Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Reichstagsprotokolle


Gewerbeordnung



Gewerbeordnung.

Siehe auch:

Arbeiterrecht.

Arbeiterschutz, internationaler.

Arbeiterstatistik.

Arbeitsvertrag.

Arbeitszeit.

Bäckereien.

Baugewerbe.

Bergbau.

Bleiverwendung in der Industrie.

Celluloidindustrie.

Chemische Industrie.

Eisenerze, Eisenindustrie.

Flaschenbierhandel.

Fortbildungsschulen.

Gärtnereien.

Gastwirtschaften.

Gesinde.

Gesundheitsschädliche Betriebe.

Gewerbeaufsichtsbeamte.

Glasindustrie.

Handelsgewerbe.

Handwerk.

Hausierhandel usw.

Hausindustrie.

Keramische Industrie.

Koalitionsrecht.

Konfektionsindustrie.

Krankenpflegepersonal.

Molkereien.

Privatangestellte.

Schiffahrt.

Sozialpolitik.

Straßenbahnen.

Theater.

Thomasschlackenmühlen.

Transportgewerbe.

Zinkhütten.

A. Frage der Kodifizierung der Gewerbeordnung, Ausbau eines besonderen Arbeiterrechts:

Bd. 283, 7. Sitz. S. 77D.

Bd. 283, 15. Sitz. S. 304B.

Bd. 283, 21. Sitz. S. 503B.

Resolution Mumm u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1912: Die verbündeten Regierungen um eine Kodifizierung der Gewerbeordnung zu ersuchen, bei der Titel VII zu einem besonderen Arbeitsrecht ausgestaltet wird: Bd. 298, Nr. 234.

Bd. 283, 19. Sitz. S. 438A.

Bd. 285, 69. Sitz. S. 2289D (abgesetzt von der Tagesordnung).

Bd. 287, 95. Sitz. S. 3127A.

Angenommen.

Frage eines allgemeinen einheitlichen Arbeiterrechts, einheitliche Regelung des Arbeitsvertrages; Kompliziertheit und Vielseitigkeit der Arbeiterschußgesetzgebung, Tendenz zur Kasuistik, zum Reglementieren: Bd. 287, 92. Sitz. S. 3015B ff., Bd. 287, 92. Sitz. S. 3022D.

Siehe auch Arbeiterrecht.

B. Bundesratsverordnungen usw. auf Grund der §§ 120e ff.

Frage des weiteren Erlasses von Bundesratsverordnungen zum Schutze der Arbeiter gewisser Industrien (§ 120e ff. GO.), Stellung des Reichsamts des Innern; Vermeidung eines fortwährenden Reglementierens, Aufstellung allgemeiner Normen bezw. gewerbepolizeiliche Behandlung der betreffenden Anlagen usw.:

Bd. 283, 16. Sitz. S. 353B ff.

Bd. 283, 17. Sitz. S. 398D (Bekanntgabe der Verordnungen der Landeszentral- und Polizeibehörden an den Reichstag).

Bd. 283, 18. Sitz. S. 412D.

Bd. 283, 19. Sitz. S. 439B.

Bd. 284, 31. Sitz. S. 848A.

Bundesratsverordnungen, Verordnungen der Landeszentralbehörden, der Polizeibehörden auf Grund des § 120e — h GO., allgemeine und für einzelne Betriebe erlassene Anordnungen, — Angaben über die Zahl und Art dieser Verordnungen usw.; Tätigkeit des Bundesrats und des Beichsamts des Innern auf sozialpolitischem Gebiet:

Bd. 287286, 91. Sitz. S. 2987A, Bd. 287286, 91. Sitz. S. 2987C ff.

Bd. 287, 92. Sitz. S. 3015B.

Ergebnisse der Sozialpolitik, eingehende Darstellung seitens des Reichsamts des Innern, Zusammenstellung der Bundesratsverordnungen, Polizeibestimmungen usw.:

Bd. 287, 92. Sitz. S. 3031B.

Bd. 287, 95. Sitz. S. 3163A.

Siehe auch Sozialpolitik und Gesundheitsschädliche Betriebe.

C. Erhebungen über die Arbeitsverhältnisse bei den Straßenbahnen, Ablehnung seitens des Beirats für Arbeiterstatistik, weil die Straßenbahnen nicht der Gewerbeordnung und der Reichsgesetzgebung unterstellt sind: Bd. 284, 30. Sitz. S. 814C, Bd. 284, 30. Sitz. S. 816C, Bd. 284, 30. Sitz. S. 817C, Bd. 284, 30. Sitz. S. 818C.

—, Siehe im übrigen Straßenbahnen.

Frage der Einbeziehung der Eisenbahnunternehmungen und der Eisenbahnwerkstätten, in die Gewerbeordnung (§ 6), Stellung unter Gewerbeaufsicht: Bd. 286, 89. Sitz. S. 2922A, Bd. 286, 89. Sitz. S. 2923A.

—, Siehe im übrigen Eisenbahnen.

Petitionen, betreffend die Arbeitsverhältnisse in Gärtnereien, Einbeziehung der Betriebe in die Gewerbeordnung: Bd. 290, 152. Sitz. S. 5265A ff. — Bericht der Petitionskommission siehe Gärtnereien unter 1b.

D. Arbeiterverhältnisse, Einzelnes.

1. Arbeiterinnen und Jugendliche. — Siehe auch nachstehend unter 2 (Arbeitszeit).

a) Antrag Mumm, Behrens u. Gen.: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, in der Gewerbeordnung besondere Schutzbestimmungen für jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen von 16 bis 18 Jahren vorzusehen: Bd. 298 Nr. 128. — Unerledigt.

b) Resolution Mumm, Behrens u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1912, — gleichlautend dem Antrage untera: Bd. 298 Nr. 232.

Bd. 283, 19. Sitz. S. 438A.

Bd. 285, 69. Sitz. S. 2289D. (Abgesetzt von der Tagesordnung.).

Bd. 287, 95. Sitz. S. 3128D.

Angenommen.

c) Antrag v. Normann u. Gen.: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, eine Novelle zur Gewerbeordnung des Deutschen Reichs von 1869 vorzulegen, durch welche das Verbot der Beschäftigung von jugendlichen Personen unter 16 Jahren in gesundheitsschädlichen und gefahrdrohenden Betrieben ausgesprochen wird: Bd. 298 Nr. 34. — Unerledigt.

d) Entwurf eines Gesetzes, betreffend Abänderung des § 139a der Gewerbeordnung, — Antrag Bassermann u. Gen.: Bd. 300 Nr. 586.

Bd. 286, 90. Sitz. S. 2937C. — Unerledigt.

e) Petitionen, betreffend Beschäftigung von Arbeiterinnen an Sonnabenden und Tagen vor Festtagen über 5 Uhr hinaus bis 8 Uhr abends (§ 137, 139a GO.). 70. Bericht der Petitionskommission: Bd. 301 Nr. 816. — Berichterstatter: Abgeordneter Schulenburg.

Bd. 289, 138. Sitz. S. 4725D, Bd. 289, 138. Sitz. S. 4727C.

Übergang zur Tagesordnung.

Siehe auch Bd. 286, 90. Sitz. S. 2937C.

f) Petitionen, betreffend Arbeitszeit der Arbeiterinnen an Sonnabenden (§ 139a G.O.). 200. Bericht der Petitionskommission: Bd. 305 Nr. 1566. — Berichterstatter: Abgeordneter Schulenburg. — Antrag auf Ueberweisung zur Kenntnisnahme. — Unerledigt.

g) Einzelnes.

Jugendliche, Schutzbestimmungen, Verbot der Nachtarbeit in Walz- und Hammerwerken, Glashütten usw.:

Bd. 283, 17. Sitz. S. 398B.

Bd. 283, 18. Sitz. S. 430C.

Bd. 283, 19. Sitz. S. 438A.

Arbeiterinnen, Jugendliche, Schutzvorschriften, Zuwiderhandlungen, Berichte der Gewerbeaufsichtsbeamten: Bd. 283, 15. Sitz. S. 312C.

Jugendliche Arbeiter, Arbeitszeit, Pausen, Rückschritte in der Gesetzgebung, Bundesratsverordnung über die Beschäftigung Jugendlicher in Steinkohlenbergwerken usw.: Bd. 292, 201. Sitz. S. 6849A ff.

Schutzvorschriften für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren: Bd. 287, 93. Sitz. S. 3084D.

Ueberarbeit, Höhe nach den Berichten der Gewerbeaufsichtsbeamten: Bd. 286, 91. Sitz. S. 2973C.

Internationale Konferenz (Berner Konferenz) im Herbst 1913, — Verbot der Nachtarbeit für Arbeiterinnen und für Arbeiter, siehe Arbeiterschutz, internationaler.

h) Siehe auch unter 2c und d.

2. Arbeitszeit. — Siehe auch vorstehend unter 1 (Arbeiterinnen, Jugendliche).

a) Antrag Brandys (Oppeln) u. Gen.: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstag baldmöglichst einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen der Maximalarbeitstag der Zint- und Eisenhütten-, Hochofen- sowie Walzwerkarbeiter, der Arbeiter in den chemischen Industriezweigen sowie Arbeiter in ähnlichen Betrieben auf 8 Stunden verkürzt wird. Die Dauer der Arbeitszelt für alle übrigen Arbeiter dieser Betriebe soll auf höchstens 10 Stunden festgesetzt. Sonn- und Feiertagsarbeit verboten, Ueberarbeit auf das unumgängliche Maß herabgesetzt, der Akkordlohn sichergestellt und das Prämiensystem abgeschafft, endlich auch gesundheitliche Vorschriften über die Beschaffenheit der Arbeitsräume, Wasch- und Badeeinrichtungen verschärft bezw. erlassen werden, wobei das Reichsamt des Innern Vertreter der beteiligten Arbeiter, von diesen selbst erwählt, gutachtlich hören soll: Bd. 298 Nr. 186. — Unerledigt,

b) Resolution Brandys (Oppeln) u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1912, — gleichlaulend dem Antrage unter a: Bd. 298 Nr. 272.

Bd. 286, 69. Sitz. S. 2889D (von der Tagesordnung abgesetzt).

Bd. 287, 95. Sitz. S. 3128A.

Abgelehnt.

c) Antrag Brandys (Oppeln) u. Gen.: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, möglichst bald dem Reichstag einen Gesetzentwurf zugehen zu lassen, durch welchen die Maximalarbeitszeit der in Fabriken, Eisen- und Zinkhütten und der in Bergwerken über Tage arbeitenden Frauen auf 8 Stunden täglich beschränkt wird und an Vorabenden von Sonn- und Feiertagen die Beschäftigung derselben höchstens bis Mittag 12 Uhr stattfinden darf.

In gesundheitsschädlichen Betrieben soll Frauenarbeit grundsätzlich verboten sein: Bd. 298 Nr. 195. — Unerledigt.

d) Resolution Brandys (Oppeln) u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1912, — gleichlautend dem Antrage unter o: Bd. 298 Nr. 271.

Bd. 286, 69. Sitz. S. 2889D (von der Tagesordnung abgesetzt).

Bd. 287, 95. Sitz. S. 3129A.

Abgelehnt.

e) Einzelnes.

Arbeitszeit, Frage der Einführung des gesetzlichen Maximalarbeitstages, des Achtstundentags, Steigerung der Produktivität:

Bd. 283, 15. Sitz. S. 308D ff.

Bd. 283, 16. Sitz. S. 353A, Bd. 283, 16. Sitz. S. 359B ff. (Arbeitszeitinsozialdemokratischen Betrieben).

Arbeitszeit, Einführung des sanitären Maximalarbeitstages, Ablehnung des allgemeinen gesetzlichen Maximalarbeitstages:

Bd. 286, 91. Sitz. S. 2987C.

Bd. 287, 93. Sitz. S. 3074B (Eisenindustrie).

Hohe Arbeitszeit in einzelnen Betrieben, Ziegeleien, Fleischereien usw.: Bd. 291, 193. Sitz. S. 6589B ff.

Siehe auch die einzelnen Industrien.

3. Fortbildungsschulen siehe dort.

4. Gewerbeaufsichtsbeamte siehe dort.

5. Giftige, gesundheitsschädliche und explosive Stoffe. — Siehe auch Gesundheitsschädliche Betriebe, Chemische Industrie usw.

Fürsorge für Gesundheit und Leben der Arbeiter im allgemeinen, Förderung durch Bundesratsverordnungen, polizeiliche Anordnungen, Einzelverfügungen usw: Bd. 292, 195. Sitz. S. 6638C.

Schwefelsäure-, Salzsäure-, Salpetersäure- und Sodaindustrie, Untersuchung der Gesundheitsverhältnisse der Arbeiter, Mittel dafür, neuer Titel im Etat für 1914: Bd. 293, 214. Sitz. S. 7333A.

6. Jugendliche siehe unter D1.

7. Koalitionsrecht, Anwendung des § 153 GO. usw., siehe Koalitionsrecht, Arbeitswilligenschutz, Bergbau usw.

8. Schwarze Listen. — Siehe auch Arbeitswilligenschütz, Arbeitgeber, Bergbau (Uebersicht).

Oeffentliche Verrufserklärung durch Arbeitgeber, Schwarze Listen, Zwang zur Unterzeichnung von Reversen usw., Einzelfälle:

Bd. 292, 197. Sitz. S. 6719B.

Bd. 292, 203. Sitz. S. 6926B ff.

9. Sonntagsruhe.

ResolutionDr. Schaedler u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1912: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, die Verordnung auf Gmnd des § 105d der Gewerbeordnung tunlichst bald einer Revision, insbesondere dahin zu unterziehen, daß die volle Arbeitsruhe an den Weihnachts-, Oster- und Psingstfeiertagen in den Metall-, Hütten- und Walzwerken gesichert wird: Bd. 298 Nr. 238.

Bd. 284, 31. Sitz. S. 843A, Bd. 284, 31. Sitz. S. 873B ff., Bd. 284, 31. Sitz. S. 876D.

Angenommen.

Sonntagsarbeit, Eintragung in Verzeichnisse, Mängel, Nichteintragung aller Sonntagsarbeit; Anregungen des Vereins deutscher Eisen- und Stahlindustriellen: Bd. 286, 91. Sitz. S. 2973C.

Siehe im übrigen die einzelnen Industrien und Handelsgewerbe.

10. Urlaub für Arbeiter, gesetzliche Einführung: Bd. 283, 15. Sitz. S. 309B.

E. Sonstige Bestimmungen der Gewerbeordnung.

1. Gewerbeordnung § 1, Abänderung; Begriff der Selbständigkeit, Jugendliche als Geschäftsinhaber: Bd. 283, 17. Sitz. S. 386A.

AnträgeDr. Schaedler u. Gen., Bd. 298 Nr. 13 unter Ziffer I3, und Dr. Werner (Gießen), Rupp (Marburg) u. Gen., Bd. 298 Nr. 127 unter Ziffer 3, und ResolutionDr. Werner (Gießen) u. Gen., Bd. 300 Nr. 638 unter Ziffer 3, siehe Handwerk unter Aa, b und k.

2. Petition des Deutschen Handelstags und des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe in Hamburg, betreffend Erweiterung des § 15a Abs. 1 der Gewerbeordnung (Anbringung des Familiennamens mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen am Geschäftsraum). 19. Bericht der Petitionskommission: Bd. 299 Nr. 457. — Berichterstatter: Abgeordneter Bolz.

Bd. 285, 67. Sitz. S. 2204D.

Ueberweisung als Material bezw. Uebergang zur Tagesordnung.

3. § 33, Konzessionswesen. — Siehe auch Gastwirtschaften.

Entwurf eines Gesetzes, betreffend Aenderung der §§ 33, 33a, 33b, 35, 40, 42a, 45, 49, 147, 148 der Gewerbeordnung:Bd. 304 Nr. 1431. — Unerledigt.

4. §§ 35 und 38, Ausdehnung auf Partiewarenhändler siehe Handelsgewerbe unter 5.

5. § 44, Legitimationskartenzwang, Petitionen, siehe Handelsgewerbe unter 4.

6. Gesetzentwurf, betreffend Aenderung der §§ 56, 56c GO. (Hausierhandel mit Bernstein, Pfandscheinen), siehe Hausierhandel unter C.

7. Petition, betreffend Einreihung der Poliere unter die in § 133a G.O. aufgeführten Betriebsbeamten, siehe Baugewerbe unter III.



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