S. 2289D (von der Tagesordnung abgesetzt).

Bd. 287, 95. Sitz. S. 3130C.

Angenommen.

11. Resolution Bassermann u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1912: Die verbündeten Regierungen um Vorlegung von Gesetzentwürfen zu ersuchen, worin die jetzt im Bürgerlichen Gesetzbuche, Handelsgesetzbuche, der Gewerbeordnung und anderen Einzelgesetzen enthaltenen sozialrechtlichen Bestimmungen zusammengefaßt werden und ein einheitliches den Forderungen der neuzeitlichen sozialen Verhältnisse entsprechendes Privatbeamtenrecht für die kaufmännischen Angestellten, ferner für die technischen Angestellten insbesondere unter Regelung der Bestimmungen über die Konkurrenzklausel, Regelung der Arbeitszeit, Standesvertretung geschaffen wird: Bd. 298 Nr. 241.

Bd. 285, 69. Sitz. S. 2289D (von der Tagesordnung abgesetzt).

Bd. 287, 95. Sitz. S. 3130C.

Angenommen.

12. Resolution Bassermann u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1912, — gleichlautend dem Antrage unter 5 (Gehilfen der Rechtsanwälte usw.): Bd. 298 Nr. 244.

Bd. 285, 69. Sitz. S. 2289D (von der Tagesordnung abgesetzt).

Bd. 287, 95. Sitz. S. 3130D.

Angenommen.

13. Resolution Brandys (Oppeln) u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1912: Die verbündeten Regierungen um Vorlegung von Gesetzentwürfen zu ersuchen, welche durch Zusammenfassung und Ausbau der in den verschiedenen Reichsgesetzen über die kaufmännischen, technischen und anderen Privatangestellten enthaltenen Vorschriften ein möglichst einheitliches, die neuzeitlichen sozialen Anforderungen berücksichtigendes Privatbeamtenrecht schaffen: Bd. 298 Nr. 274.

Bd. 286, 69. Sitz. S. 2889D (von der Tagesordnung abgesetzt).

Bd. 287, 95. Sitz. S. 3130C.

Angenommen.

B. Einzelnes.

1. Privatanaestellte, Rechts- und Vertragsverhältnisse, einheitliche Regelung:

Bd. 283, 16. Sitz. S. 341B.

Bd. 283, 17. Sitz. S. 397A.

Bd. 283, 19. Sitz. S. 440B (technische Angestellte, Rechtsverhältnisse, Erhebungen des Beirats für Arbeiterstatistik).

Bd. 283, 20. Sitz. S. 475A (die Privatangestellten als sogenannter neuer Mittelstand, Gleichstellung der Angestellten im Handelsgewerbe und der Techniker usw., Differenzen wegen §63 H.G.B.), Bd. 283, 20. Sitz. S. 481A, Bd. 283, 20. Sitz. S. 482C.

Bd. 283, 21. Sitz. S. 503B, Bd. 283, 21. Sitz. S. 511B ff., Bd. 283, 21. Sitz. S. 513A (Gleichstellung der technischen, der Bureauangestellten mit den Handlungsgehilfen), Bd. 283, 21. Sitz. S. 515A.

Bd. 286, 88. Sitz. S. 2866A, Bd. 286, 88. Sitz. S. 2866D, Bd. 286, 88. Sitz. S. 2875D ff.

Bd. 291, 193. Sitz. S. 6594C.

Bd. 292, 200. Sitz. S. 6796A.

Bd. 292, 202. Sitz. S. 6869C ff.

Privatanaestellte, Privatangestellte in Reichs- und Staatsbetrieben, Arbeits- und Rechtsverhältnisse, Vorlegung einer Denkschrift, Ueberführung der Angestellten in ein Beamtenverhältnis: Bd. 292, 200. Sitz. S. 6795C. — Siehe im übrigen Reichs- und Staatsbetriebe, Beamte usw.

2. Gehilfen der Rechtsanwälte, Rechtsagenten usw., Rechtsverhältnisse, gesetzliche Regelung bezw. Regelung durch Tarifvertrag:

Bd. 283, 16. Sitz. S. 341B.

Bd. 283, 17. Sitz. S. 397D.

Bd. 283, 18. Sitz. S. 422C.

Bd. 283, 21. Sitz. S. 513B.

Bd. 284, 40. Sitz. S. 1212C, Bd. 284, 40. Sitz. S. 1226B.

Bd. 284, 41. Sitz. S. 1243C.

Bd. 287, 92. Sitz. S. 3029D.

Bd. 291, 193. Sitz. S. 6594C.

Bd. 292, 194. Sitz. S. 6611C.

Bd. 293, 215. Sitz. S. 7366C.

Bd. 293, 216. Sitz. S. 7390D, Bd. 293, 216. Sitz. S. 7394B, Bd. 293, 216. Sitz. S. 7403A, Bd. 293, 216. Sitz. S. 7408C, Bd. 293, 216. Sitz. S. 7410D.

Bd. 293, 217. Sitz. S. 7452B.

Gehilfen der Rechtsanwälte, Bureaugehilfen der Rechtsanwälte usw., Arbeitsverhältnisse, Erhebungen, Ergebnis usw.: Bd. 284, 30. Sitz. S. 814C, Bd. 284, 30. Sitz. S. 819A (Bearbeitung der Frage im Reichsjustizamt).

Anfrage Nr. 155 Werner (Hersfeld): Ist der Herr Reichskanzler in der Lage, darüber Auskunft zu erteilen, wann dem Reichstage der Entwurf eines Gesetzes über die Regelung der Rechts- und Arbeltsverhältnisse der Angestellten bei den Notaren, Rechtsanwälten, Gerichtsvollziehern usw. zugehen wird: Bd. 304 Nr. 1542.

Schriftliche Antwort: Bd. 305 Nr. 1635.

3. Lohnverhältnisse, Zahl der niedrig Gelohnten, Proletarisierung der Angestellten: Bd. 283, 15. Sitz. S. 305B.

Obligatorische Zahlung des Gehalts am Monatsschluß: Bd. 287, 92. Sitz. S. 3029D.

Petitionen, betreffend Pfändbarkeit des Diensteinkommens der Beamten und des Einkommens der Privatangestellten und betreffend Aenderungen des Lohnbeschlagnahmegesetzes; Erhöhung der Grenze von 1500 Mark: Bd. 290, 152. Sitz. S. 5254D ff.

Bericht der Petitionskommission siehe Beamte unter D.

4. Erfinderrecht, gesetzlicher Schutz, siehe Patentrecht unter 5.

5. Konkurrenzklausel, gesetzliche Regelung:

Bd. 283, 16. Sitz. S. 341B.

Bd. 283, 17. Sitz. S. 396C (Regelung durch Gewerbeordnungsnovelle, Stellungnahme der Angestellten selbst erforderlich).

Bd. 283, 20. Sitz. S. 475C (Gewerbeordnungsnovelle), Bd. 283, 20. Sitz. S. 482A.

Bd. 283, 21. Sitz. S. 512B (Ausnutzung der Privatangestellten, Abnahme des Ehrenworts, heimliche Konkurrenzklausel).

Bd. 287, 92. Sitz. S. 3029D.

Regelung der Konkurrenzklausel für Technisch-Angestellte usw., Einbeziehung der Angestellten in die Novelle zum Handelsgesetzbuch; österreichische Gesetzgebung usw., Novelle zur G.O. von 1907: Bd. 286, 88. Sitz. S. 2861D ff., Bd. 286, 88. Sitz. S. 2866A, Bd. 286, 88. Sitz. S. 2866D ff. Bd. 286, 88. Sitz. S. 2875C ff., Bd. 286, 88. Sitz. S. 2883C ff., Bd. 286, 88. Sitz. S. 2890A, Bd. 286, 88. Sitz. S. 2894C.

Siehe auch Konkurrenzklausel.

6. Arbeitskammern für technische Angestellte:Bd. 283, 17. Sitz. S. 397D.

7. Angestelltenausschüsse, Einführung, Bedeutung: Bd. 289, 141. Sitz. S. 4825C, Bd. 289, 141. Sitz. S. 4828A.

8. Koalitionsrecht, Bedeutung, Sicherung, Stellungnahme der Arbeitgeber, Terrorismus:

Bd. 283, 17. Sitz. S. 397A ff. (Vorfall auf der Gutehoffnungshütte in Sterkrade: radikale Strömungen in den Organisationen).

Bd. 283, 18. Sitz. S. 412A (Stellung der Privatangestellten zur Sozialdemokratie).

Bd. 283, 21. Sitz. S. 513C (Radikalisierungsprozeß der Organisation).

Bd. 283, 22. Sitz. S. 554A ff. (Papierfabrik Staffel in Witzenhausen, Gutehoffnungshütte in Sterkrade).

Bd. 292, 203. Sitz. S. 6929B ff.

Maßregelung von Mitgliedern des Bundes technischindustrieller Beamten durch den Verband Hannoverscher Industrieller: Bd. 286, 77. Sitz. S. 2548A (Schwarze Listen usw.).

Siehe auch Reichs- und Staatsbetriebe, Bergbau usw.

9. Behandlung der Angestellten seitens der Arbeitgeber, sogenanntes Eheverbot, Stellung der Angestellten nach den Arbeitsordnungen: Bd. 283, 21. Sitz. S. 511D ff.

10. Petition des Sozialen Ausschusses der Privatangestellten siehe Sozialpolitik unter 9.



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